Protokoll
Sitzung des Sozialausschusses vom 07.01.2025

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

 

Ö 2

Schwerpunkt Geflüchtete

Ö 2.1

Kurzbericht aktuelle Zugangssituation und Unterbringungsbedarfe (Referent:innen: Vertretungen der Sozialbehörde und der Stabsstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufgaben)

Frau Tomczak (F&W Fördern & Wohnen AöR, F&W), Frau Lorenz und Herr Melchert (beide Stabsstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufgaben) berichten mithilfe einer Präsentation (Anlage) von der aktuellen Zugangssituation und den hieraus folgenden Unterbringungsbedarfen sowie von der Unterbringungssituation in Altona und neuen Unterkunftsstandorten. Auch die vorab von der AFD-Fraktion eingereichten Fragen (Anlage) würden hierbei beantwortet. So betonen sie auch auf Nachfrage der Ausschussmitglieder Folgendes:

 

  • Der übliche saisonale Anstieg sei im Jahr 2024 ausgeblieben. Dies könne unter anderem mit den neuen Maßnahmen des Bundes sowie den Maßnahmen an den Außengrenzen der Europäischen Union erklärt werden. Aufgrund der globalen Lage sei dies jedoch kein Grund zur Entspannung.
  • Es werde bei der Zugangsprognose aktuell von einem Durchschnittswert (Average Case) ausgegangen. Für eine Prognose, wie sich der Unterbringungsbedarf aufgrund der aktuellen politischen Situation in Syrien entwickeln werde, sei es gegenwärtig zu früh. In der gesamten Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) hätten jedoch nur ungefähr zehn Familien den Wunsch geäert, nach Syrien zurückzukehren. Allerdings gebe es unter den syrischen Geflüchteten einen hohen Redebedarf. Damit einher gehe auch die Frage nach einer möglichen Einbürgerung.
  • Ein flexibles Handeln sei aufgrund der Vollauslastung kaum möglich. Der erschöpfte Markt lasse keine zusätzlichen Möglichkeiten zur Umnutzung weiterer Gebäude zu. Dementsprechend gebe es auch kaum Gebäude, auf die zurückgegriffen werden könne, wenn Standorte kurzfristig ausfielen. Aufgrund der angespannten Lage könnten insgesamt 2.900 Überresidente in Erstaufnahmeeinrichtungen nicht in Folgeunterkünfte einziehen.
  • Trotz der angespannten Situation stehe der Wohnungsbau an erster Stelle und werde durch die Unterbringung Geflüchteter nicht beeinträchtigt. Sofern keine Folgeplanung an den bestehenden Standorten bestehe, gelinge die Verlängerung der Verträge häufig. Hierfür bestände ein enger Kontakt mit der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), den Bezirken und dem Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen. Die angespannte Situation sei allen bewusst.
  • Es könne aufgrund der angespannten Marktlage kaum Rücksicht auf den Orientierungs- und Verteilungsschlüssel genommen werden. In manchen Stadtteilen gebe es aufgrund deren Struktur mit beispielsweise Einfamilienhäusern oder Naturschutzgebieten keine Möglichkeit zur Unterbringung von Geflüchteten. 
  • Das Regelsystem weise eine Auslastung von 140 Prozent auf, sodass die FHH auch zukünftig zur Vermeidung von Obdachlosigkeit auf Hotels angewiesen sei. Sobald diese entbehrlich seien, erfolge eine Abmeldung der Standorte. Es handele sich nicht um die erste Wahl zur Unterbringung Geflüchteter. Auch bei den Notstandorten sei es das Ziel, diese durch adäquatere Standorte abzulösen.
  • An den Hotelstandorten gebe es keine Räume für eine Beratung durch F&W. Die Verweisung an die sozialräumlichen Angebote im Stadtteil gelinge gut.
  • Der Standort Vorhornweg befinde sich gegenwärtig im Umbau. Die dortigen Modulhäuser könnten zurückgebaut und an anderen Standorten weiterverwendet werden.
  • Die am Standort Notkestraße untergebrachten Personen hätten aufgrund der bereits erfolgten sozialräumlichen Integration die Möglichkeit, an den Standort Wichmannstraße zu ziehen. Die Inbetriebnahme des letzten Hauses erfolge dort voraussichtlich im Oktober 2025.
  • Am Standort Ohnhorststraße sei eine Containermodulbauweise geplant. Die Verzögerungen der Baumaßnahmen am Standort seien nicht untypisch und würden häufig durch Lieferschwierigkeiten oder Witterungsbedingungen hervorgerufen. Gründe für die Verzögerungen am Standort Ohnhorststraße seien Sondierungsarbeiten und die längere Bearbeitungszeit für die Genehmigung durch die Universität Hamburg.

