Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Der TOP wird von der Tagesordnung genommen, da der:die Petent:in erneut nicht anwesend ist.
Angemeldet von der SPD-Fraktion.
Herr Hahn erläutert, dass es im Grandkuhlenweg starke Versackungen gebe, da ein Teil einer ehemaligen Mülldeponie unter der Straße liege. Die Bodenverhältnisse seien daher nicht überall gleich beschaffen. Im Jahr 2021 sei bereits ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 t und eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet worden.
Mittlerweile sei die Straße aus Verkehrssicherheitsgründen bis auf Weiters gesperrt worden und es werde aktuell an einer Lösung gearbeitet. Dafür müsse zunächst das Ergenbnis des Gutachtens abgewartet werden. Erst dann seien die Rahmenbedingungen klar und es könne abgeschätzt werden, welche Möglichkeiten es gebe und mit welchen Kosten diese verbunden seien. Mit den betroffenen Anwohnenden stehe das Amt hierzu in Kontakt. Es werde auch geprüft, welche provisorischen Möglichkeiten es gebe.
Auf Nachfragen berichtet er zudem, dass es sich bei der Mülldeponie um eine ehemalige Kiesgrube handle, in der vermutlich Bauschutt und Hausmüll abgeladen worden seien. Einen genauen Zeitplan gebe es nicht. Ziel sei es, so schnell wie möglich eine Lösung zu finden.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Das Amt hat mit den unmittelbar an der Vollsperrung anliegenden Gewerbebetrieben gesprochen. Anwohnende gibt es an dieser Stelle nicht.]
Angemeldet von der SPD-Fraktion.
Herr Mielke berichtet, durch viele neue Wohnungen und dort lebende Familien, müssten viele Kinder auf ihrem Weg zur Schule ohne festen Fußgängerüberweg die Straße queren. Er bittet um Prüfung, ob diese Situation verbessert werden könne.
Herr Rust erklärt, dies sei im Jahr 2020 schon einmal geprüft und abgelehnt worden. Die Straße habe einen Allee-Charakter, so dass die Sichtbeziehungen sehr schlecht seien und ein Fußgängerüberweg ausschließlich in Verbindung mit baulichen Maßnahmen eingerichtet werden könnte, wenn eine erneute Prüfung belege, dass die Querungszahlen erreicht würden. Die Aufstellung von Verkehrsschildern ohne bauliche Maßnahmen seien nicht anorndungsfähig.
Auf Nachfrage erläutert er zudem, dass es denkbar sei, die Gehwege auf beiden Seiten in die Fahrbahn hineinzuziehen, so dass sich durch Aufstellflächen die Sichtbeziehungen verbesserten. Er sichert zu, die Querungszahlen von zu Fuß Gehenden noch einmal zu prüfen und die Ergebnisse an den Ausschuss zurück zu melden.
Herr Sülberg räumt ein, das Thema Schulwegsicherung müsse in der kommenden Wahlperiode noch stärker im Verkehrsausschuss in den Fokus genommen und vorangebracht werden.
Der TOP mit der Drs. 21-4425 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Sülberg merkt an, er sehe die Einrichtung einer Ladezone an dieser Stelle skeptisch, da direkt gegenüber die Ausfahrt einer Tiefgarage liege. Das Problem des:der Petent:in sei zu dem nicht der Standort gewesen, sondern die Tatsache, dass das Fahrzeug länger als nur zum Be- und Entladen abgestellt worden sei und die Polizei oder der Landesbetrieb Verkehr (LBV) daraufhin Strafzettel verteilt hätten, wenn keine Verladeaktivität erkennbar gewesen sei. Dies werde sich auch am neuen Standort nicht ändern.
Herr Strasser erklärt, die Fraktion DIE LINKE wolle dem Antrag zustimmen, da so zumindest einem Betrieb bei Anlieferungen geholfen werden könne.
Herr Schmuckall weist darauf hin, dass es sich bei der Straße nicht um eine Einbahnstraße handle und er die Verkehrsbeziehungen an dieser Ecke mit zusätzlichen Ladezone für schwierig erachte. Es sei fraglich, ob es nicht sogar zu eng sei, um an einem kleinen Lieferwagen vorbeizufahren. Er schlage vor, ggf. einen alternativen Standort in Erwägung zu ziehen.
