Frau Cemanbegrüßt das neue Ausschussmitglied Frau Hirschfeld für die Fraktion GRÜNE sowie die neu in den Ausschuss hinzugezogene Sachkundige gemäß § 14 Abs. 4 BezVG, Frau Merz, für den Bezirks-Senior:innenbeirat und weist sie auf ihre Rechte und Pflichten, insbesondere die zur Verschwiegenheit, hin.
Es sind keine Fragen eingegangen.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 07.10.2025.
Frau Pastorin Kress der Ev.-luth. Lutherkirchengemeinde Bahrenfeld erläutert zum Antrag, dass das Gebäude marode sei und CO2-neutral saniert werden solle. Wie dies umgesetzt werde, solle in einem partizipativen Format ermittelt werden. Dazu bräuchte es eine Netzwerkstelle, die in Form einer Projektentwicklungsstelle beantragt werde.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.
Der TOP mit der Drucksache 22-1517 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Schmidt merkt an, dass der aktuelle Bericht der Behörde für Gesundheit Soziales und Integration (BGSI) zum o.g. Projekt ausführlicher hätte ausfallen sollen. Außerdem sei der Bezug zum Bezirk Altona nicht genügend herausgearbeitet.
Frau von Stritzky moniert, dass zu den wichtigsten Fragen im Bericht wenig Neues berichtet werde, nämlich wie man mehr obdachlose Menschen in Wohnraum bekäme und wie man mehr Wohnraum für ebendiese erschließen könne.
Herr Bolaños González bittet um erneute Einladung der BGSI, da der Bericht nicht ausführlich genug sei.
Frau Neumann sieht in dem Nicht-Erscheinen der eigentlich eingeladenen BGSI eine vertane Chance, Akteur:innen zusammenzubringen: Mit wem sei die Behörde bezüglich der Beschaffung neuen Wohnraums in Kontakt, mit wem könne Kontakt hergestellt werden, wie könne die Bezirkspolitik unterstützen?
Frau Schmidt bittet ebenfalls darum, die BGSI erneut einzuladen, gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Finanzierung beschlossen worden sei.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis und bittet die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung einvernehmlich, die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration erneut in eine der kommenden Sitzungen des Sozialausschusses einzuladen.
Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE aus der Sitzung vom 07.10.2025.
Herr Schmidt bittet das Bezirksamt, den Zuwendungsantrag dahingehend zu prüfen, ob eine Finanzierung über den Quartiersfond I (QF I) möglich sei.
Frau von Stritzky schlägt vor, dem Antrag inhaltlich zuzustimmen und den Haushaltsausschuss um die Prüfung der Finanzierung, ggf. auch durch den QF I 2025, zu bitten.
Frau Hampe merkt an, dass der Start zu Januar 2026 geplant sei und die Finanzierung daher nicht aus Restmitteln 2025 erfolgen könne. Aus ihrer Sicht sei eine Finanzierung aus Mitteln des QFs schwierig, da der Antrag nicht zur Förderziellinie des QFs passe.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Zur Prüfung, ob der Antrag auf Politikmittel des SOAL-Kollektivs aus Resten des QFI 2025 finanziert werden kann:
Formal: Der Projektzeitraum beginnt am 01.01.2026 und läuft bis zum 31.12.2026. Eine Förderung aus restlichen Mitteln Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit (QF I) 2025 ist haushaltsrechtlich nicht möglich. Die ungebundenen Restmittel 2025 können evtl. erst nach Abschluss des Restemittelverfahrens im Sommer 2026 zur Verfügung stehen.
Da aus formalen Gründen eine Förderung aus restlichen Mitteln 2025 nicht möglich ist, wird von einer tiefergehenden fachlichen Prüfung einer Förderung aus dem Quartiersfonds bezirklicher Stadtteilarbeit (QF I) abgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Projektbeschreibung kein Quartiersbezug vorliegt bzw. nicht auf erhebliche Bedarfe eines Quartiers eingegangen wird. Die Förderrichtlinie kann folgender Website entnommen werden: Quartiersfonds - Förderung - hamburg.de
Die Bezirksversammlung entscheidet im November über Anträge für das kommende Haushaltsjahr. Die Anträge müssen daher grundsätzlich bis Ende August vorliegen.]
