22-0468

Hotelkosten für Geflüchtete 2024 Auskunftsersuchen von Uwe Batenhorst, Robert Risch und Tobias Steinhaus (alle AFD-Fraktion)

Auskunftsersuchen

Letzte Beratung: 07.01.2025 Sozialausschuss Ö 6.1

Sachverhalt

Die Übernahme von Hotelkosten für Geflüchtete ist ein sensibles und kontroverses Thema. In vielen Fällen werden Hotels als vorübergehende Unterkünfte genutzt, um Menschen in akuten Notsituationen unterzubringen, während sie auf eine langfristige Lösung warten.

Die Kostenübernahme durch staatliche Stellen oder gemeinnützige Organisationen kann eine wichtige Maßnahme sein, um Obdachlosigkeit zu vermeiden und grundlegende Bedürfnisse zu decken. Dennoch wirft dies auch Fragen hinsichtlich der Effizienz, der finanziellen Belastung und der Integration auf. Eine ausgewogene Herangehensweise erfordert die Abwägung von humanitären Aspekten mit finanzieller Verantwortung und langfristigen Integrationsstrategien, um Geflüchteten angemessene Unterstützung und Perspektiven zu bieten.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. nnten Sie bitte Auskunft darüber geben, wie viele Geflüchtete derzeit in Hotels in Altona untergebracht sind (2024)?

 

  1. Ist im Hotelunterkunftspaket auch die Verpflegung der Geflüchteten enthalten?

 

  1. Um ein besseres Verständnis der Kostenstruktur zu erlangen, wären wir interessiert zu erfahren, welche Gesamtausgaben im Monat Oktober und November 2024 sowohl für die Hotelunterbringung als auch für die Verpflegung angefallen sind. Wie sind die Gesamtausgaben für das Jahr 2023 gewesen?

 

  1. Gibt es bereits konkrete Pläne für künftige Hotelunterbringungen von Geflüchteten? Falls ja, wie viele zusätzliche Betten sind in diesen Plänen vorgesehen?

 

  1. Angesichts der dynamischen Lage könnten Sie uns über die strategische Ausrichtung hinsichtlich der Wahl zwischen Hotelunterkünften und alternativen Unterkunftsmöglichkeiten für Geflüchtete in Altona informieren?

 

  1. Inwieweit werden lokale Organisationen oder Ressourcen einbezogen, um die Bedingungen und die Integration der in Hotels untergebrachten Geflüchteten zu unterstützen?

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

Mit Stand 31. Oktober 2024 sind insgesamt 351 Asyl- und/oder Schutzsuchende in Hotels und Hostels im Bezirk Altona untergebracht.

 

Zu 2:

Die in Hotels und Hostels untergebrachten Asyl- und/oder Schutzsuchenden erhalten Verpflegung in Form von Catering, sofern ihnen keine Küchen für die Zubereitung von Mahlzeiten zur Verfügung stehen. Das Catering wird entweder von F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) oder direkt durch die Hotelbetreiberin bzw. den Hotelbetreiber beauftragt.

 

Zu 3:

Die Gesamtkosten für die Nutzung von Hotels und Hostels zur Interimsunterbringung von Asyl- und/oder Schutzsuchenden im Bezirk Altona belaufen sich für den Monat Oktober 2024 auf rd. 736 Tsd. Euro. Dabei handelt es sich um Verpflegungskosten i. H. v. rd. 414 Tsd. Euro sowie Mietkosten i. H. v. rd. 322 Tsd. Euro. Für November und Dezember 2024 sind die Kosten bislang nicht in Gänze abgerechnet und insofern noch nicht abschließend auswertbar. Anzunehmen ist jedoch, dass das Kostenniveau auf einem ähnlichen Niveau liegen wird wie im Vormonat. 

Im Jahr 2023 beliefen sich die Gesamtkosten für die Nutzung von Hotels und Hostels zur Interimsunterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine im Bezirk Altona auf rd. 8.685 Tsd. Euro. Dabei handelt es sich um Verpflegungskosten i. H. v. rd. 4.197 Tsd. Euro sowie Mietkosten i. H. v. rd. 4.489 Tsd. Euro.

Im Jahr 2023 befanden sich in Altona drei Hotel-Standorte in Betrieb. Zum Stichtag 31.10.2024 befanden sich ebenfalls drei Hotel-Standorte in Betrieb.

 

Seit dem 1. April 2024 ist es nunmehr möglich, bei den Schutzsuchenden aus der Ukraine, die eine Verpflegung erhalten, das Sachleistungsprinzip anzuwenden, sodass der Regelsatz nach dem SGB II und dem SGB XII um den entsprechenden Satz für Verpflegung gekürzt wird. In der Regelbedarfsstufe 1 beträgt dieser Satz 186 Euro pro Monat. Damit wird eine doppelte Bedarfsdeckung vermieden und eine Gleichstellung zu den anderen Leistungsberechtigten im SGB II/ SGB XII erreicht.

 

Zu 4:

Zurzeit gibt es keine Pläne für die Schaffung zusätzlicher Unterbringungskapazitäten in Hotels und Hostels im Bezirk Altona. Im Übrigen sind die Überlegungen und Planungen noch nicht abgeschlossen.