 

[Nachtrag zu Protokoll:

Es sind Mängel bei drei Modulhäusern hinsichtlich der Erfüllung von Brandschutzanforderungen aufgetreten. Das ausführende Unternehmen wurde zur Nacherfüllung innerhalb der gesetzlichen Frist aufgefordert, konnte diese jedoch nicht leisten und hat die Frist verstreichen lassen. Erst nach Ablauf dieser Frist war es F&W rechtlich möglich, ein anderes Unternehmen mit der Umsetzung der noch ausstehenden Anforderungen zu beauftragen. Dadurch ist die Verzögerung von ca. fünf bis sechs Wochen entstanden. Der Belegungsstart ist nach derzeitigem Stand nun für das 3. Quartal 2025 vorgesehen, wie berichtet.]

 

  • Am Standort Schnackenburgallee würden 25 Jahre alte Zelte ausgetauscht, worüber die Bezirksversammlung auch noch zeitnah informiert werde. Zwar handele es sich bei der Unterbringung in beheizbaren Zelten um die schlechteste Lösung, jedoch sei diese immer noch besser als Obdachlosigkeit. Unterkunftsbewohner:innen am Notstandort in der Schlachthofstraße im Bezirk Harburg hätten sogar zurückgemeldet, dass sie eine Unterbringungen in Zelten gegenüber der Unterbringung in einer großen Halle präferierten. Diese würden mehr Privatsphäre bieten als die durch Trennwände abgetrennten Bereiche, sogenannten Kompartiments.  Nichtdestotrotz stelle der geringe Lärmschutz in den Zelten ein Problem dar.
  • Eine Belegung der Zelte erfolge nur im absoluten Notfall. In solch einem Fall werde die Fluktuation auch möglichst hochgehalten und die in den Zelten untergebrachten Personen würden prioritär bei der Verlegung behandelt.
  • Am Standort Veermoor erfolge der Umbau zur Wohnunterkunft im laufenden Betrieb. Es seien Zimmer für zwei bis fünf Personen geplant. Der Standard werde angehoben, sodass es den Bewohner:innen zukünftig auch möglich sei, eigenständig zu kochen.
  • Die Nutzung des medizinischen Dienstleisters 21Dx GmbH zeige, dass der medizinische Bedarf durch die Regelversorgung in Altona nicht gedeckt werde.
  • r die Beschulung sei die BSB zuständig. Klar sei, dass eine größere Anzahl an Geflüchteten auch eine Anbindung an die ansässigen Schulen erschwere. Nichtsdestotrotz seien hohe Zugangszahlen seit dem Jahr 2015 nichts Neues für die BSB.
  • Die internationalen Vorbereitungsklassen würden allmählich zurückgebaut. Schließlich seien die hohen Zugänge aus dem Jahr 2022 mittlerweile bereits seit über einem Jahr im Regelsystem untergebracht. In der FHH sei zudem unabhängig vom Aufenthaltsstatus klar, dass Kinder so schnell wie möglich beschult werden sollten.
  • Zur Quadratmeteranzahl pro Person am Standort Tasköprüstraße sichern sie einen Nachtrag zu Protokoll zu.

