22-0544

Geeignete Räumlichkeiten und Finanzierung für eine soziale Hilfseinrichtung für obdachlose Menschen in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 15.01.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 9.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.11.2024 anliegende Drucksache 22-0361B beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 27.12.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Das System der Obdachlosenhilfe wird von der Sozialbehörde kontinuierlich fortentwickelt und hierbei Bedarfs- und Versorgungslagen auch in sozialräumlicher Hinsicht berücksichtigt. Mit der derzeit in der Bauphase befindlichen Tagesaufenthaltsstätte in der Stresemannstraße 138 wird absehbar für den Sozialraum Altona eine signifikante Aufstockung und Aufwertung der Aufenthaltsmöglichkeiten für den Tag erfolgen.Hinsichtlich der Planung und möglichen Inbetriebnahme weiterer neuer Tagesaufenthaltsstätten sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen.

 

Straßensozialarbeit hat das Ziel, diejenigen Menschen zu erreichen, denen der eigenständige Zugang zu Hilfe und Beratung aus persönlichen Gründen nicht gelingt, oder die Regelinstitutionen eher meiden. Mit dem Konzept zur Neuordnung der Straßensozialarbeit für erwachsene obdachlose Menschen in Hamburg wird das Ziel verbunden, die Straßensozialarbeit in Hamburg strukturell und qualitativ weiterzuentwickeln, um die Akteure in die Lage zu versetzen, die vulnerable Klientel der Straßensozialarbeit noch besser zu erreichen und in die Hilfe- und Regelsysteme zu vermitteln. Die Überlegungen zur Neukonzeptionierung der Straßensozialarbeit in Hamburg sind noch nicht abgeschlossen, im Übrigen s. auch Drs. 22/15545 der Hamburgischen Bürgerschaft.

 

Die Umsetzung von Vorhaben und Maßnahmen erfolgt bedarfsgerecht und kontinuierlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Entscheidung über Stellenausstattung und -besetzung bezirklicher Dienststellen obliegt nicht der Sozialbehörde.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
15.01.2025
Ö 9.1
07.01.2025
Ö 6.3
Lokalisation Beta
Stresemannstraße

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