21-4378

Planung und insbesondere Zeitplanung für die Umgestaltung der Rainvilleterrassen: Wie ist der aktuelle Sachstand? Kleine Anfrage von Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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07.11.2023
16.10.2023
28.09.2023
Sachverhalt

Anfang Juni 2022 hat der Hauptausschuss mit der planerischen Zielsetzung „Aufenthaltsqualität statt Parkplatz“ das Bezirksamt aufgefordert, die Planung für eine Umgestaltung der Rainvilleterrassen auszuarbeiten, Drs. 21-3107B. Das Amt hat dieses Vorhaben in seiner Mitte August 2022 abgegebenen Stellungnahme befürwortet, Drs. 213301. Den Finanzbedarf zur Planung und Realisierung schätzte das Amt Mitte August 2022 auf ca. 300.000 €. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Dennis Mielke (SPD-Fraktion) teilte das Amt Anfang Januar 2023 mit, dass im November 2022 finanzielle Mittel in Höhe von 450.000 Euro aus dem Zentralprogramm „Hamburgs Grün erhalten“ bewilligt wurden, Drs. 21-3670. Davon seien voraussichtlich ca. 20% für Planungsleistungen nach HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9) anzusetzen. Mitte 2023 werde dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport bereits eine erste Planung vorgestellt. Eine Nachfrage per E-Mail beim zuständigen Amtsvertreter Anfang September 2023 ergab folgendes: Aufgrund von Personalausfällen und -abgängen hat sich das Projekt etwas verzögert. Derzeit werden Pläne für die Onlinebeteiligung vorbereitet. Wir gehen davon aus, dass im Winter Entwürfe vorliegen, die dem Ausschuss zur Zustimmung vorgelegt werden können.“

 

Zur Sitzung des Hauptausschusses vom 14. September 2023 hatte die Fraktion DIE LINKE um einen aktuellen Sachstandsbericht zum Projekt Rainvilleterrassen gebeten. Die Amtsvertretung sah sich kurzfristig nicht zu einem ausführlichen und detaillierten Bericht in der Lage und sagte für die Sitzung des Hauptausschusses am 12. Oktober 2023 eine entsprechende Berichterstattung zu. Im Vorgriff auf den amtsseitig angekündigten Sachstandsbericht bestehen jedoch bereits eine Reihe von Fragen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Welches Fachamt - und ggf. welche Abteilung - ist für das Projekt „Umgestaltung Rainvilleterrassen“ zuständig?

 

  1. Wie ist die für das Projekt „Umgestaltung Rainvilleterrassen“ zuständige Verwaltungseinheit personell ausgestattet? Bitte die Zahl der Vollzeitäquivalente und der Stellen angeben.

 

  1. Wie viele Stellen sind in der für das Projekt „Umgestaltung Rainvilleterrassen“ zuständigen Verwaltungseinheit aktuell vakant?  Wie viele längerfristige Ausfälle z.B. aufgrund von Langzeiterkrankungen bestehen? Welche personellen Neubesetzungen werden zu welchen Terminen vorgenommen?

 

  1. Die Durchführung einer Online-Beteiligung für die „Umgestaltung Rainvilleterrassen“ war durch den Beschluss der Bezirksversammlung nicht vorgegeben worden. Wer hat nach welchen Leitlinien entschieden, dass eine Online-Beteiligung durchgeführt werden soll?
  2. Welche potentiellen Konflikte sollen aus Sicht des Amtes in der OnlineBeteiligung moderiert werden?

 

  1. Welche Zielgruppe will das Amt bezogen auf die Online-Beteiligung ansprechen?

 

  1. Wie wird die Online-Beteiligung konkret durchgeführt werden? In welchem zeitlichen Umfang verlängert sich dadurch die Realisierung des Projekts?

 

  1. re es angesichts des geringen planerischen Umfangs der Maßnahme in diesem Einzelfall rechtlich zulässig auf eine Online-Beteiligung zu verzichten?

 

  1. Wie ist die zeitliche Planung - Ausführungsplanung und Bauausführung - des Projekts nach aktuellem Stand vorgesehen?

 

  1. Wird die Planung oder Teile der Planung an ein externes Planungsbüro vergeben? Wenn ja: Wie ist der Sachstand? Ggf. Welches Planungsbüro ist für welche Planungsleistungen beauftragt worden?