 

[Nachtrag zu Protokoll:

Die Kompartiments sind aktuell jeweils mit vier Doppelstockbetten ausgestattet, was acht Schlafplätzen sowie rechnerisch 520 Plätzen auf den gesamten Standort bezogen entspricht. Daraus ergibt sich bei entsprechender Belegung mit acht Personen eine zur Verfügung stehende Fläche von sechs Quadratmetern pro Person. Im Bedarfsfall würde zur Erreichung der Soll-Unterbringungskapazität von 650 Plätzen ein weiteres Doppelstockbett in jedem Kompartiment aufgestellt, sodass die Fläche pro Person auf 4,8 Quadratmeter sinken würde. 130 Betten sindr diesen Fall bereits am Standort eingelagert.

Im absoluten Krisenfall würden zudem zusätzlich zu den bestehenden Kompartiments weitere 150 Betten (ebenfalls bereits eingelagert) aufgestellt, sodass eine Gesamtkapazität von bis zu 800 Plätzen erreicht würde. Die Fläche pro Person würde dann ebenfalls 4,8 Quadratmeter betragen.

 

Seit dem 14.01.2025 wird die Unterkunft aufwachsend belegt. Aufgrund der starken Auslastung des Gesamtsystems der öffentlichen Unterbringung ist es unausweichlich, dass die Unterkunft hierbei auch mit Familien mit Kindern, alleinstehenden Frauen und alleinstehenden Männer belegt wird. Zum Stichtag 16.01.2025 sind 283 Personen am Standort untergebracht, darunter 182 Personen im Familienverbund, fünf alleinstehende Frauen sowie 96 alleinstehende Männer.

Um die Privatsphäre und den Schutz für Frauen und Kinder sicherzustellen, werden Bereiche für Familien mit Kindern sowie für allein reisende Frauen von anderen Bereichen räumlich abgetrennt und somit Schutzräume geschaffen. Dies betrifft insbesondere die Sanitärbereiche. Neben einer klaren Zugangsregelung liegt der Zugang zu den Frauen-Sanitärbereichen auch im Sichtbereich des Tresens des jederzeit vor Ort anwesenden Sicherheits- und Ordnungsdiensts (SOD) und die Frauen-Sanitärbereiche verfügen über eine „Panik“-Tür, die im Notfall eine Flucht in den Außenbereich ermöglicht. Zudem sind sowohl das Betreiberpersonal des von F&W mit dem Unterkunftsbetrieb beauftragten DRK Kreisverbands Hamburg Altona und Mitte e. V. (DRK) als auch des SOD dahingehend geschult, die Bedürfnisse von Frauen und Kindern auch über die beschriebenen Maßnahmen hinaus besonders im Blick zu haben und zu berücksichtigen.]

 

Frau Werdung lobt die Arbeit zur Unterbringung von Geflüchteten durch die Behörden.

 

Frau Neumann äert, sie sei von der Arbeitsleistung und der Schnelligkeit des Handelns zur Unterbringung Geflüchteter beeindruckt. Jedoch sei bei den Duschen des Notstandorts Tasköprüstraße zu kritisieren, dass es keine Privatsphäre gebe, um sich um- und auszuziehen. Vor allem für Schwangere oder Frauen im Wochenbett handele es sich um eine vulnerable Situation.

 

[Nachtrag zu Protokoll:

F&W und das DRK haben die Bitte aufgenommen und prüfen derzeit die Möglichkeit einer kurzfristigen Umsetzung.]

 

Frau von Ehrenhrt aus, dass sie im Jahr 2015 die Zustände am Standort Schnackenburgallee miterlebt habe. Sie sei schockiert darüber, dass die Zelte an diesem Standort ausgetauscht würden. Es handele sich um eine unzumutbare Unterbringungsform, sodass sich die Frage stelle, wie lange diese anhalten solle.

 

Herr Zieriacks merkt an, er habe den Eindruck, die Verwaltung habe die Unterbringung von Geflüchteten unter Kontrolle.

 

 

 


Anlagen
Fragen der AFD-Fraktion (74 KB)
Präsentation SFA F&W öffentl. Unterbringung (2359 KB)

Ö 2.2

Kurzüberblick über die Unterbringungssituation in Altona und Sachstände bzgl. neuer Unterkunftsstandorte (Referent:innen: Vertretungen der Sozialbehörde und der Stabsstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufgaben)

Siehe TOP 2.1.

