Hotelkosten für Geflüchtete 2024 Auskunftsersuchen von Uwe Batenhorst, Robert Risch und Tobias Steinhaus (alle AFD-Fraktion)
Letzte Beratung: 07.01.2025 Sozialausschuss Ö 6.1
Die Übernahme von Hotelkosten für Geflüchtete ist ein sensibles und kontroverses Thema. In vielen Fällen werden Hotels als vorübergehende Unterkünfte genutzt, um Menschen in akuten Notsituationen unterzubringen, während sie auf eine langfristige Lösung warten.
Die Kostenübernahme durch staatliche Stellen oder gemeinnützige Organisationen kann eine wichtige Maßnahme sein, um Obdachlosigkeit zu vermeiden und grundlegende Bedürfnisse zu decken. Dennoch wirft dies auch Fragen hinsichtlich der Effizienz, der finanziellen Belastung und der Integration auf. Eine ausgewogene Herangehensweise erfordert die Abwägung von humanitären Aspekten mit finanzieller Verantwortung und langfristigen Integrationsstrategien, um Geflüchteten angemessene Unterstützung und Perspektiven zu bieten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Mit Stand 31. Oktober 2024 sind insgesamt 351 Asyl- und/oder Schutzsuchende in Hotels und Hostels im Bezirk Altona untergebracht.
Zu 2:
Die in Hotels und Hostels untergebrachten Asyl- und/oder Schutzsuchenden erhalten Verpflegung in Form von Catering, sofern ihnen keine Küchen für die Zubereitung von Mahlzeiten zur Verfügung stehen. Das Catering wird entweder von F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) oder direkt durch die Hotelbetreiberin bzw. den Hotelbetreiber beauftragt.
Zu 3:
Die Gesamtkosten für die Nutzung von Hotels und Hostels zur Interimsunterbringung von Asyl- und/oder Schutzsuchenden im Bezirk Altona belaufen sich für den Monat Oktober 2024 auf rd. 736 Tsd. Euro. Dabei handelt es sich um Verpflegungskosten i. H. v. rd. 414 Tsd. Euro sowie Mietkosten i. H. v. rd. 322 Tsd. Euro. Für November und Dezember 2024 sind die Kosten bislang nicht in Gänze abgerechnet und insofern noch nicht abschließend auswertbar. Anzunehmen ist jedoch, dass das Kostenniveau auf einem ähnlichen Niveau liegen wird wie im Vormonat.
Im Jahr 2023 beliefen sich die Gesamtkosten für die Nutzung von Hotels und Hostels zur Interimsunterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine im Bezirk Altona auf rd. 8.685 Tsd. Euro. Dabei handelt es sich um Verpflegungskosten i. H. v. rd. 4.197 Tsd. Euro sowie Mietkosten i. H. v. rd. 4.489 Tsd. Euro.
Im Jahr 2023 befanden sich in Altona drei Hotel-Standorte in Betrieb. Zum Stichtag 31.10.2024 befanden sich ebenfalls drei Hotel-Standorte in Betrieb.
Seit dem 1. April 2024 ist es nunmehr möglich, bei den Schutzsuchenden aus der Ukraine, die eine Verpflegung erhalten, das Sachleistungsprinzip anzuwenden, sodass der Regelsatz nach dem SGB II und dem SGB XII um den entsprechenden Satz für Verpflegung gekürzt wird. In der Regelbedarfsstufe 1 beträgt dieser Satz 186 Euro pro Monat. Damit wird eine doppelte Bedarfsdeckung vermieden und eine Gleichstellung zu den anderen Leistungsberechtigten im SGB II/ SGB XII erreicht.
Zu 4:
Zurzeit gibt es keine Pläne für die Schaffung zusätzlicher Unterbringungskapazitäten in Hotels und Hostels im Bezirk Altona. Im Übrigen sind die Überlegungen und Planungen noch nicht abgeschlossen.
Zu 5:
Die zuständigen Behörden befinden sich zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im stetigen und engen Austausch mit allen städtischen Akteuren, Unternehmen und privaten Eigentümerinnen bzw. Eigentümern. Dabei werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen und fortlaufend alle Möglichkeiten geprüft, Unterkünfte und Unterkunftsplätze neu zu errichten beziehungsweise zu erhalten. Vorrangig werden die Er- bzw. Herrichtung von Unterkünften im Regelstandard der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) sowie eine möglichst langfristige Nutzbarkeit dieser angestrebt.
Zum Prozess der Prüfung und Akquisition von Immobilien siehe Drs. 22/15308.
Vor dem Hintergrund der weiter anhaltenden und konstant hohen Anzahl an Zugängen von Asyl- und/oder Schutzsuchenden im Zusammenhang mit den grundsätzlichen Immobilienpotenzialen in der Stadt und den individuellen Errichtungszeiten von Unterkünften kann allerdings weiterhin nicht auf die Akquise und Inanspruchnahme von temporären Unterbringungsplätzen in Hotels und Hostels verzichtet werden, um allen Asyl- und/oder Schutzsuchenden mit Unterbringungsbedarf einen Platz bereitzustellen und Obdachlosigkeit zu vermeiden.
Zu 6:
Im Rahmen des Förderprogramm Sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN) stellt die Sozialbehörde den Bezirksämtern jährlich Mittel in Höhe von rd. 5.742 Tsd. Euro zur Verfügung. Aufgrund der anhaltend hohen Anzahl von Asyl- und/oder Schutzsuchenden wurde die Summe im Jahr 2024 mehrfach aufgestockt. Dem Bezirksamt Altona wurde für das Jahr 2024 ein Budget in Höhe von rd. 1.400 Tsd. Euro zur Verfügung gestellt.
Die SIN-Projekte zielen darauf ab, asyl- und/oder schutzsuchenden jungen Menschen und ihren Familien, die öffentlich untergebracht sind, integrative Kontakte von Beginn an und Zugänge zu den Regelsystemen zu ermöglichen.
Die Angebote der verschiedenen örtlichen Trägerinnen und Träger im Bezirk Altona sowie die bezirksübergreifenden Angebote werden den in Hotels und Hostels untergebrachten Asyl- und/oder Schutzsuchenden im Rahmen der Orientierungsberatung und Vernetzung aufgezeigt und in Bedarfsfällen eine dahingehende Anbindung unterstützt. Die Orientierungsberatung in den Hotels und Hostels wird durch das sogenannte Mobile Einsatzteam (MET) von F&W durchgeführt, das die Hotels und Hostels regelmäßig anfährt und Sprechstunden anbietet.
Das Personal des MET verweist dabei an eine Reihe lokaler Trägerinnen bzw. Träger bzw. solcher, die aufsuchend tätig sind, und deren Angebote, unter anderem:
Im Übrigen bemühen sich die Sozialbehörde, das Bezirksamt Altona sowie F&W gemeinsam mit den örtlichen Angebotsträgerinnen bzw. -trägern laufend und intensiv darum, die Angebotslandschaft zu vergrößern, zu diversifizieren und generell zu verbessern.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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