 

  1. Im August 2022 sind die erforderlichen Mittel vom Amt mit ca. 300.000 € geschätzt worden. Im November 2022 ist ein finanzielles Budget einschließlich 20 % Planungskosten von 450.000 € aus dem Haushalt bereitgestellt worden. Wie ist die Differenz von ca. 150.000 € innerhalb weniger Monate zu erklären?

 

  1. Wann müssen die im November 2022 bewilligten Mittel spätestens abgerufen werden? Ggf.: Welche Konsequenzen hat es, wenn die Mittel nicht rechtzeitig abgerufen werden?

 

  1. Auf welcher Grundlage sind die Baukosten des Projekts zu welchem Termin geschätzt worden?

 

  1. Inwieweit sind Preissteigerungen bei den Bauleistungen bis zur voraussichtlich mehrere Jahre später liegenden Bauausführung bei der Kostenschätzung berücksichtigt worden?

 

  1. Ist ein Teilbudget für Unvorhergesehenes berücksichtigt worden? Wenn ja: In welcher Höhe? Wenn nein: Warum nicht?

 

  1. Inwieweit wurde bislang das Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH) der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen bei der Kostenschätzung einbezogen? Hat eine Prüfung der Kostenkalkulation durch ABH bereits stattgefunden? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Zu welchem Zeitpunkt wird eine Prüfung der Kostenkalkulation durch ABH erfolgen?

 

  1. Mit welchem zeitlichen Umfang ist eine Prüfung der Kostenkalkulation durch ABH in der Zeitplanung des Projekts berücksichtigt worden?

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.:

Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Stadtgrün, Abschnitt Grünplanung und Projekte.

 

Zu 2.:

Abschnitt Grünplanung und Projekte: 6 Stellen 5,85 VZÄ

 

Zu 3.:

Zwei Stellen werden ab 1.11.23 vakant. Die Neubesetzungsverfahren sind vorbereitet.

 

Zu 4.:

Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren (vgl. VwVfG §33) erfolgen regelhaft in LPH 2 (Leistungsphase aus der Honorarordnung (HOAI)).

Die Online-Beteiligung stellt ein ergänzendes Werkzeug dar, welches verstärkt in der Pandemiezeit eingesetzt und darüber hinaus übernommen wurde.

 

Zu 5.:

Die Online Beteiligung wird als ergänzendes Planungswerkzeug gesehen, um noch mehr Menschen die Möglichkeit zu geben sich in die Gestaltung des öffentlichen Raums einzubringen.

 

Zu 6.:

Personen, welche andere Angebote (z.B. Präsenz) nicht wahrnehmen können oder wollen.

 

Zu 7.:

Siehe  Digitales Partizipationssystem - hamburg.de

 

Die Planung wird hierdurch nicht wesentlich verzögert, da ein Beteiligungsverfahren vorgesehen war.

 

Zu 8.:

Siehe Antwort zu 4..

 

Zu 9.:

Die Planung ist für den Winter 2023/2024 vorgesehen. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich in 2024.

 

Zu 10.:

Die Planung erfolgt nach derzeitigem Stand durch Mitarbeitende des Bezirksamtes.

 

Zu 11.:

Die Differenz ist in dem erweiterten Planungsraum Richtung Klopstockterrasse sowie Beleuchtung begründet.

 

Zu 12.:

Es sind keine Konsequenzen zu erwarten.

 

Das Bezirksamt weist darauf hin, dass der politische Beschluss dieses Projekt zu realisieren, ergänzend zu einer ausgeschöpften Projekt-, Maßnahmen- und Personalplanung im Fachamt Management des öffentlichen Raumes erfolgt, die keinerlei Ressourcen für ein solches Sonderprojekt vorsieht.

 

Zu 13.:

Die Schätzung erfolgte auf Grundlage von Submissionsergebnissen aus 2022.

 

Zu 14.:

Ist nicht erforderlich, da die Ausschreibung innerhalb eines Jahres erfolgt.

 

Zu 15.:

Nein, vgl. Drs. kostenstabiles Bauen. Es ist möglich den Entwurf so zu entwickeln, dass die Kosten eingehalten werden.

 

 

Zu 16.:

Nein. Die Prüfung ist nicht erforderlich und nicht vorgesehen.

 

Zu 17.:

Siehe Antwort zu 16..

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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