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Haushaltsausschuss einstimmig bei Enthaltung der AFD-Fraktion, dem SOAL e.V. für das Projekt „SOAL-Kollektiv“ Mittel in Höhe von 28.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Der Haushaltsausschuss wird gebeten festzulegen, aus welchem Topf das Projekt finanziert werden soll.
Beratungsbedarf der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 07.10.2025.
Herr Schmidt stellt fest, dass dieses Projekt nun wiederholt im Ausschuss behandelt worden sei. Eine Evaluation des Projektes sei den Sitzungsunterlagen jedoch weiterhin nicht wirklich zu entnehmen. Die in der Anlage als solche betitelte Anlage entspräche nicht den Kriterien einer Evaluation. Das Projekt laufe seit Jahren. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, warum – sofern das Projekt erfolgreich gewesen wäre – eine erneute Verlängerung notwendig sei. Anzumerken sei weiter, dass Iccura Projects keine eigene Trägerschaft darstelle, da sie keine Rechtsperson sei. Dies sei zuwendungsrechtlich fragwürdig. Zudem könne er anhand der bestehenden Unterlagen die hohe Eingruppierung der Projektleitung nicht abschließend nachvollziehen. Es sei unstrittig, dass die psychosoziale Angebotsstruktur verstärkt werden müsse. Dies liege jedoch in der Verantwortung des Senats.Es bestehe die Gefahr, dass bei positivem Bescheid, diese Aufgabe auch künftig auf den Bezirk abgewälzt würde. Vor dem Hintergrund dieser Erwägungen und der Stellungnahme des Jugendhilfeausschusses (siehe TOP 5.2.1) könne er der Beschlussempfehlung nicht zustimmen.
Frau Hirschfeld weist darauf hin, dass die Anträge des Ambulanzzentrums des UKEs und von Iccura Projects textidentisch vorlägen. Zu dem Hinweis im Antrag, dass Fachpersonen online ausgebildet werden sollten, stellten sich die Fragen wer diese seien, woher sie kämen und welche Voraussetzungen sie erfüllten.Eigentlich müsse eine psychosoziale Beratung durch ausgebildete Psycholog:innen erfolgen. Leider gäbe es derzeit zu diesem Projekt an dem Ort aber keine bessere Alternative, weshalb sie dem Antrag zustimmen werde.
Frau Neumann fragt, ob eine Besserstellungsgebotsprüfung stattgefunden habe, die im Antrag angegebene Eingruppierung erscheine ihr sehr hoch. Sie stimme zu, dass bei denÜberlegungen in den Blick genommen werden müsse, dass es aktuell keine Alternativen für weitere psychosoziale Angebote vor Ort gebe. Das Projekt solle aus Restmitteln finanziert werden, die ansonsten ggf. wegfielen.
Herr Bolaños González betont, dass es im Projekt um eine Weitervermittlung gehe, nicht um eine konkrete psychosoziale Beratung und gibt zu überlegen, die Antragsstellenden einzuladen, um offene Fragen zu klären. Das Projekt stelle aus seiner Sicht einen Minimalstandard dar, den man den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stellen müsse.
Frau von Stritzky erklärt, dass der Antrag für das Projektursprünglich vor eineinhalb Jahren gestellt worden und seitdem viel in der Wohnunterkunft Schnackenburgsallee passiert sei. So sei diese z.B. verkleinert worden.Vor diesem Hintergrund stellten sich verschiedene Fragen:Wie viel Fluktuation bestehe in der Unterkunft in der Altersgruppe des Projektes? Wie viel potentiell neu zu erreichende Kindern und Jugendliche sind dort konkret? Gäbe es nicht andere Unterkünfte, die einen größeren Bedarf haben? Um die Beschlussempfehlung abschließend bewerten zu können, müsse konkret geklärt werden, wie hoch die Bedarfe aktuell seien.
