22-1312

Kinderschutz auch in Notunterkünften baulich gewährleisten – Stellungnahme des Jugendhilfeausschusses und der Bezirksversammlung Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 10.07.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 10.07.2025 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 22-1186B beschlossen.

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 19.08.2025 wie folgt Stellung genommen:

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde), F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W) sowie die mit dem Betrieb einiger Unterkünfte beauftragten Drittbetreiberinnen und -betreiber verfolgen den Schutz von Kindern und anderen vulnerablen Gruppen als handlungsleitendes Ziel von höchster Priorität. Dieses Ziel wird durch entsprechende (Schutz-)Konzepte und organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Durch geschultes Personal wird die Situation der Unterkunftsbewohnerinnen und -bewohner fortlaufend beobachtet und begleitet. Dies gilt insbesondere an Standorten, bei denen die baulichen Gegebenheiten besondere Sensibilität im Betrieb erfordern. Bei Anzeichen von Konflikten oder Missständen wird frühzeitig durch das Unterkunftspersonal interveniert.

Der Senat hat im Übrigen bereits unter anderem mit den Drs. 22/16580, 23/526, 23/580 und 23/759 ausführlich zu Maßnahmen zur Sicherstellung und Verbesserung des Kinderschutzes in der öffentlichen Unterbringung berichtet. Zum Erstaufnahme (EA)-Notstandort Tasköprüstraße 10 im Speziellen und hierbei insbesondere auch Kinderschutzmaßnahmen wurde mit den Drs. 22/17702 und 23/354 Stellung genommen. Zudem haben die Sozialbehörde und F&W im Sozialausschuss der Bezirksversammlung Altona (am 7. Januar 2025 und 3. Juni 2025) umfassend zur Situation am Standort informiert. Siehe hierzu auch die Stellungnahme der Sozialbehörde an die Bezirksversammlung vom 11. März 2025 (Drs. 22-0796).

Dies vorausgeschickt, nimmt die Sozialbehörde zu dem o. g. Beschluss teilweise auf der Grundlage von Auskünften von F&W sowie unter Beteiligung der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung wie folgt Stellung:

Aufgrund der fortlaufend hohen Auslastung des Gesamtsystems der öffentlichen Unterbringung von 95,5 Prozent (Stand: 15. August 2025) und der damit verbundenen geringen Spielräume in der Belegungsplanung werden alle vorhandenen Unterbringungskapazitäten dringend benötigt und müssen vollständig ausgeschöpft werden, um allen Personen mit Unterbringungsbedarf einen Platz anbieten zu können und Obdachlosigkeit zu vermeiden. Dies galt insbesondere für den Standort Tasköprüstraße.

Der Betrieb des Standortes Tasköprüstraße war von Beginn an befristet und endet zum 30. September 2025. Bereits jetzt erfolgen sukzessive Verlegungen in andere Unterkünfte, damit der Standort bis zum Betriebsende vollständig geleert ist. Vorrang bei der Verlegung haben Familien sowie allein reisende Frauen. Die Verlegungen erfolgen soweit dies trotz der hohen Auslastung möglich ist unter besonderer Berücksichtigung der Sozialverträglichkeit. Ziel ist, dass die Betroffenen nicht erneut an einem EA-Notstandort mit Hallenunterbringung, sondern an Standorten des EA-Regelsystems oder in der öffentlich-rechtlichen (Folge-)Unterbringung untergebracht werden. Die Gesamtbelegung des Standorts Tasköprüstraße hat sich mit Stand 15. August 2025 bereits auf 148 Personen verringert (Soll-Kapazität desStandorts: 650 Plätze).

Durch die bisherigen Auszüge konnte die Belegung am Standort Schritt für Schritt reduziert und entzerrt werden. Die noch verbliebenen Familien verfügen inzwischen jeweils über eigene Kompartiments, sodass mit Stand 15. August 2025 keine Mehrfachbelegungen mehr bestehen.

Eine vorübergehende Mehrfachbelegung einzelner Unterbringungseinheiten kann in besonderen Belegungssituationen erforderlich sein. Bei der Belegung wurden kulturelle Hintergründe, soziale Bedürfnisse und familiäre Strukturen berücksichtigt. Konflikte oder andere Vorkommnisse zwischen den Familien sind nicht bekannt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta
Tasköprüstraße

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