Protokoll
Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 01.10.2025

Ö 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Frau Hirschfeld stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.

Ö 2

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 3

Haushalt

Ö 3.1 - 22-1383

Fehlbedarfe Änderungsanträge und Teilwidersprüche 2025 - Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit/ Jugensozialarbeit Mitteilungsdrucksache des Amtes

Frau Wolf und Herr Jezstellen die Drucksache vor und erläutern, dass die tabellarische Übersicht aus der Anlage gegenüber der Vorstellung aus dem Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) vom 17.09.2025 noch einmal aktualisiert worden sei. Den betroffenen Einrichtungen sei individuell mitgeteilt worden, in welcher Höhe sie Änderungsantrage einreichen könnten, um die Differenz der zur Verfügung stehen Honorar- und Sachmittel zum Vorjahr auszugleichen. Allen Änderungsanträgen sei in der jeweils beantragten Summe gefolgt worden. Warum der Dolle Deerns e.V. weniger als die vom Amt angeregte Änderungsbescheidssumme beantragt habe, sei den anwesenden Amtsvertreter:innen nicht bekannt.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 3.2

Übersichten zu den Vollzeitäquivalenten sowie deren etwaigen Querfinanzierungen in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Angemeldet von einem stimmberechtigten Mitglied auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe in der Sitzung vom 05.03.2025)

Angemeldet von einem stimmberechtigten Mitglied auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe in der Sitzung vom 05.03.2025. Es liegt als Tischvorlage eine tabellarische Übersicht des Amtes zu diesem Thema vor (siehe Anlage).

 

Herr Jez und Frau Wolf stellen die Tischvorlage vor. Es seien versehentlich nicht alle Planungsräume in der Übersicht aufgeführt worden. Dies werde zur kommenden Beratung im Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) ergänzt. Sie bestätigten auf Nachfrage von Frau von Stritzky, dass es seitens der zuständigen Fachbehörde Überlegungen gegeben habe, eine Umstrukturierung der Mittel der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN) durchzuführen. Es könne hierzu gerne nach einem aktuellen Sachstand nachgefragt werden. In der Liste seien nur solche Finanzierungen angegeben, die sich auf die Offene Kinder- und Jugendarbeit bezögen. Über etwaige andere Finanzierungsformen in den Einrichtungen, etwa bspw. durch Spenden, habe das Amt oftmals keine Kenntnis.

 

Herr Bründel-Zeißler gibt zu überlegen, nicht nur eine Umstrukturierung der SIN-Mittel ins Auge zu fassen, sondern im gleichen Zuge auch über die Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe(SAJF) nachzudenken.

Auf Vorschlag von Frau Kandemir wird das Thema zur weiteren Beratung einstimmig in den Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) überwiesen. Das Amt wird gebeten, bei der zuständigen Fachbehörde bezüglich der Sachlage zur angedachten Umstrukturierung der SIN-Mittel nachzufragen und zudem, ob es auch Überlegungen für die SAJF-Mittel gibt.

 


Anlagen
TV des Amtes zum TOP Querfinanzierungen OKJA-Einrichtungen (491 KB)

Ö 3.3 - 22-1407

Haushaltsplanentwurf 2027/ 2028 hier: Stellungnahme der Bezirksversammlung zur Schlüsselung der Rahmenzuweisungen gemäß § 37 Abs. 3 BezVG Beratung über die in den Jugendhilfeausschuss überwiesenen Schlüsselvorschläge der Fachbehörden

Der TOP mit der Drucksache 22-1407 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Frau Wolf sichert auf Nachfragen von Herrn Schmidt zu, die Frage mitzunehmen, warum die Abschreibungen in allen Bezirken in 2026 gemäß Tabelle 3.4.2.2 aus Anlage 2 deutlich höher geplant seien als in 2025.

