Veloroute 1 Teilmaßnahme A 12 Reventlowstraße - Stellungnahme zur angepassten Planung Antrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD (Neufassung)
Letzte Beratung: 11.08.2022 Hauptausschuss Ö 3
Der Ausbau der Velorouten in Hamburg wurde bereits im Bündnis für den Radverkehr zwischen städtischen Behörden, Bezirksämtern und Bezirksversammlungen als eine wesentliche gemeinsame Aufgabe zur Förderung des Radverkehrs festgelegt. Im erweiterten Bündnis für den Rad- und Fußverkehr wurden ergänzend neue Führungsformen für den Radverkehr benannt.
Die bereits 2019 im Verkehrsausschuss als Erstverschickung vorgestellte Teilmaßnahme A 12 - Reventlowstraße (Statthalterplatz bis Agathe-Lasch-Weg) wurde daraufhin vom Bezirksamt überarbeitet und im Juni 2022 erneut im Ausschuss vorgestellt. Wesentliche Neuerungen sind die Verwendung von Kopenhagener Radwegen und die Führung des Radverkehrs zwischen Gehweg und Bushaltestelle im Abschnitt Jungmannstraße - Olshausenstraße. Die bauliche Umsetzung könnte im Jahr 2024 erfolgen.
Die grundsätzliche Ausrichtung der Planung wird weiterhin begrüßt; insbesondere die durchgehend großzügiger angelegten Rad- und Fußverkehrsanlagen und die Einrichtung eines Kreisverkehrs in der Reventlowstraße auf Höhe Emkendorfstraße.
Um Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr zu vermeiden und eine durchgehend gute Qualität der Veloroute 1, die im nördlichen Abschnitt des Planungsgebietes zwischen Jungmannstraße und Emkendorfstraße verläuft, zu gewährleisten, werden jedoch noch Möglichkeiten der Verbesserung gesehen. Dabei ist zu beachten, dass der Anteil des Radverkehrs am Modal Split (Zählung April 2018: Ca. 1000 Radfahrende zwischen 6.00 und 19.00 im Verhältnis von ca. 10.000 Kfz im gleichen Zeitraum) mit Ausbau der Veloroute zunehmen wird.
Die Dringlichkeit, den Hauptausschuss an Stelle der Bezirksversammlung gemäß § 15 Abs. 3 BezVG entscheiden zu lassen, ergibt sich aus der Sommerpause und den laufenden Abstimmungsprozessen zur überarbeiteten Planung, die durch einen späteren Beschluss voraussichtlich nicht mehr erreicht werden.
Der Hauptausschuss beschließt daher stellvertretend für die Bezirksversammlung:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, folgende Punkte zu beachten:
:
Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.
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