Chance für den Umweltverbund Verkehrsplanungen im Umfeld des neuen Fernbahnhofs am Diebsteich l Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.06.2023
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.06.2023 anliegende Drucksache 21-4156B beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 11.09.2023 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Das Regelmaß für einen einseitigen Zweirichtungsradweg beträgt gemäß der Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) 3 Meter, dem im aktuellen Stand der Planung entsprochen wird. Aufgrund der Anforderungen an den Verkehrsraum und den gegebenen Platzverhältnissen lassen sich keine größeren Breiten eines baulich angelegten Radwegs ermöglichen. Die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr ist im Plöner Tunnel aufgrund der Verkehrsstärke des Kraftfahrzeug (Kfz) -Verkehrs, dem hohen Schwerverkehrsanteil und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im jetzigem Planungsstand nicht als Vorzugsvariante hervorgegangen.
Zu 2:
Die Planungen für die Erweiterungen des strategischen Radverkehrsnetzes durch Radschnellwege, Velorouten und Bezirksrouten werden in der Erschließungsplanung berücksichtigt. Aufgrund der Planungs- und Straßenverkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie der stark begrenzten Flächenverfügbarkeit können jedoch nicht sämtliche hochwertige Führungsformen für den Radverkehr im Planungsbereich angewendet werden. Gemeinsam mit den Straßenverkehrsbehörden wird die Diskussion über die möglichen Alternativen fortgeführt.
Zu 3:
Die Planung zum Verbindungsbahnentlastungstunnel eröffnen keine Perspektive für eine Radverkehrsführung. Die zuständigen Behörden beschäftigen sich intensiv mit dem Thema der übergeordneten Radverkehrsführung in dem Gebiet. Aktuell wird eine Prüfung für weitere Möglichkeiten einer Ost-West Verbindung für den Rad- und Fußverkehr von Bahrenfeld nach Neue Mitte Altona vorbereitet.
Zu 4:
Der östliche Teil der Waidmannstraße inklusive des Knotenpunktes Waidmannstraße / Kieler Straße ist Bestandteil einer aktuell laufenden Anschlussplanung des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer. Gemeinsam mit den Straßenverkehrsbehörden sind bereits Möglichkeiten für verkehrsberuhigende Maßnahmen diskutiert worden, auch vor dem Hintergrund einer möglichst durchgängigen, leicht verständlichen Regelung für die Verkehrsteilnehmenden. Die Umsetzung einer Fahrradstraße ist dabei noch Gegenstand der Prüfung.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.