Frau Schmidt fragt nach der Perspektive: Sei zu erwarten, dass nun jährlich ein Zuwendungsantrag zu dem Projekt erfolgen werde?
Frau Hampe merkt an, dass die Beschlussempfehlung dieAnträge zweier Träger umfasse, das UKE und Iccura Projects. Die zuwendungsrechtliche Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Die Eingruppierung der Projektleitung sei vom zuständigen Fachamt geprüft und als nachvollziehbar eingestuft worden. Eine Neubeantragung für das Projekt läge vor, da es durch natürliche Fluktuation eine neue Bewohner:innenschaft in der Schnackenburgallee und entsprechend hohe Bedarfe für psychosoziale Angebote gebe. Die vorliegende Beschlussempfehlung des Amtes müsse sie dahingehend ändern, dass eine komplette Finanzierung über den Quartiersfonds II erfolgen solle und die Summe der Beschlussempfehlung sich entsprechend erhöhe. Hintergrund sei, dass nicht klar sei, wie viele Mittel der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN) künftig zur Verfügung stehen würden.
Auf Bitten von Frau Neumann wird die Sitzung einvernehmlich für 5 Minuten unterbrochen.
Frau von Stritzky bittet um eine echte Evaluation unter Berücksichtigung folgender Fragen:
Frau Hampe sagt zu, die Zahlen nachzuliefern.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Die Antworten 1 und 2 entnehmen Sie bitte der angehängten Präsentation, die vom Antragsteller zur Verfügung gestellt wurde.
Die Antwort zur Frage 3 wurde von Fördern & Wohnen (F&W) folgendermaßen beantwortet:
Am Standort sind derzeit:
Seitens des Bezirksamts stehen die Mittel im Quartiersfonds flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe (QF II) 2025 zur Verfügung.
Fachlich wird die Förderung des Projekts befürwortet. Die Anzahl der Minderjährigen mit etwa 135 Kindern und Jugendlichen an dem Standort ist weiterhin hoch. Der Standort weist keine sozialräumliche Einbindung auf, Grundschulkinder werden vor Ort beschult, er befindet sich sehr isoliert in einem großen Gewerbegebiet zwischen den Bezirken Altona und Eimsbüttel, abgetrennt durch Autobahn, Volkspark und Gleisanlagen. Der Medibus DX21 ist regelmäßig vor Ort um die medizinische Grundversorgung zu sichern, eine Anbindung an das ärztliche Regelsystem fällt an diesem Standort weiterhin schwer. Es besteht eine enge Kooperation mit dem Projekt des Deutschen Kinderschutzbundes „Kinderschutzkonzept“ und der dortigen Kindergruppe. Die Fördersumme soll komplett aus dem QF II 2025 übernommen werden, da in 2025 keine SIN-Mittel mehr zur Verfügung stehen und für 2026 die Höhe der SIN-Mittel ebenfalls noch nicht geklärt ist. Die Fördersumme aus dem QF II beträgt für beide Antragssteller:innen des Kooperationsprojekts max. 42.000 Euro. Siehe dazu auch die neugefasste Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung (siehe Anlage).]
Der Ausschuss überweist die Drucksache ohne Votum einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und FDP in die Bezirksversammlung. Bis dahin sollen offene Fragen zur Evaluation durch das Bezirksamt nachgereicht werden.
Anlagen
22-1419.5 NF Empfehlung QF II Projekt Child Health Worker (209 KB)
Protokollnachtrag Präsentation CHW (262 KB)
Beratung siehe TOP 5.2.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.10.2025 den Sozialausschuss als zuständigen Fachausschuss festgelegt – m.d.B., ein Votum für den Haushaltsausschuss zu erarbeiten.