 

Ö 2.3

Diskriminierung Geflüchteter in Unterkünften, in denen ein Teil der Sozialleistungen für die Verpflegung einbehalten wird, und mögliche Lösungsansätze (Referent:innen: Vertretungen der Sozialbehörde und von F&W Fördern & Wohnen AöR sowie des Sinti-Vereins Hamburg e.V. zur Förderung von Kindern und Jugendlichen)

Herr Strasser berichtet, dass der Sinti-Verein Hamburg e.V.zur Förderung von Kindern und Jugendlichen (Sinti-Verein) seine Teilnahme kurzfristig abgesagt habe.

 

Frau Neumann weist auf die letzten Beratungen aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit vom 27.05.2024 hin.

 

Frau Dr. Muth (Sozialbehörde) und Frau Tomczak (F&W Fördern & Wohnen AöR, F&W) heben auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes hervor:

 

  • Bei einer Unterbringung in Unterkünften, in denen eine Vollverpflegung erfolge, werde ein Teil der Leistungen entsprechend einbehalten, da die Verpflegung durch Sachleistungen erbracht werde. Es handele sich rechtlich nicht um eine Leistungskürzung, sondern um eine Erbringung als Sachleistung.
  • Der Träger sei dafür sensibilisiert worden, dass die Diskriminierung von Roma und Sinti aus der Ukraine unerwünscht sei. Es sei jedoch auch nach einem Austausch mit dem Sinti-Verein festgestellt worden, dass Bewohner:innen nicht von der Verpflegung ausgeschlossen worden seien, sondern diese vielmehr ihre Verpflegung nicht eigenständig gestalten könnten. Gemeinsam mit dem Sinti-Verein werde geprüft, ob weitere Bedürfnisse berücksichtigt werden könnten.In der Unterkunft Veermoor sei es beispielsweise bald möglich, selbst zu kochen (siehe TOP 2.1).
  • Medizinische Gründe hätten vereinzelt dazu geführt, dass Bewohner:innen in eine Unterkunft mit Küche verlegt worden seien. Hierdurch hätten diese auch den vollen Leistungssatz erhalten.
  • Der Sinti-Verein sei ein wichtiger Akteur an verschiedenen Standorten für Geflüchtete. So würde der Verein unter anderem eine Mutter-Kind-Gruppe sowie Kurse zur Grundbildung und Beratungsarbeit anbieten. Der Fokus liege zwar auf der Arbeit mit Roma und Sinti, jedoch würden auch andere Migrant:innen adressiert.
  • r alle Standorte bestände ein Gewaltschutzkonzept. Zudem gebe es für die Unterkunftsmitarbeiter:innen unter anderem zu den Themen Antidiskriminierung oder Kinderschutz Weiterbildungsangebote. Externen Betreiber:innen sei es jedoch selbst überlassen, welche Fortbildungen sie in welchem Umfang anbieten würden.
  • Die Anzahl an Mitarbeiter:innen, die an den Fortbildungen teilnehmen würden, würden sie nachreichen. Es würden jedoch auch regelmäßig Schriftliche Kleine Anfragen hierzu beantwortet.

 

[Nachtrag zu Protokoll:

Im Zeitraum Sommer 2023 bis einschließlich 2024 haben in Summe 157 F&W-Beschäftigte folgende Fortbildungsangebote wahrgenommen:

 

  • Gewalt gegen Erwachsene - Frauen, LSBTIQ und weitere betroffene Zielgruppen (23 Teilnehmende),
  • Umgang mit psychisch kranken und persönlichkeitsgestörten Bewohnerinnen & Bewohnern in der Beratung (89 Teilnehmende),
  • Diskriminierungssensible Sprache (8 Teilnehmende),
  • Diversitätssensibel Handeln - Anti-Bias-Training (23 Teilnehmende) und
  • Geschlechtliche Vielfalt in der Beratung (14 Teilnehmende).

 

Zudem wurden folgende Fortbildungen durchgeführt, bei denen die Anzahl der Teilnehmenden nicht erfasst wurde:

 

  • Haltung und Handlung gegen diskriminierende Äerungen im Berufsalltag,
  • Rassismus gegen Sinti:zze und Rom:nja,
  • Alltägliche Gewalt und Bedrohung und
  • Interkulturelle Kommunikation.]