 

Zu 5:

Die zuständigen Behörden befinden sich zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im stetigen und engen Austausch mit allen städtischen Akteuren, Unternehmen und privaten Eigentümerinnen bzw. Eigentümern. Dabei werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen und fortlaufend alle Möglichkeiten geprüft, Unterkünfte und Unterkunftsplätze neu zu errichten beziehungsweise zu erhalten. Vorrangig werden die Er- bzw. Herrichtung von Unterkünften im Regelstandard der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) sowie eine möglichst langfristige Nutzbarkeit dieser angestrebt.

Zum Prozess der Prüfung und Akquisition von Immobilien siehe Drs. 22/15308.

Vor dem Hintergrund der weiter anhaltenden und konstant hohen Anzahl an Zugängen von Asyl- und/oder Schutzsuchenden im Zusammenhang mit den grundsätzlichen Immobilienpotenzialen in der Stadt und den individuellen Errichtungszeiten von Unterkünften kann allerdings weiterhin nicht auf die Akquise und Inanspruchnahme von temporären Unterbringungsplätzen in Hotels und Hostels verzichtet werden, um allen Asyl- und/oder Schutzsuchenden mit Unterbringungsbedarf einen Platz bereitzustellen und Obdachlosigkeit zu vermeiden.

 

 

Zu 6:

Im Rahmen des Förderprogramm Sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN) stellt die Sozialbehörde den Bezirksämtern jährlich Mittel in Höhe von rd. 5.742 Tsd. Euro zur Verfügung. Aufgrund der anhaltend hohen Anzahl von Asyl- und/oder Schutzsuchenden wurde die Summe im Jahr 2024 mehrfach aufgestockt. Dem Bezirksamt Altona wurde für das Jahr 2024 ein Budget in Höhe von rd. 1.400 Tsd. Euro zur Verfügung gestellt.

Die SIN-Projekte zielen darauf ab, asyl- und/oder schutzsuchenden jungen Menschen und ihren Familien, die öffentlich untergebracht sind, integrative Kontakte von Beginn an und Zugänge zu den Regelsystemen zu ermöglichen.

Die Angebote der verschiedenen örtlichen Trägerinnen und Träger im Bezirk Altona sowie die bezirksübergreifenden Angebote werden den in Hotels und Hostels untergebrachten Asyl- und/oder Schutzsuchenden im Rahmen der Orientierungsberatung und Vernetzung aufgezeigt und in Bedarfsfällen eine dahingehende Anbindung unterstützt. Die Orientierungsberatung in den Hotels und Hostels wird durch das sogenannte Mobile Einsatzteam (MET) von F&W durchgeführt, das die Hotels und Hostels regelmäßig anfährt und Sprechstunden anbietet.

Das Personal des MET verweist dabei an eine Reihe lokaler Trägerinnen bzw. Träger bzw. solcher, die aufsuchend tätig sind, und deren Angebote, unter anderem:

 

  • Angebote zur Unterstützung des Arbeitseinstiegs (KoALA - Kooperation Arbeiten, Lernen und Ausbildung e. V.), Behringstraße 16b
  • Interkulturelle Gesundheitsförderung (MiMi Hamburg)
  • Migrationsberatung für Erwachsene (Diakonisches Werk Hamburg Landesverband der Inneren Mission e. V.), Königstraße 54
  • Offener Kinder- und Jugendtreff (Jugendsozialarbeit Schanzenviertel e. V.), Café Eins, Altonaer Straße 63
  • Offener Kinder- und Jugendtreff (movego Jugendhilfe gemeinnützige GmbH), Jugendcafé Altona-Nord, Kieler Straße 58
  • Rechtsberatung (Sozialdienst katholischer Frauen e. V.), Bürgertreff Altona-Nord, Schonburgstraße 120
  • Sozialberatung und Frauentreffpunkt (Amnesty for Women e. V.), Schillerstraße 43
  • Sozialberatung und Integrationsbegleitung (EvaMigrA e. V. Jugendmigrationsdienst Altona), Bornheide 99
  • Teilhabeberatung (ASBH-Hamburg e.V.), Café Eins, Altonaer Straße 63
  • Unterstützungsangebote zur Selbsthilfe „ZuFlucht Lebenshilfe“ (Lebenshilfe Landesverband Hamburg e. V.), Stresemannstraße 163
  • Verschiedene Angebote; u. a. Elterncafé, Sozialberatung und Hebammensprechstunde (Kinderhaus am Pinnasberg e. V.), Familientreff FUNKE, Lange Straße 9
  • Verschiedene Angebote; u. a. Migrationsberatung, interkulturelle Beratung „LE“, Integrationskurse und niedrigschwelle Deutschkurse (Interkulturelle Begegnungsstätte IKB e. V.), Hallerstraße 1c
  • Verschiedene Beratungsangebote, u. a. Sozialberatung, Lernberatung und Migrationsberatung (verikom gGmbH), Interkulturelles Stadtteilzentrum / Integrationszentrum Altona, Hospitalstraße 109

 

Im Übrigen bemühen sich die Sozialbehörde, das Bezirksamt Altona sowie F&W gemeinsam mit den örtlichen Angebotsträgerinnen bzw. -trägern laufend und intensiv darum, die Angebotslandschaft zu vergrößern, zu diversifizieren und generell zu verbessern.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
07.01.2025
Ö 6.1
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Altona Altonaer Str. Kieler Str. Schillerstraße Bornheide Stresemannstraße Hallerstraße Hospitalstraße

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