Stellungnahme zur 3. Verschickung Veloroute 1 Knotenpunkt Manteuffelstraße/ Elbchaussee Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.02.2023
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 23.02.2023 anliegende Drucksache 21-3787.1B beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 09.03.2023 wie folgt Stellung genommen:
Das Bezirksamt wird den Beschluss – entsprechend des Titels – wie eine Stellungnahme behandeln und in die Abwägung der Schlussverschickung aufnehmen. Die aufgeführten Punkte werden dabei dann fachlich geprüft und abgewogen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 06.09.2023 final wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Die Planung des Knotens Elbchaussee/Schenefelder Landstraße/Manteuffelstraße wurde aufgrund der Anmerkungen zur dritten Verschickung nochmal geringfügig optimiert. Allerdings sind die räumlichen Gegebenenheiten sowie die Nutzungsansprüche sehr komplex, sodass nicht alle Anmerkungen umsetzbar sind. Die Schlussverschickung der Maßnahme ist für September 2023 vorgesehen.
Zu 1
Wurde geprüft und berücksichtigt.
Zu 2
Es wurde Kontakt zum betreffenden Grundstückseigentümer bzw. der -eigentümerin aufgenommen. Die Gespräche verliefen bislang erfolglos. Dennoch wurde dem Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG) ein Grunderwerbsauftrag übermittelt, um die Verkaufsbereitschaft final auszuloten. Ob eine freihändige Einigung möglich ist, ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht absehbar und von der Verkaufsbereitschaft der Eigentümerin abhängig. Aufgrund des langwierigen Grunderwerbsprozesses wird die zusätzliche Fläche selbst bei einem positiven Ergebnis bezüglich des Grunderwerbs voraussichtlich erst im Nachgang hergestellt werden können.
Zu 3:
Für die Ecke westliche Elbchaussee/Mühlenberg haben Gespräche mit dem Vorhabenträger der Erschließungsmaßnahme Elbchaussee 507 mit dem Ziel einer kurzfristigen Flächenübertragung stattgefunden. Eine Flächenübertragung zum aktuellen Zeitpunkt wurde seitens des Vorhabensträgers mit Verweis auf weitere Vertragsverhandlungen im Zuge der Baugenehmigung bis dato abgelehnt. Die finalen Abstimmungen erfolgen im Zuge der Vertragsverhandlung für die Erschließung des Bauvorhabens Elbchausee 507.
Zu 4:
Wurde zur Kenntnis genommen. Der Teilbauabschnitt Veloroute 1, A22.1 (Manteuffelstraße) wird mit dem Knotenpunkt zusammen schlussverschickt. Die Einrichtung des Mühlenbergs zur Fahrradstraße wird entweder bei Bearbeitung des 3. Teilabschnitts oder unabhängig von diesem Bauvorhaben geprüft und umgesetzt.
Zu 5.:
Die Dreiecksinsel wird so mit Verkehrszeichen, öffentliche Beleuchtung und Lichtsignalanlagen (ÖB- und LSA-Masten) ausgestattet, dass eine Befahrung durch den Motorisierten Individualverkehr (MIV) nicht möglich ist und somit eine Gefährdung des Fußverkehrs ausgeschlossen wird. Insoweit es die Bordabwicklung zulässt werden Kantenvorstände von 12 cm vorgesehen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.