21-3861.1

Verkehrsberuhigung im Gerichtsviertel Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.01.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.10.2023
16.10.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.01.2023 anliegende Drucksache 21-3643.1B beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 24.02.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Das Gerichtsviertel ist bereits im Bestand weitgehend verkehrsberuhigt, was u.a. auf einige schon sehr lange bestehende Verkehrsführungen zurückzuführen ist (Diagonalsperre Eggerstedtstraße, Einbahnstraße vor der Theodor-Haubach-Schule). Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen verschiedener Dienststellen der FHH geplant: Im Zuge des Umbaus der Max-Brauer-Allee wird die Einfahrmöglichkeit für Kraftfahrzeuge von der Max-Brauer-Allee in die Gerichtstraße gesperrt werden, was Durchgangsverkehren weiter entgegenwirkt. Eine Vollsperrung der bisher noch in eine Richtung für Kraftfahrzeuge befahrbaren Haubachstraße an der Schule wird im Zuge der Straßenplanung Haubachstraße (Vereinsweg bis Holstenstraße) geprüft. Eine Schlussverschickung ist hier derzeit jedoch noch nicht absehbar, da die Planung aufgrund der unklaren Perspektive des Holstenareals ruht. Weiterhin befindet sich derzeit das Verkehrsgutachten Gerichtsviertel in der Erarbeitung, das weitere Erkenntnisse zum Quartier liefern kann. Die Einrichtung von Diagonalsperren erfordert nach aktueller Einschätzung der Innenbehörde das Vorhandensein einer qualifizierten Gefahrenlage. Eine Abfrage der Unfallsituation beim zuständigen Polizeikommissariat (PK21) deutet nichts darauf hin, dass hier eine Gefahrenlage vorliegt.

Die Prüfung von Diagonalsperren wird daher zunächst zurückgestellt, bis sich bezüglich Rechtsgrundlagen zur Einrichtung dieser Anlagen neue Sachstände ergeben.

Das Bezirksamt wird diesbezüglich auf die Fachbehörden zugehen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 05.09.2023 ergänzend wie folgt Stellung genommen:

 

Eine Bearbeitung des Themas kann aufgrund der ausgelasteten Personalkapazitäten frühestens im 1. Quartal 2024 aufgenommen werden, sofern dann die Fußverkehrsbeauftragten-Stelle zur Verfügung steht.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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