Herr Wiegand erklärt, auch die FDP-Fraktion wolle dem Antrag zustimmen.
Herr Stünitz bittet das PK 21 um eine kurze Rückmeldung, ob die verbleibende Fahrbahnbreite auskömmlich sei, wenn an diesem Standort kurzzeitig ein Fahrzeug abgestellt werde.
Frau Erdogan sichert zu, bis zur nächsten Sitzung die vorhandene Maße zu überprüfen und weist darauf hin, dass sich das Problem voraussichtlich nur verlagere, da auch an diesem Standort geahndet werde, wenn keine Verladetätigkeiten erkennbar seien.
Der Ausschuss vertagt die Drucksache einvernehmlich in die nächste Sitzung.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Herr Ridders berichtet, die Bezirksämter und die Bezirksversammlungen seien von den Fachbehörden gemäß Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) aufgefordert worden, Stellungnahmen zu den Schlüsselungsvorschlägen der Rahmenzuweisungen für den Haushaltsplan 2025/ 2026 abzugeben. Hierbei gehe es lediglich um den Umfang der Verteilung auf die einzelnen Bezirke.
Für die Rahmenzuweisungen des Verkehrsausschusses habe es einen veränderten Verteilungsmodus gegeben, der für das Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) nicht nachvollziehbar sei. Die Summe der Mittel reduziere sich gegenüber den Vorjahren. Aus diesem Grund werde das Fachamt MR der Bezirksamtsleitung empfehlen, die vorgelegte Schlüsselung gegenüber der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zu beanstanden.
Herr Strasser meldet für die Fraktion DIE LINKE Beratungsbedarf an.
Fortsetzung der Beratung vom zuletzt 17.04.2023.
Herr Strasser erkundigt sich, wann die vom Amt zugesicherte Finanzübersicht mit dem dazugehörigen Kostenplan für die geplanten Maßnahmen im Bereich Verkehr vorgelegt werde. Das Amt habe zudem zugesagt, den aktuellen Themenspeicher inklusive kleiner „Steckbriefe“ vorzulegen.
Des Weiteren würde ihn interessieren, wie sich die aktuelle Personalsituation im Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) darstelle.
Herr Ridders erläutert, es gebe mittlerweile einen Entwurf für das Arbeitsprogramm des Fachamtes MR. Nachdem die Bezirksamtsleitung die Freigabe hierfür erteilt habe, könne dieser im Verkehrsausschuss vorgestellt werden. Diese sei für eine Sitzung nach den Herbstferien 2023 vorgesehen. Der Umfang werde nicht mit dem damaligen Bauprogramm von Herrn Olshausen vergleichbar sein, sondern vielmehr den Themenspeicher im Verhältnis zu den vorhandenen personellen Kapazitäten abbilden.
Herr Schmuckall weist auf Hinweis der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung freundlich darauf hin, dass die Vorlage bereits beim letzten Mal vom Amt für diese Sitzung angekündigt worden sei. Er hoffe, dass die Ausschussmitglieder in einer der nächsten beiden Sitzungen mit den Unterlagen rechnen könne.
Der Ausschuss vertagt den TOP einvernehmlich in eine der nächsten beiden Sitzungen.
Der TOP mit der Drs. 21-4423 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Ridders erklärt auf Nachfrage, es handle sich bei angemeldeten Einzelzuweisungen um größere Maßnahmen. Die vorliegende Maßnahme sei bereits einmal in diesem Verfahren angemeldet worden.
Herr Schmuckall merkt an, ihm sei bisher kein Fall bekannt, für den in der Vergangenheit eine Einzelzuweisung genehmigt worden sei.
Herr Strasser meldet für die Fraktion DIE LINKE Beratungsbedarf an.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Batenhorst berichtet, er sei auf eine Baustelleneinrichtung zwischen der Autobahnabfahrt von der A7 und der Ebertallee aufmerksam geworden. Hier seien u.a. sehr viele Baumfällungen vorgesehen, gegen die er sich ausdrücklich ausspreche. Eine Verbreiterung des Straßenquerschnitts sei nicht notwendig, da der vorhandene Fahrradstreifen sehr gut funktioniere.
