22-1312.1

Kinderschutz auch in Notunterkünften baulich gewährleisten - Stellungnahme des Jugendhilfeausschusses und der Bezirksversammlung Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 10.07.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 10.07.2025 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 22-1186B beschlossen.

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 19.08.2025 wie folgt Stellung genommen:

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde), F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W) sowie die mit dem Betrieb einiger Unterkünfte beauftragten Drittbetreiberinnen und -betreiber verfolgen den Schutz von Kindern und anderen vulnerablen Gruppen als handlungsleitendes Ziel von höchster Priorität. Dieses Ziel wird durch entsprechende (Schutz-)Konzepte und organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Durch geschultes Personal wird die Situation der Unterkunftsbewohnerinnen und -bewohner fortlaufend beobachtet und begleitet. Dies gilt insbesondere an Standorten, bei denen die baulichen Gegebenheiten besondere Sensibilität im Betrieb erfordern. Bei Anzeichen von Konflikten oder Missständen wird frühzeitig durch das Unterkunftspersonal interveniert.

Der Senat hat im Übrigen bereits unter anderem mit den Drs. 22/16580, 23/526, 23/580 und 23/759 ausführlich zu Maßnahmen zur Sicherstellung und Verbesserung des Kinderschutzes in der öffentlichen Unterbringung berichtet. Zum Erstaufnahme (EA)-Notstandort Tasköprüstraße 10 im Speziellen und hierbei insbesondere auch Kinderschutzmaßnahmen wurde mit den Drs. 22/17702 und 23/354 Stellung genommen. Zudem haben die Sozialbehörde und F&W im Sozialausschuss der Bezirksversammlung Altona (am 7. Januar 2025 und 3. Juni 2025) umfassend zur Situation am Standort informiert. Siehe hierzu auch die Stellungnahme der Sozialbehörde an die Bezirksversammlung vom 11. März 2025 (Drs. 22-0796).

Dies vorausgeschickt, nimmt die Sozialbehörde zu dem o. g. Beschluss teilweise auf der Grundlage von Auskünften von F&W sowie unter Beteiligung der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung wie folgt Stellung:

Aufgrund der fortlaufend hohen Auslastung des Gesamtsystems der öffentlichen Unterbringung von 95,5 Prozent (Stand: 15. August 2025) und der damit verbundenen geringen Spielräume in der Belegungsplanung werden alle vorhandenen Unterbringungskapazitäten dringend benötigt und müssen vollständig ausgeschöpft werden, um allen Personen mit Unterbringungsbedarf einen Platz anbieten zu können und Obdachlosigkeit zu vermeiden. Dies galt insbesondere für den Standort Tasköprüstraße.

Der Betrieb des Standortes Tasköprüstraße war von Beginn an befristet und endet zum 30. September 2025. Bereits jetzt erfolgen sukzessive Verlegungen in andere Unterkünfte, damit der Standort bis zum Betriebsende vollständig geleert ist. Vorrang bei der Verlegung haben Familien sowie allein reisende Frauen. DieVerlegungen erfolgen soweit dies trotz der hohen Auslastung möglich ist unter besonderer Berücksichtigung der Sozialverträglichkeit. Ziel ist, dass die Betroffenen nicht erneut an einem EA-Notstandort mit Hallenunterbringung, sondern an Standorten desEA-Regelsystems oder in der öffentlich-rechtlichen (Folge-)Unterbringung untergebracht werden. Die Gesamtbelegung des Standorts Tasköprüstraße hat sich mit Stand 15. August 2025 bereits auf 148 Personen verringert (Soll-Kapazität des Standorts: 650 Plätze).

Durch die bisherigen Auszüge konnte die Belegung am Standort Schritt für Schritt reduziert und entzerrt werden. Die noch verbliebenen Familien verfügen inzwischen jeweils über eigene Kompartiments, sodass mit Stand 15. August 2025 keine Mehrfachbelegungen mehr bestehen.

