22-1336.1

Überführung des Altonaer Modells (AM) in die Jugendhilfeplanung (JHPl) Beschlussempfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA)

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Das Altonaer Modell und die Historie

Das AM ist der Versuch, anhand von Kriterien, Bedarfe für Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit zu beschreiben. Anhand eines Rechenmodells könnten die Haushaltsmittel für die offene Kinder und Jugendarbeit transparent und nachvollziehbar verteilt werden unter Berücksichtigung der sozialen Problemlagen im Bezirk Altona. Die erste Fassung wurde 2005 vom Jugendhilfeausschuss (JHA) verabschiedet.

Das AM 2005 verwendet einen sogenannten Sockel für jeden Planungsraum, der sich aus 97,5% des Budgets der einzelnen Planungsräume errechnet. Das restliche Budget (= aktuelles Budget abzüglich 97,5%) wurde anhand zwei weiterer Bausteine (Additionsmodell und Bonusmodell) jeweils zur Hälfte auf die einzelnen Planungsräume verteilt. Seit der Anpassung in 2020 werden im Additionsmodell die Armutskriterien genutzt, die im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) entwickelt wurden: 0-25jährige im Leistungsbezug nach SGB II, junge Menschen mit Migrationshintergrund sowie Anzahl der Alleinerziehenden.

Diese Armutskriterien und die Anzahl der jungen Menschen werden für jeden Planungsraum erhoben und in Prozentpunkte umgerechnet. Das zur Verfügung stehende Budget wird in diese Kategorien verteilt. Pro Kategorie steht dann eine kleine Summe zur Verfügung, die gemäß den prozentualen Anteilen auf die Planungsräume verteilt wird.

r das Bonusmodell wurden 1,25 % der Gesamtsumme nach inhaltlichen Schwerpunkten auf die Planungsräume verteilt. 2020 wurde das Bonusmodell in eine inhaltliche Schwerpunktsetzung umgewandelt, die jährlich vom JHA beraten und beschlossen wurde.

Schwierigkeit des Altonaer Modell:

Dieses Modell zeigt nur die fiskalischen Bedarfe in den Planungsräumen auf, es vergibt keine Mittel. Es bildet somit einen finanziellen Verteilungsschlüssel ab. Um die Einrichtungen der Freien Träger auskömmlich zu finanzieren, werden die tatsächlichen Jahreszuweisungen anhand der tatsächlichen Personal- und Betriebskosten vorgenommen. In der jährlichen Liste der Zuwendungen sind die Unterschiede zwischen der berechneten Summe lt. AM und die der tatsächlichen Zuwendungshöhe zu erkennen.

Integrierte Fachplanung im Jugendamt Altona/ Jugendhilfeplanung

Das AM war seit der Geburtsstunde ein Modell der JHPl. Es kann dazu dienen, den Bestand an Einrichtungen auf die zahlenmäßig und statistisch festgestellten Bedarfe abzustimmen (siehe §80 SGB VIII). Seit 2022 betreibt das Fachamt Jugend- und Familienhilfe Altona zusammen mit den Trägern und der Politik eine aufwendige JHPl.

Der JHA hat im Juni 2024 beschlossen (Drs. 21-5024)

  • den Westen des Bezirks Altona mit weiteren JH-Angeboten zu stärken
  • Angebote zum Thema „Psychosoziale Gesundheit“ zu entwickeln
  • zu pfen, ob die JH das Thema „Jugend im öffentlichen Raum“ bewegen kann
  • die integrierte JHPL als Steuerungsinstrument zu etablieren.

Die JHPL bezieht sich auf alle Finanzierungsarten, folgt inhaltlichen und fachlichen Gesichtspunkten und bezieht sich auf die Lebenslagen der Zielgruppen. Das Altonaer Modell bezieht sich bisher auf die KJA/JSA der Freien Träger rein fiskalisch.

Auftrag:

Der JHA hat die AG beauftragt, zu prüfen, ob das Altonaer Modell und die JHPL zusammengeführt werden können.

Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einstimmig, den folgenden Empfehlungen der Arbeitsgruppe zuzustimmen:

Empfehlung der Arbeitsgruppe:

  1. Das Altonaer Modell wird als Bedarfsberechnung in die JHPl eingefügt. Die Kriterien des AM werden nicht jährlich überprüft bzw. neu entwickelt, sondern an die Laufzeit der Jugendhilfeplanung angepasst und damit auf größere Abstände gelegt. Die derzeitige JHPL läuft bis 2030. Die Berechnung zum AM stellt das Amt dem JHA jährlich im Rahmen der Haushaltsplanungen für das kommende Jahr vor. Nach Versand der Zuwendungsbescheide stellt das Amt die Zuwendungssummen im Vergleich zu den Berechnungen des AM vor.
  2. Da das AM keine Berechnung der tatsächlichen Zuwendungen enthält, sondern dem Vergleich zwischen einer fiskalischen Bedarfsberechnung und den tatsächlichen Zuwendungen dient, wird das Berechnungsverfahren deutlich verschlankt. Das Bonusmodell wird abgeschafft, es gilt ein reines Additionsmodell. Die in 2020 entwickelten Armutskriterien entsprechen den RISE-Kriterien und werden beibehalten. Die Altersgruppe wird auf 0-25 Jahre festgelegt. Ein Sockel als Umsteuerungsbremse ist nicht erforderlich, da das Berechnungsmodell keine tatsächliche Umsteuerung beinhaltet.
  3. Das AM soll bis 2030 auch um die anderen beiden Rahmenzuweisungen (Familienförderung und SAJF) erweitert werden.
  4. Falls finanzielle Spielräume vorhanden sind oder finanzielle Veränderungen erforderlich sein sollten, wird das Amt dem JHA mögliche Alternativen zur Angleichung der Zuwendungen Richtung AM in Verbindung mit der JHPl vorschlagen.
Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung gebeten.

Anhänge

Vorschlag Überführung des Altonaer Modell in die Jugendhilfeplanung ab 2026

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