 

Herr Schmidt merkt an, dass es bei den Schlüsselvorschlägen nicht um die Höhe der Rahmenzuweisungen gehe. Diese könnten als solche zur Kenntnis genommen werden. Ungeachtet dessen könnte die Stellungnahme des Jugendhilfeausschusses um einen Hinweis zur geringen Höhe der Rahmenzuweisungen ergänzt werden. Er schlage vor, das Thema in den UnterausschussHaushaltsangelegenheiten zu überweisen, um dort einen entsprechenden Formulierungsvorschlag zu erarbeiten.

Der Jugendhilfeausschuss überweist das Thema wie von Herrn Schmidt vorgeschlagen einstimmig zur Erarbeitung eines Stellungnahmeentwurfs in den Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA).

Ö 4 - 22-1361

Regelhafte Berichte des Amtes gemäß § 19 BezVG-Vereinbarung

Ö 4.1 - 22-1392

Bericht Hilfen zur Erziehung (HzE) bis Ende 2. Quartal 2025 Mitteilungsdrucksache des Amtes

Frau Wolf stellt die Drucksache vor. Bei der letztmaligen Vorstellung des Berichts seien Fragen zu den Zahlen der Fälle nach §§ 30 und 31 SGB VIII aufgekommen, weswegen heute ein gesonderter TOP zum Thema Häusliche Gewalt aufgenommen worden sei (siehe TOP 5).

 

Herr Schmidt merkt an, dass er nicht alle Einschätzungen aus dem Bericht teilen könne, etwa die Feststellungen, dass es bei der „Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform nach § 34“ einerecht konstant sinkende Fallzahl“ gebe.

 

Herr Kaeding stimmt dem zu und ergänzt, dass die Zahlen nach § 34 SGB VIII die einzigen seien, die nichtanstiegen. Auffällig sei zudem die in Folie 4 für das erste Quartal 2025 angegebene Anzahl an Rechtsverfahren. Dieses lasse schon jetzt einen massiven Anstieg gegenüber der Gesamtzahl für das Jahr 2024 vermuten. Es stelle sich die Frage, woher die Änderungen herrührten und wie generell die zeitliche Eingebundenheit der Mitarbeitenden in solchenllen sei.

 

Herr Jez stellt fest, dass die zeitliche Eingebundenheit stark vom jeweiligen Einzelfall abhänge. Eingebunden sei das Amt immer in solchen Fällen, in denen das Familiengericht involviert sei.

 

Frau Fleer betont auf Nachfrage von Frau Licari, dass das Amt bei jeder einzelnen Kindeswohlgefährdung tätig werden müsse und dies entsprechend auch erfolge. Alles andere wäre strafrechtlich zu belangen. Wenn die bestehenden stationären Plätze nicht ausreichten, müssten entsprechend andere Lösungen gefunden werden.

 

Herr Bründel-Zeißler hebt hervor, dass die Interpretation der Zahlen immer eine besondere Herausforderung sei. Anhand des reinen Zahlenwerks könnten nicht immer abschließend alle Inhalte bewertet werden und es könnten immer nur Hypothesen und Interpretationsversuche erfolgen. 

 

Frau Wolf schlägt vor, die heute angesprochenen Themen und Fragestellungen (hohe Anzahl an Kindeswohlgefährdungsmeldungen und Bewertung der Anzahl und Belastungen durch Rechtsverfahren) für den inhaltlichen Schwerpunkt beim nächsten turnusmäßigen Bericht in der Sitzung im April 2026 aufzugreifen.

Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag von Frau Wolf einvernehmlich zu und nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5 - 22-1361

Kinderschutz bei häuslicher Gewalt Mitteilungsdrucksache des Amtes

Frau Fleer stellt das Thema anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage). Hierbei und auf Nachfrage der Ausschussmitglieder hebt sie Folgendes hervor:

 