Ö 2.4

Situation Geflüchteter Menschen in Altona Sachstandsbericht des Amtes

Herr Jez und Herr Kiffmeyer berichten anhand einer Präsentation (Anlage) von der bezirklichen Geflüchtetenarbeit und damit einhergehend von den Sozialräumlichen Integrationsnetzwerken der Jugend- und Familienhilfe. Hierbei betonen sie auch Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes:

 

  • Das Fachamt Jugend- und Familienhilfe habe ungefähr 200 Mitarbeiter:innen.
  • r die Hilfen zur Erziehung (HzE) nach §§ 27 ff. SGB VIII bestehe ein gesetzlicher Anspruch, sodass Mittel hierfür nicht begrenzt seien.
  • Habe die Nachbarschaft oder die Familie den Eindruck, ein Kind komme zu Schaden, sei es deren Pflicht, dies zu melden. Auch Institutionen mit direktem Kontakt zu Kindern, wie Schulen wie Kindertagesstätten, meldeten darüber hinaus häufig den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
  • Gründe für Meldungen zum Verdacht auf Kindeswohlgefährdung seien beispielsweise Gewalt, Vernachlässigung, Unterdrückung oder Mangelernährung. Teilweise komme es in Anschluss zu einer Meldung zu kurzfristigen Hausbesuchen. Im Idealfall werde die Gefährdungslage gemeinsam mit den Eltern abgebaut.
  • In den letzten Jahren seien die HzE-Fälle gestiegen. Gründe hierfür seien unter anderem die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wie auch die veränderten Lebensumstände vieler Familien. Gleichzeitig habe aber auch die vermehrte Berichterstattung über Kindeswohlgefährdung zu einer Sensibilisierung des Umfelds von Kindern zu der Zunahme von Meldungengeführt. Neben der Anzahl an HzE-Fällen seien auch deren die Kosten gestiegen. Dies hänge auch mit den gestiegenen Personalkosten zusammen.

 

 


Anlagen
Präsentation Bezirksamt SIN (487 KB)

Ö 3

Zuwendungsanträge

Ö 3.1 - 22-0306

Zuwendungsantrag Insel e. V. Offene Recycling-Werkstatt Lurup – Anschaffung einer Kunststoff-Plattenpresse Beschlussempfehlung des Amtes (Mit Zustimmung des Hauptausschusses überwiesen aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung vom 04.11.2024 zur weiteren Beratung. Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 03.12.2024)

Mit Zustimmung des Hauptausschusses überwiesen aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung vom 04.11.2024 zur weiteren Beratung. Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 03.12.2024.

 

Herr Strasser weist darauf hin, dass die in der letzten Sitzung des Sozialausschusses offenen Fragen der Ausschussmitglieder mit einem Nachtrag zu Protokoll beantwortet worden seien.

 

Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.

 

Ö 3.2 - 22-0415

Zuwendungsantrag Bürgertreff Altona-Nord, Träger Freiwerk Altona-Nord e.V. - Seniorenausflüge 2025 Beschlussempfehlung des Amtes (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 03.12.2024. Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 03.12.2024. Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE.

 

Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.

 

Ö 3.3 - 22-0449

Zuwendungsantrag Bezirks-Senior*innenbeirat Altona – Altonaer Seniorentage 2025 Beschlussempfehlung des Amtes (NEUFASSUNG) (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 03.12.2024. Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 03.12.2024. Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE.

 

Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.

 

Ö 4

Altonaer Tag des Ehrenamts 2025

Herr Strasser erläutert, dass die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung vom 28.11.2024 beschlossen habe, 3.000 Euro für die Durchführung des Altonaer Tag des Ehrenamts 2025 zur Verfügung zu stellen (Beschluss siehe Anlage). Bislang gebe es weder ein konkretes Datum noch eine AG.

 

Frau Hampe macht darauf aufmerksam, dass das Amt in einer der kommenden Ausschusssitzungen erste Ideen vorstellen werde.

