Überführung des Altonaer Modells (AM) in die Jugendhilfeplanung (JHPl) Beschlussempfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA)
Das Altonaer Modell und die Historie
Das AM ist der Versuch, anhand von Kriterien, Bedarfe für Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit zu beschreiben. Anhand eines Rechenmodells könnten die Haushaltsmittel für die offene Kinder – und Jugendarbeit transparent und nachvollziehbar verteilt werden unter Berücksichtigung der sozialen Problemlagen im Bezirk Altona. Die erste Fassung wurde 2005 vom Jugendhilfeausschuss (JHA) verabschiedet.
Das AM 2005 verwendet einen sogenannten Sockel für jeden Planungsraum, der sich aus 97,5% des Budgets der einzelnen Planungsräume errechnet. Das restliche Budget (= aktuelles Budget abzüglich 97,5%) wurde anhand zwei weiterer Bausteine (Additionsmodell und Bonusmodell) jeweils zur Hälfte auf die einzelnen Planungsräume verteilt. Seit der Anpassung in 2020 werden im Additionsmodell die Armutskriterien genutzt, die im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) entwickelt wurden: 0-25jährige im Leistungsbezug nach SGB II, junge Menschen mit Migrationshintergrund sowie Anzahl der Alleinerziehenden.
Diese Armutskriterien und die Anzahl der jungen Menschen werden für jeden Planungsraum erhoben und in Prozentpunkte umgerechnet. Das zur Verfügung stehende Budget wird in diese Kategorien verteilt. Pro Kategorie steht dann eine kleine Summe zur Verfügung, die gemäß den prozentualen Anteilen auf die Planungsräume verteilt wird.
Für das Bonusmodell wurden 1,25 % der Gesamtsumme nach inhaltlichen Schwerpunkten auf die Planungsräume verteilt. 2020 wurde das Bonusmodell in eine inhaltliche Schwerpunktsetzung umgewandelt, die jährlich vom JHA beraten und beschlossen wurde.
Schwierigkeit des Altonaer Modell:
Dieses Modell zeigt nur die fiskalischen Bedarfe in den Planungsräumen auf, es vergibt keine Mittel. Es bildet somit einen finanziellen Verteilungsschlüssel ab. Um die Einrichtungen der Freien Träger auskömmlich zu finanzieren, werden die tatsächlichen Jahreszuweisungen anhand der tatsächlichen Personal- und Betriebskosten vorgenommen. In der jährlichen Liste der Zuwendungen sind die Unterschiede zwischen der berechneten Summe lt. AM und die der tatsächlichen Zuwendungshöhe zu erkennen.
Integrierte Fachplanung im Jugendamt Altona/ Jugendhilfeplanung
Das AM war seit der Geburtsstunde ein Modell der JHPl. Es kann dazu dienen, den Bestand an Einrichtungen auf die zahlenmäßig und statistisch festgestellten Bedarfe abzustimmen (siehe §80 SGB VIII). Seit 2022 betreibt das Fachamt Jugend- und Familienhilfe Altona zusammen mit den Trägern und der Politik eine aufwendige JHPl.
Der JHA hat im Juni 2024 beschlossen (Drs. 21-5024)
Die JHPL bezieht sich auf alle Finanzierungsarten, folgt inhaltlichen und fachlichen Gesichtspunkten und bezieht sich auf die Lebenslagen der Zielgruppen. Das Altonaer Modell bezieht sich bisher auf die KJA/JSA der Freien Träger rein fiskalisch.
Auftrag:
Der JHA hat die AG beauftragt, zu prüfen, ob das Altonaer Modell und die JHPL zusammengeführt werden können.
Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einstimmig, den folgenden Empfehlungen der Arbeitsgruppe zuzustimmen:
Empfehlung der Arbeitsgruppe:
Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung gebeten.
Vorschlag Überführung des Altonaer Modell in die Jugendhilfeplanung ab 2026
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