  • Die Koordinationsstellen für Kinderschutz in den Bezirken seien vor dem Hintergrund konkreter Vorfälle im Jahr 2005 von der Politik eingerichtet worden. Ziel sei gewesen, den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) zu stärken, schnell und effektiv Handeln zu können, eine Anlaufstelle für Fragen zu haben und somit den Kinderschutz massiv zu stärken.
  • Die Koordinationsstelle sei nicht nur allein durch die direkten Bereiche der Jugendhilfe ansprechbar, sondern biete Fachberatungen und eine Ansprechstelle für alle betroffenen Einrichtungen des Bezirks an. Hierzu gehörten beispielsweise auch Schulen und Ärzt:innen. So gebe es auch einen runden Tisch mit Ärzt:innen. Zudem gebe es eine enge Kooperation mit der Polizei.
  • Die vorliegende Drucksache sei eine von mehreren Arbeitshilfen.
  • Der Begriff „usliche Gewalt“ beziehe sich allein auf die Gewalt zwischen Erwachsenen, die aber immer auch massive Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche im Haushalt habe. „Gewalt“nne hierbei physische, psychische, sexuelle, wirtschaftliche und soziale Formen annehmen. Oft gebe es auch Mischformen der Gewalt.
  • Oftmals entstehe ein Kreislauf der Gewalt, dem die Betroffenen immer wieder ausgesetzt seien. Scheinbar guten Momenten/ Phasen folgten dann wieder Spannungen und Konflikte bis hin zu Gewalthandlungen.
  • Die Folgen seien oftmals dramatisch. Wiederkehrende Gewalthandlungen könnten zu nachhaltigen Veränderungen von Persönlichkeiten führen. Auswirkungen auf Kinder träten auch schon während der Schwangerschaft auf, etwa durch Schäden am Gehirn und Auswirkungen auf die Erinnerungsfähigkeiten. Die Folgen für Kinder könnten generell unterschiedliche Formen annehmen (siehe auch Präsentation auf Seite 10). Hierzu gehörten auch erhöhte Risiken, etwa für Suchterkrankungen.
  • Der überwiegende Teil der Fälle gehe von Männern aus. Ungeachtet dessen könnten auch Männer Opfer von häuslicher Gewalt sein.
  • In Trennungsphasen von Lebenspartner:innen und in der Zeit danach sei die Gefahr für häusliche Gewalt oftmals erhöht. Stalking durch Ex-Partner und der Versuch der Einflussnahme auf die Kinder seien immer wieder auftauchende Fälle.
  • Das Jugendamt sei verpflichtet, allen Hinweisen nachzugehen, wenn Kinder und Jugendliche gefährdet sein könnten. Es müsse aktiv vor potentiellen Gefahren geschützt werden. Es erfolgten Gefährdungseinschätzungen und kollegiale Beratungen im Team. Im Bezirk Altona habe man sich zudem zu Hausbesuchen innerhalb einer Woche selbstverpflichtet. Diese dienten u.a. der Prävention und Beratung.
  • Der ASD setze sich zum Ziel, Eltern zu unterstützen und Kinder zu schützen. Entsprechend erfolge eine breite Beratung der Betroffenen durch den ASD. Bei akuter Gefahr erfolge eine Inobhutnahme der Kinder. Es gebe verschiedene Schutzmaßnahmen, die getroffen werden könnten (siehe auch Präsentation auf den Seiten13 + 14).
  • 85 % der Kindeswohlgefährdungs-lle, die beim ASD eingingen, würden von der Polizei gemeldet.
  • Es sei wichtig, weiter zu kucken, wie die Arbeit bzw. Situation verbessert werden könne. Mögliche Handlungsansätze seien auf Seite 15 der Präsentation aufgeführt. Insbesondere wäre es gut, wenn es vermehrt Angebote für Täter:innen und Kinder gebe. Hier gebe es aktuell noch zu wenige Möglichkeiten und Institutionen, an die sich gewendet werden könne. Die seit dem 01.03.2025 gesetzlich vorgesehene proaktive Täterarbeit befinde sich noch im Aufbau und werde aktuell praktisch noch nicht umfassend umgesetzt.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.