 

Frau Neumann gibt zu bedenken, dass es bereits viele AGs gebe. Insofern solle das Thema mithilfe der ersten Ideen des Amtes eher im Ausschuss besprochen werden. Damit es zu keiner Überlastung der Beteiligten komme, schlage sie vor, die Veranstaltung nach der Sommerpause durchzuführen. Auch Nachfrage von Frau Werdung erläutert sie, dass es für den Tag des Ehrenamts kein festes Datum gebe.

 


Anlagen
22-0401B Tag des Ehrenamtes 2025 (132 KB)

Ö 5

Vorbereitungen Altonaer Solidaritätspreis

Herr Strasserhrt aus, dass die Jury am 03.01.2025 entschieden habe, das Projekt „JugendElbeCamp“ des Kinderschutz und Jugendwohlfahrt e.V. und die Türkische Gemeinde in Hamburg und Umgebung e.V. zu gleichen Teilen mit jeweils 750 Euro zu ehren. Die Preisverleihung solle in der Sitzung der Bezirksversammlung am 30.01.2025 erfolgen.

 

Ö 6

Mitteilungen

Ö 6.1 - 22-0468

Hotelkosten für Geflüchtete 2024 Auskunftsersuchen von Uwe Batenhorst, Robert Risch und Tobias Steinhaus (alle AFD-Fraktion)

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6.2 - 22-0543

Einsetzung eines Beirates für Menschen mit Behinderung in Altona (Inklusionsbeirat) Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2024

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6.3 - 22-0544

Geeignete Räumlichkeiten und Finanzierung für eine soziale Hilfseinrichtung für obdachlose Menschen in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2024

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6.4 - 22-0545

Zuwendungsantrag Palette Hamburg gGmbH für akzeptierende soziale Hilfen – Fortführung der Angebote für Obdachlose und Suchtkranke in Altona-Nord Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2024

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 7

Verschiedenes

Frau Hampe stellt Folgendes zu TOP 4 der Niederschrift der Sitzung vom 03.12.2024 richtig:

 

  • In der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Wichmannstraße sei kein kinderfreundlicher Raum eingerichtet worden. Über die von Frau von Ehren erwähnte Sammelaktion „Weihnachten im Schuhkarton sei das Amt zudem nicht unterrichtet gewesen.
  • Der Quartiersbeirat Bahrenfeld entscheide über einen Verfügungsfonds, aus dem verschiedene kleine Aktionen auf dem Regerhof der Luthergemeinde Hamburg-Bahrenfeld, ein jährlicher Kinobesuch im Elbe Filmtheater oder auch ein gemeinsames Frühstück finanziert würden. Der Beirat setze sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

 

  1. Vertreter:in der Initiative LOB: zwei Personen
  2. Vertreter:in Geflüchteter: eine Person
  3. Anwohner:innenvertreter:in: zwei Personen
  4. Vertreter:in Vereine (Sportverein Lurup-Hamburg von 1923 e.V.): eine Person
  5. Vertreter:in Kirche (Luthergemeinde Hamburg-Bahrenfeld): eine Person

 

 Das Quartiersmanagement habe die Geschäftsführung inne, verfüge jedoch über kein               Stimmrecht.

 

Darüber hinaus bitte sie um die Kontaktdaten der AG-Mitgliederr den Weltgeflüchtetentag 2025. Auf Nachfrage von Herrn Schmidt äert sie, dass sie zur Nachbesetzung der Leitungsstelle des Dezernats Soziales, Jugend und Gesundheit keine Auskunft geben könne.

 

Herr Strasser empfiehlt, diese Frage im Hauptausschuss zu stellen.

 

Ö 7.1

Zelt im Goßlers Park Sachstandsbericht des Amtes (Angemeldet von der CDU-Fraktion)

Angemeldet von der CDU-Fraktion.

 

Frau Hampe berichtet, dass das Zelt im Goßlers Park (Anlage) nicht mehr genutzt werde. Insofern würden auch keine Hilfsangebote mehr benötigt. Eine Räumung erfolge zeitnah.

 

 


Anlagen
Zelt im Goßlers Park (2218 KB)