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Zuwenungsantrag Ottenser Orgelfrühling 2026, Ottenser Orgelherbst 2026 Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 03.11.2025 Ausschuss für Kultur und Bildung Ö 9

Sachverhalt

Projektbeschreibung: Ottenser Orgelfrühling 2026, Ottenser Orgelherbst 2026

Amtsseitige Stellungnahme, Bezug zu Altona:

Das beantragte Projekt umfasst eine Veranstaltungsreihe von sechs Orgelkonzerten in der katholischen Kirchengemeinde St. Marien. Sie knüpft an den „Ottensener Orgelfrühling / -herbst 2023/24/25“ an (bisherige Zuwendungssumme: 1.000 Euro).

Die Konzerte werden auf einer „hrer-Späth-Orgel“ mit norddeutscher Prägung gespielt, die im Bezirk einzigartig ist. Mithilfe der beantragten Förderung soll die Veranstaltungsreihe im kommenden Jahr erweitert werden. Unter anderem ist ein Auftritt eines Organisten aus Oslo geplant; zudem haben bereits weitere renommierte Organist:innen ihre Teilnahme zugesagt. Die Personalkosten belaufen sich auf 3.850 Euro.

Allen Interessierten wird durch den freien Eintritt der Zugang zu den Konzerten ermöglicht. Das niedrigschwellige Angebot soll „Laufkundschaft“, Gemeindemitglieder, ehrenamtlich Engagierte und Musikliebhaber:innen gleichermaßen ansprechen und miteinander in Kontakt bringen. Im Anschluss an die Konzerte besteht die Möglichkeit zu einem kommunikativen Beisammensein.

Das Bezirksamt empfiehlt dem Haushaltsausschuss, für den „Ottensener Orgelfrühling / -herbst 2026“ der katholischen Pfarrei St. Maria Kirchengemeinde St. Marien Altona konsumtive Politikmittel in Höhe von 3.700 Euro zur Verfügung zu stellen und die Personalkostenanteile entsprechend zu berücksichtigen.

Das Bezirksamt empfiehlt dem Ausschuss r Kultur und Bildung,r das ProjektOttenser Orgelfrühling 2026, Ottenser Orgelherbst 2026 dem Antragstellenden Pfarrei St. Maria - Kirchengemeinde St. Marien-Altona Politikmittel in Höhe von 3.700,00 Euro zur Verfügung zu stellen.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Kultur und Bildung wird um Zustimmung und Weiterleitung an den

Haushaltsausschuss gebeten.

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Anhänge

Antragsunterlagen(nicht-öffentlich)

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