Herr Hahn erklärt, dass es sich hierbei um eine Maßnahme des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) handle, die derzeit aufgrund der Arbeiten am A7-Deckel ruhe. Es sei davon auszugehen, dass eine erneute Überprüfung der Planinhalte erfolge, wenn die Planungen fortgesetzt werden könnten. Dies sei jedoch voraussichtlich nicht in der nahen Zukunft der Fall.
Des Weiteren beschwert sich Herr Batenhorst darüber, dass seine Wortbeiträge in den letzten Niederschriften des Verkehrsausschusses nicht namentlich aufgeführt worden seien. Er berufe sich auf § 9 der Geschäftsordnung (GO) (redaktioneller Hinweis: Die Gesetzesgrundlage wurde durch die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung (BVG) geändert, da Herr Batenhorst sich in der Sitzung vermutlich versehentlich auf § 9 BezVG bezogen hat. Korrekt wäre hier jedoch § 19 der GO) und führt aus, dass er in den Niederschriften nicht ausreichend namentlich erwähnt worden sei. Dies habe er bereits mehrere Male mitgeteilt und in die entsprechenden Niederschriften seien nach Rücksprache mit BVG und dem Vorsitzenden auf seinen Wunsch hin geändert worden. Sollten seine Wortbeiträge in Zukunft nicht ordnungsgemäß dokumentiert werden, werde er sich an die Presse wenden und ggf. auch den Weg über das Verwaltungsgericht gehen. Die Unterstützung seines Landesvorstandes sei ihm hierzu bereits zugesichert worden.
Herr Schmuckall erklärt, er habe bereits mehrere Male versucht zu erklären, dass für die Niederschriften der Ausschusssitzungen keine Wortprotokolle angefertigt würden. Redebeiträge, die sich wiederholten, nicht zum Inhalt der Beratungen passten oder nicht zum Ergebnis beitrügen, würden daher nicht zwangsläufig in der Niederschrift aufgeführt.
Wenn ein Ausschussmitglied eine Änderung der durch den Vorsitzenden genehmigten Niederschrift wünsche, könne ein entsprechender Antrag im Verkehrsausschuss gestellt werden. Der Ausschuss entscheide dann, ob diesem zugestimmt werde.
Herr Sülberg merkt an, dass es diese Diskussion schon oft mit Herrn Batenhorst im Ausschuss gegeben habe. In der Niederschrift würden alle wesentlichen Aussagen erfasst, dies bedeute nicht, dass alles aufgenommen werde. Er sehe in diesem Fall keinen Anlass, dem Thema weiter nachzugehen. Wenn Herr Batenhorst eine Änderung einer Niederschrift wünsche, solle er einen entsprechenden Antrag stellen.
Herr Batenhorst beantragt darauf hin, dass alle Wortbeiträge von ihm gemäß Bezirksverwaltungsgesetz und Geschäftsordnung in die Niederschriften aufgenommen würden und sich der Vorsitzende daran zu halten habe.
Herr Schmuckall erklärt das Thema an dieser Stelle für beendet und weist darauf hin, dass Herr Batenhorst das Thema für den Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss anmelden und er sich dort auch über den ihn als Vorsitzenden beschweren könne. Er weist zudem scharf darauf hin, dass sich Herr Batenhorst mit Unterstellungen und Drohungen zurückhalten solle.
[Nachtrag der Geschäftsstelle zu Protokoll:
Die Regelungen zu den Niederschriften der Ausschüsse sind unter § 19 der GO zu finden. Diese unterscheiden sich von § 9 der GO, der für die Niederschriften der Bezirksversammlung gilt.]
Herr Dr. Lembke weist darauf hin, dass der Bezirksseniorenbeirat (BSB) sich mit dem Thema Verkehrsaufklärung befasse. Hier gebe es bereits Projekte wie „#mehrAchtung“, das auf Bundesebene initiiert worden sei. Er habe recherchiert, dass es in Hamburg seit dem Jahr 2019 das Projekt „Hamburg gibt Acht!“ gebe und erkundigt sich über nähere Informationen.
Die Amtsvertretungen und die Vertreter:innen der Polizeikommissariate erklären, dass sie hierzu keine Informationen hätten.