21-0478

Provisorische Radwegführung in der Alsenstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2019

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.12.2019
28.11.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.09.2019 anliegende Drucksache 21-0227.1 beschlossen.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat hierzu mit Schreiben vom 25.11.2019 wie folgt Stellung genommen:

 

Es handelt sich um eine mit der Polizei abgestimmte verkehrssichere, provisorische Radwegeableitung in den Radfahrstreifen. Grundsätzlich ist es gesetzlich vorgesehen (StVO), dass jede Verkehrsteilnehmerin bzw. jeder Verkehrsteilnehmer aufmerksam und vorausschauend zu fahren hat.

 

Die für den Radverkehr schützende Verkehrsinsel mit rot/weißem Hinweisschild und der rot gepflasterte Radweg sind für den parkenden Fahrzeugführer an der Stelle leichter zu erkennen, als eine von der bestehenden Gehwegüberfahrt kommende ungesicherte Ableitung auf die Straße.

 

Unabhängig davon besteht vor der Ableitung derzeit noch eine Radwegebenutzungspflicht. Diese bleibt solange aufrecht erhalten, bis im nächsten Bauabschnitt der Radfahrstreifen zum Holstenplatz durchgebaut wird. Wenn der nächste Bauabschnitt fertiggestellt ist, wird die provisorische Radwegeableitung zurückgebaut.

 

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