Nutzungsoptionen des ehemaligen McDonalds am Altonaer Bahnhof im Einklang mit der angestrebten städtebaulichen Neuordnung vornehmen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.06.2023
Letzte Beratung: 08.11.2023 Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft Ö 7.1
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.06.2023 anliegende Drucksache 21-4175B beschlossen.
Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 14.07.2023 wie folgt Stellung genommen:
Die Sprinkenhof GmbH hat zu 1 mitgeteilt, dass für den Mietvertrag eine Vertragslaufzeit bis zum 31. Dezember 2028 vorgesehen ist (Festlaufzeit). Das Mietverhältnis wird sich nach Ablauf der Festlaufzeit jeweils um 12 Monate verlängern, sofern es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 12 Monaten Ablauf der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt wird. Die Kündigung ist erstmalig zum Ablauf der Festlaufzeit möglich. Die von der BV geforderte Maximallaufzeit von fünf Jahren ist mithin gesichert. Die nach Ablauf der Festlaufzeit bestehende kurzzeitige Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr gewährt den Parteien eine angemessene Flexibilität.
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Sprinkenhof GmbH nicht Eigentümerin des Pavillons ist, sondern das Objekt im Eigentum des LIG steht. Die Sprinkenhof GmbH ist mit der Verwaltung der Liegenschaft beauftragt.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 04.08.2023 zu Frage 2 wie folgt Stellung genommen:
Nach Verlegung des heutigen Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona an den Diebsteich wird der 2. Bauabschnitt Mitte Altona auf dem heutigen Gleisfeld ab dem Jahr 2030 gebaut werden können. In die Planungen zum 2. Bauabschnitt wird in Abstimmung zwischen den beteiligten Fachbehörden und dem Bezirksamt auch das Thema der Umgestaltung des heutigen Kopfbahnhofes Hamburg-Altona und seines Umfeldes einbezogen werden.
Ein zentrales Thema wird hierbei die im Zusammenhang mit den verkehrspolitischen Zielen der Freien und Hansestadt Hamburg notwendige Kapazitätserhöhung und damit erforderliche Neukonzeption der Busanlage darstellen. Dazu befindet sich die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende in ersten Abstimmungen mit der Hochbahn. Erst nach diesem Schritt können städtebauliche Überlegungen vertieft werden und eine Beteiligung erfolgen. Wesentlich bleibt dabei die gute Verknüpfung mit der vorhandenen und verbleibenden unterirdischen S-Bahnstation.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 15.09.2023 wie folgt Stellung genommen:
Die vorgesehene Verlegung des Fern-/Regionalbahnhofs Altona an den Diebsteich wird absehbar zu einer Umgestaltung der heutigen Bahnhofsgebäude und des Umfeldes führen. Aufgrund der formalen Zuständigkeit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen für die Bahnhofsgebäude (Vorbehaltsgebiet) und aufgrund der Bedeutung dieses Orts, wird die genannte Behörde auch federführend für die Umfeldgestaltung zuständig sein. Das Bezirksamt Altona wird bei diesem Vorgehen mitwirken und die Einbindung der Bezirksversammlung Altona und seiner Ausschüsse, sowie der Öffentlichkeit, stets einfordern.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.