Anlagen
Präsentation Kinderschutz bei häuslicher Gewalt (4390 KB)

Ö 6

Sachstand Implementierung eines Kinder- und Jugendbeirates

Herr Jez berichtet, dass das PLING Kollektiv im Dezember im Ausschuss ausführlich berichten werde. Dieses sei im August 2025 sowohl für die Umsetzung des Pilotprojekts in Wandsbek als auch in Altona ausgewählt worden. Es werde versucht, in den beiden Bezirken unterschiedliche Lösungsansätze zu verfolgen, um diese so später bei der Auswertung vergleichen zu können. Er nehme das PLING Kollektiv als sehr zuverlässig und professionell wahr. Dieses berichte dem Amt einmal wöchentlich vom aktuellen Bearbeitungsstand. Im September habe ein erster Workshop für interessierte Kinder und Jugendliche stattgefunden, der erfreulicherweise gut angenommen worden sei. Viele der Workshopteilnehmenden hätten signalisiert, sich eine weitere Beteiligung am Prozess vorstellen zu können. Die Kinder und Jugendlichen hätten beim Termin deutlich gemacht, dass ihnen eine „ernsthafte“ Wahl, die entsprechend professionell organisiert sei, von hoher Bedeutung sei. Am 11.11.2025 sei von 16 bis 18 Uhr zudem ein Workshop zusammen mit der Verwaltung und den betroffenen Fachausschüssen mit anschließendem gemeinsamen Verweilen geplant. Hierzu werde demnächst eine Einladung erfolgen.

 

Ö 6.1 - 22-1336.1

Überführung des Altonaer Modells (AM) in die Jugendhilfeplanung (JHPl) Beschlussempfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA)

Ö 7

Beschlussempfehlungen des Unterausschusses Haushaltangelegenheiten (JHA)

Ö 7.1 - 22-1336.1

Überführung des Altonaer Modells (AM) in die Jugendhilfeplanung (JHPl) Beschlussempfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA)

Frau Wolf stellt die Drucksache vor. An der AG zur Erarbeitung eines neuen Vorschlags für das Altonaer Modell (AM) hätten auch mehrere Mitglieder des Jugendhilfeausschuss (JHA) mitgewirkt. Ziel sei u.a. die Integration des AM in die Jugendhilfeplanung (JHPL) gewesen. Es sei nun vorgesehen, dass AM an die Laufzeit der JHPL zu koppeln. Ungeachtet dessen, solle die Berechnung für das AM jährlich dem JHA vorgelegt werden. Das bisherige Bonusmodell werde zugunsten eines reinen Additionsmodells abgeschafft. Die inhaltlichen Kriterien seien in der Anlage der Drucksache aufgeführt. Bei finanziellen Änderungen oder Spielräumen seien unterjährige Entscheidungen möglich.

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.

Ö 7.2

Übersichten zu den Vollzeitäquivalenten sowie deren etwaigen Querfinanzierungen in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Angemeldet von einem stimmberechtigten Mitglied auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe in der Sitzung vom 05.03.2025)

Ö 7.3 - 22-1407

Haushaltsplanentwurf 2027/ 2028 hier: Stellungnahme der Bezirksversammlung zur Schlüsselung der Rahmenzuweisungen gemäß § 37 Abs. 3 BezVG Beratung über die in den Jugendhilfeausschuss überwiesenen Schlüsselvorschläge der Fachbehörden

Ö 8

Mitteilungen

Ö 8.1 - 22-1113

Situation der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) in Altona Auskunftsersuchen von Uwe Batenhorst, Robert Risch und Tobias Steinhaus (alle AFD-Fraktion)

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.2 - 22-1312

Kinderschutz auch in Notunterkünften baulich gewährleisten – Stellungnahme des Jugendhilfeausschusses und der Bezirksversammlung Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 10.07.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.3 - 22-1376

Auswirkungen des A7-Deckelbaus auf den Hamburger Westen und garantierte Sicherstellung der Notfallversorgung durch das AK Altona Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 9

Verschiedenes

Frau Wolf berichtet, dass die Amtsvertretung Herr Dreyer-Witt das Fachamt Jungend- und Familien im Laufe des Monats verlassen und eine andere Stelle im Bezirk wahrnehmen werde.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt auf Bitten des Amtes einvernehmlich, dass die kommende Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA) am 15.10.2025 erst um 18:30 Uhr beginnt.