Herr Schmidt bittet das Amt zu prüfen, ob für die Zuwendung Mittel aus dem Quartiersfonds (QF) I 2025 genutzt werden könnten. Wenn es hier noch Reste gäbe, müsse es möglich sein, diese bestmöglich zu nutzen. Es stelle sich die Frage, ob der Antragstellende amtsseitig über die Möglichkeit eines vorzeitigen Maßnahmebeginns (VZM) unterrichtet worden sei.
Frau Hampemerkt an, dass das Projekt keine zeitliche Dringlichkeit habe, welche für einen VZM Voraussetzung sei. Sie nehme aber die Fragestellung mit, ob eine Unterrichtung stattgefunden habe und gebe einen Nachtrag zu Protokoll.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Zur Frage, ob eine Unterrichtung des Antragsstellers über die VZM-Voraussetzungen stattgefunden habe:
Die Tatbestandsmerkmale für einen vorzeitigen Maßnahmebeginn sind nicht erfüllt.
Darüber wurde der Antragsteller telefonisch informiert.
Auszug aus der Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 46 LHO 3.3:
Ausnahmen von Satz 1 sind im Einzelfall zulässig (vorzeitiger Maßnahmebeginn),
▪ wenn das Vorhaben nicht rechtzeitig voraussehbar war und aus sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen keinen Aufschub duldete,
▪ im Übrigen mit Zustimmung der nach § 9 Absatz 2 bestellten Person. Aus einer Zulassung einer Ausnahme darf kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung hergeleitet werden.
Zur Prüfung, ob der Antrag auf Politikmittel des Projektes „Erinnerungskoffer für Menschen mit Demenz Thema Fußball“ aus Resten des Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit (QF I) 2025 finanziert werden könne:
Das Projekt entspricht nicht den Förderkriterien des Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit (QF I). Der Antrag entspricht nicht den Förderkriterien Nr. 1 örtlichen Bedarfsdeckung, Nr. 2 erhebliche Bedeutung und Nr. 3 bedarfsgerechtes Angebot. Die Förderkriterien entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie unter Quartiersfonds - Förderung - hamburg.de.
Die Bezirksversammlung entscheidet im November über Anträge für das kommende Haushaltsjahr. Die Anträge müssen daher grundsätzlich bis Ende August vorliegen.]
Herr Schmidt meldet für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf an und bittet um Einladung des Antragsstellers Galatasaray Hamburg e.V. zur Vorstellung des Projektes im nächsten Sozialausschuss.
Als ordentlicher TOP angemeldet von der CDU-Fraktion. Vertagt aus der Sitzung vom 07.10.2025 (dort lag noch die Vorgängerdrucksache 22-1282 vor).
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Schulz-Müller berichtet, dass hinsichtlich der Unterkunft in der August-Kirch-Straße das Gerücht aufgekommen sei, dass diese bis zum August 2026 geschlossen werden solle. Dies sei vor dem Hintergrund, dass die Bauprojekte hinsichtlich der Science City Hamburg Bahrenfeld erst später erfolgen sollten merkwürdig. Es bestehe nun entsprechende Unruhe im Stadtteil und sie bitte das Amt um Klärung, welche Planungen es für die Unterkunft gäbe.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Aktuell wird von einem Schließdatum der Unterkunft am 31.10.2026 ausgegangen und von einem Rückgabedatum am 30.06.2027. Eine nächste Abstimmung mit der Science City Hamburg und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen.]
Frau Hampe führt auf Nachfrage von Frau Neumann aus, dass sie darum bitte, dass Nachfragen zum Thema W-LAN in den Unterkünften möglichst in Form von Anfragen bzw. Auskunftsersuchen gestellt würden.
Herr Beilfuß(Bezirklicher Beirat für Menschen mit Behinderung) berichtet, dass sich der Beirat in seiner letzten Sitzung mit den Themen S-Bahnstation Iserbrook und Freiraum Ottensen befasst habe. Der Inklusionsbeirat tage zukünftig im Technischen Rathaus Altona.
Die Mitteilungsdrucksache mit der Drucksache 22-1518 ist nach Einladungsverschickung eingegangen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Es wurden keine Inhalte zum Punkt genannt.