Provisorische Radwegführung in der Alsenstraße umgehend sicher machen Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses
Letzte Beratung: 26.09.2019 Bezirksversammlung Ö 7.5
In den Straßen Alsenstraße und Alsenplatz wurden im Rahmen des Programmes EMS-HH (Erhaltungsmanagement für Hamburgs Straßen) wesentliche Verbesserungen für den Radverkehr umgesetzt. Im Verlauf der Veloroute 13 wurden bereits ein Kreisel am Alsenplatz, eine direkte Führung über die Alsenstraße Richtung Holstenstraße und in Abschnitten Radfahrstreifen realisiert. Diese Veränderungen werden vom Radverkehr bereits sichtlich gut angenommen.
Beim Übergang vom Bestand in den neu hergestellten Bauabschnitt ist jedoch als Provisorium vom alten Radweg auf den neuen Radfahrstreifen eine nahezu rechtwinklige Überleitung geschaffen worden, die vom Radverkehr nur unter großen Schwierigkeiten befahren werden kann. Laut telefonischer Auskunft des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer vom 05.08.2019 sei mit der Umsetzung südlich anschließender Bauvorhaben, in deren Zug das Provisorium verschwinden solle, erst nach der Winterpause zu rechnen.
Dieses kurze Stück Radwegeführung führt nun zu viel Unverständnis und kritischen Nachfragen aus der Bevölkerung und diskreditiert damit leider die gelungene Planung der Straße.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion sowie bei Enthaltung der SPD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Die zuständigen Fachbehörden, die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, die provisorische fast rechtwinklige Radwegableitung in der Alsenstraße auf Höhe Gefionstraße auf der Ostseite der Straße umgehend zurück zu bauen und durch eine möglichst geradlinige Ableitung zu ersetzen, die bis zur Weiterführung der Bauarbeiten eine sichere Nutzung durch den Radverkehr ermöglicht. Als Beispiel wird ausdrücklich auf die Planung gemäß Zeichnung 14-11858-19-01 vom 19.03.2018 (siehe Anlage) verwiesen.
Anlage 1: Anordnung der Straßenverkehrsbehörde
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3: Ausschnitt Zeichnung 14-11858-19-01
Anlage 4: Foto
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