Verkehrsberuhigung im Gerichtsviertel Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses
Letzte Beratung: 26.01.2023 Bezirksversammlung Ö 10.2
Das Gerichtsviertel in Altona-Nord liegt in unmittelbarer Nähe großer Stadtentwicklungsvorhaben – während der erste Bauabschnitt der Mitte Altona mit Ausnahme der Stadtteilschule fertiggestellt ist, stehen die Entwicklung des zweiten Bauabschnitts sowie des Holstenareals noch bevor. Schon jetzt nehmen Anwohnende Veränderungen der Verkehrsströme wahr. So wird insbesondere eine Zunahme des Durchgangsverkehrs beobachtet. Beispielhaft seien hier versuchte Abkürzungen über die Gerichtstraße und die Haubachstraße zwischen den Hauptverkehrsstraßen Stresemannstraße, Holstenstraße, Max-Brauer-Allee und Julius-Leber-Straße genannt. Negative Folgen des erhöhten Verkehrsaufkommens sind nicht nur eine Zunahme der Emissionen, wie Kohlenstoffdioxid und Verkehrslärm, sondern auch eine Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität im Wohngebiet.
Insbesondere an der unübersichtlichen Doppelkreuzung Harkortstieg/ Gerichtstraße/ Haubachstraße/ Schnellstraße kommt es regelmäßig zu brenzligen Situationen zwischen Kraftfahrzeugverkehr, Zufußgehenden und Radfahrenden.
Die Haubachstraße ist auf dem Abschnitt vor der Theodor-Haubach-Schule für den Kraftfahrzeugverkehr bereits heute ausschließlich in Richtung Norden befahrbar. Noch im Jahr 2022 soll der Baubeginn der Veloroute 13 auf der Gerichtstraße zwischen Haubauchstraße und Max-Brauer-Allee zur Fahrradstraße beginnen. Durch das Zusatzschild „Anlieger frei“ soll die Einfahrt für Kraftfahrzeuge eingeschränkt werden. Eine Fortführung der Fahrradstraße über die Haubachstraße ist angekündigt.
Sogenannte modale Filter sind infrastrukturelle und verkehrsplanerische Elemente, die eine Verkehrslenkung ermöglichen. Der Wunsch der Anwohnenden nach mehr Verkehrsberuhigung und -sicherheit ist aus unserer Sicht ausdrücklich zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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