21-4888

Gefahr für Radfahrer an der Einmündung Neusurenland-Berner Heerweg (bez. Drs. 21-4388) Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.12.2021 (Drs. 21-4504)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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02.06.2022
31.03.2022
03.03.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Behörde wird gebeten, zu prüfen, warum die Radverkehrsführung auf der Kreuzung Neusurenland / Berner Heerweg auf die in der Eingabe Drs. 21-4388 erörterte Weise umgestaltet wurde und wie die Verkehrssituation entschärft werden kann.

 

 

Stellungnahme der VD 52:

 

1. Erörterungsgegenstand

An BIS/A31 wurde von der Bezirksversammlung Wandsbek die Bitte auf Prüfung herangetragen, warum die Radverkehrsführung auf der Kreuzung Berner Heerweg / Neusurenland auf die in der Eingabe Drs. 21-4388 erörterte Weise umgestaltet wurde und wie die Verkehrssituation entschärft werden kann.

VD 5 wurde um Stellungnahme gebeten.

 

2. Sachstand

Seitens der Verantwortlichen des Bezirksamtes Hamburg-Wandsbek und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wurde die Umsetzung der vorliegenden Verkehrsführung an der Kreuzung Berner Heerweg / Neusurenland vehement verfolgt, um eine komfortable Verkehrsführung für Radfahrende zu realisieren.

 

Der Umgestaltung sind diverse Besprechungen und Planungen vorausgegangen. Im Laufe dieser Planungen war die Verkehrsführung mehrfach thematisiert und seitens VD 52 kritisch hinterfragt worden.

 

Durch VD 52 wurden die vom Bezirk Hamburg-Wandsbek beauftragten und vom Ingenieurbüro Schlothauer & Wauer erstellten Unterlagen hinsichtlich der Verkehrssicherheit geprüft. Im Ergebnis ist eine sichere Verkehrsführung gewährleistet, sofern alle Verkehrsteilnehmer die geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befolgen.

 

Die aktuelle Verkehrsführung am Knotenpunkt Berner Heerweg / Neusurenland wurde durch VD 52 angeordnet und am 21.12.2020 abgenommen.

 

3. Stellungnahme zur Beschlussvorlage

Eine Prüfung hinsichtlich der Abwicklung der anstehenden Verkehre erfolgte durch VD 52 nicht, da diese Prüfung dem Baulastträger bzw. dessen Beauftragten obliegt.

 

Die Entscheidung, in wie weit zur besseren Erkennbarkeit der Radwegeführung für linksabbiegende Radfahrende eine Roteinfärbung zielführend ist, liegt im vorliegenden Fall beim Bezirksamt Hamburg-Wandsbek als zuständigem Baulastträger.

 

Die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrende (Verkehrszeichen 721 gem. StVO) unterliegt bestimmten Regularien. Grundsätzlich soll an Lichtzeichenanlagen, die häufig von seh- oder gehbehinderten Personen überquert werden, die Grünpfeil-Regelung nicht angewandt werden.1 Ausnahmen sind gesondert auf ihre Erforderlichkeit zu prüfen.

 

Seitens der VD 52 wurde die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer an der Kreuzung Berner Heerweg / Neusurenland als nicht anordnungsfähig bewertet.

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt wird zur besseren Darstellung der Radverkehrsführung den Radweg in Rot einfärben.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n