Planung und insbesondere Zeitplanung für die Umgestaltung der Rainvilleterrassen: Wie ist der aktuelle Sachstand? Kleine Anfrage von Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 07.11.2023 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 14.4
Anfang Juni 2022 hat der Hauptausschuss mit der planerischen Zielsetzung „Aufenthaltsqualität statt Parkplatz“ das Bezirksamt aufgefordert, die Planung für eine Umgestaltung der Rainvilleterrassen auszuarbeiten, Drs. 21-3107B. Das Amt hat dieses Vorhaben in seiner Mitte August 2022 abgegebenen Stellungnahme befürwortet, Drs. 21‑3301. Den Finanzbedarf zur Planung und Realisierung schätzte das Amt Mitte August 2022 auf ca. 300.000 €. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Dennis Mielke (SPD-Fraktion) teilte das Amt Anfang Januar 2023 mit, dass im November 2022 finanzielle Mittel in Höhe von 450.000 Euro aus dem Zentralprogramm „Hamburgs Grün erhalten“ bewilligt wurden, Drs. 21-3670. Davon seien voraussichtlich ca. 20% für Planungsleistungen nach HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9) anzusetzen. Mitte 2023 werde dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport bereits eine erste Planung vorgestellt. Eine Nachfrage per E-Mail beim zuständigen Amtsvertreter Anfang September 2023 ergab folgendes: „Aufgrund von Personalausfällen und -abgängen hat sich das Projekt etwas verzögert. Derzeit werden Pläne für die Onlinebeteiligung vorbereitet. Wir gehen davon aus, dass im Winter Entwürfe vorliegen, die dem Ausschuss zur Zustimmung vorgelegt werden können.“
Zur Sitzung des Hauptausschusses vom 14. September 2023 hatte die Fraktion DIE LINKE um einen aktuellen Sachstandsbericht zum Projekt Rainvilleterrassen gebeten. Die Amtsvertretung sah sich kurzfristig nicht zu einem ausführlichen und detaillierten Bericht in der Lage und sagte für die Sitzung des Hauptausschusses am 12. Oktober 2023 eine entsprechende Berichterstattung zu. Im Vorgriff auf den amtsseitig angekündigten Sachstandsbericht bestehen jedoch bereits eine Reihe von Fragen.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1.:
Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Stadtgrün, Abschnitt Grünplanung und Projekte.
Zu 2.:
Abschnitt Grünplanung und Projekte: 6 Stellen – 5,85 VZÄ
Zu 3.:
Zwei Stellen werden ab 1.11.23 vakant. Die Neubesetzungsverfahren sind vorbereitet.
Zu 4.:
Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren (vgl. VwVfG §33) erfolgen regelhaft in LPH 2 (Leistungsphase aus der Honorarordnung (HOAI)).
Die Online-Beteiligung stellt ein ergänzendes Werkzeug dar, welches verstärkt in der Pandemiezeit eingesetzt und darüber hinaus übernommen wurde.
Zu 5.:
Die Online Beteiligung wird als ergänzendes Planungswerkzeug gesehen, um noch mehr Menschen die Möglichkeit zu geben sich in die Gestaltung des öffentlichen Raums einzubringen.
Zu 6.:
Personen, welche andere Angebote (z.B. Präsenz) nicht wahrnehmen können oder wollen.
Zu 7.:
Siehe Digitales Partizipationssystem - hamburg.de
Die Planung wird hierdurch nicht wesentlich verzögert, da ein Beteiligungsverfahren vorgesehen war.
Zu 8.:
Siehe Antwort zu 4..
Zu 9.:
Die Planung ist für den Winter 2023/2024 vorgesehen. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich in 2024.
Zu 10.:
Die Planung erfolgt nach derzeitigem Stand durch Mitarbeitende des Bezirksamtes.
Zu 11.:
Die Differenz ist in dem erweiterten Planungsraum Richtung Klopstockterrasse sowie Beleuchtung begründet.
Zu 12.:
Es sind keine Konsequenzen zu erwarten.
Das Bezirksamt weist darauf hin, dass der politische Beschluss dieses Projekt zu realisieren, ergänzend zu einer ausgeschöpften Projekt-, Maßnahmen- und Personalplanung im Fachamt Management des öffentlichen Raumes erfolgt, die keinerlei Ressourcen für ein solches Sonderprojekt vorsieht.
Zu 13.:
Die Schätzung erfolgte auf Grundlage von Submissionsergebnissen aus 2022.
Zu 14.:
Ist nicht erforderlich, da die Ausschreibung innerhalb eines Jahres erfolgt.
Zu 15.:
Nein, vgl. Drs. kostenstabiles Bauen. Es ist möglich den Entwurf so zu entwickeln, dass die Kosten eingehalten werden.
Zu 16.:
Nein. Die Prüfung ist nicht erforderlich und nicht vorgesehen.
Zu 17.:
Siehe Antwort zu 16..
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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