Eine vorübergehende Mehrfachbelegung einzelner Unterbringungseinheiten kann in besonderen Belegungssituationen erforderlich sein. Bei der Belegung wurden kulturelle Hintergründe, soziale Bedürfnisse und familiäre Strukturen berücksichtigt. Konflikte oder andere Vorkommnisse zwischen den Familien sind nicht bekannt.

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 27.08.2025 wie folgt Stellung genommen:

Der Schutz von Kindern in Notunterkünften und die Wahrung des Kindeswohls ist ein sehr wichtiges Anliegen.

Durch die Auslastung des Belegungssystems konnte in den letzten Monaten nicht jeder Familie am Notstandort Tasköprüstraße die Unterbringung in einem eigenen Kompartiment ermöglicht werden ausschlaggebend hierbei ist die Familiengröße, so dass vielfach Familien auch einzeln untergebracht sind. Kommt nur eine Mehrfachbelegung in Betracht, wird den Ansprüchen des Kindeswohls bestmöglich entsprochen:

In Kompartiments werden Familien nur gemeinsam mit anderen Familien untergebracht. Dabei wird auf die sozialen und ethnischen Gegebenheiten geachtet. Der Gewaltschutz sowie Kinderschutz wird über geltende Verfahren, Maßnahmen und Qualitätsstandards der Unterbringung und der Betreuungsarbeit gewährleistet. Die Unterbringungsform mit Mehrfachbelegung in nicht-abschließbaren Kompartiments ist dabei herausfordernd. Der externe Betreiber der Unterkunft und der Sicherheitsdienst sind daher instruiert, auf diesen Umstand besonderes Augenmerk zu legen.

r die am Standort untergebrachten Geflüchteten werden umfassende bauliche und organisatorische Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung umgesetzt. Dazu zählen insbesondere:

bauliche Trennung von Bereichen r Familien mit Kindern und alleinreisende

Frauen, um Privatsphäre und Schutz zu gewährleisten,

separate Sanitäranlagen r Frauen mit sichtgeschützten Zugängen und

regelmäßiger Bestreifung durch den Sicherheitsdienst,

barrierefreie Sanitärmodule und geplante Einrichtung eines gesonderten

Bereichs für besonders schutzbedürftige Personen(gruppen),

Einsatz von geschultem Personal des Betreibers (Deutsches Rotes Kreuz

(DRK) Hamburg-Altona-Mitte) mit Erfahrungen aus anderen

Flüchtlingsunterkünften sowie entsprechender Qualifikation (z. B. durch ein

abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit) sowie

Einsatz eines Sicherheitsdienstes, der sowohl männliches als auch weibliches

Personal mit entsprechenden Kompetenzen bereitstellt.

Um eine umfassende Versorgung sicherzustellen, wurden bereits verschiedene soziale Angebote etabliert bzw. sind in der Vorbereitung. Dazu gehören ein Grundschulangebot vor Ort, eine halboffene Kindertagesbetreuung (HOB), ein Elterncafé sowie Kooperationen mit externen Trägern durch das Sozialmanagement.

Um die Arbeit der Mitarbeitenden des DRK in Bezug auf die Wahrung des Schutzes von Kindern zu unterstützen, helfen die Referentinnen und Referenten für Kinderschutz bei F&W Fördern & Wohnen AöR im Einzelfall auch bei der Fall- und Fachberatung.

Die Notstandorte verfügen über sogenannte Kinderspielecken oder Kinderräume, sodass dem beengten Wohnraum entgegengewirkt wird. Zusätzlich finden Angebote für Kinder und Jugendliche durch externe Träger statt.

Aufgrund der Unterbringungssituation werden die Bewohnenden (und hier insbesondere Familien mit Minderjährigen), die in Notunterkünften untergebracht sind, prioritär bei der Verlegungsplanung berücksichtigt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.