Versorgungslücken in der Straßensozialarbeit verhindern - Hilfen für obdachlose Menschen sichern Debattenantrag der Fraktion Die Linke
Letzte Beratung: 09.10.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.6
In Hamburg leben derzeit rund 3.800 obdachlose Menschen – fast doppelt so viele wie bei der letzten stadtweiten Erhebung im Jahr 2018. Sie verbringen den Großteil ihres Alltags auf der Straße. Diese Entwicklung trifft auf einen ohnehin angespannten Wohnungsmarkt, der die Suche nach Wohnraum und den Aufbau einer Lebensperspektive abseits der Straße für viele nahezu unmöglich macht.
Vor diesem Hintergrund spielt die Straßensozialarbeit eine zentrale Rolle im Hilfesystem. Sie ist oft der erste Kontakt zu unterstützenden Angeboten und damit der Türöffner für weiterführende Hilfeprozesse. Straßensozialarbeit findet nicht im Büro statt, sondern dort, wo die Menschen leben – in Parks, auf der Straße oder unter Brücken. Im Fokus stehen besonders jene, die bisher keinen Zugang zum Hilfesystem gefunden oder es bewusst gemieden haben.
Bisher übernahmen auch die bezirklichen Sozialberatungsstellen einen Teil dieser Arbeit. Sie erreichten insbesondere in dezentralen Stadtteilen obdachlose Menschen und bauten dort über Jahre tragfähige Strukturen auf.
Das jüngst vorgestellte Konzept zur Neukonzeption der Straßensozialarbeit „Verstärkt, vernetzt und präsent: Lebenslagenverändernde Perspektiven der Straßensozialarbeit und flankierende Hilfen für obdachlose Menschen in Hamburg“ sieht langfristig zwar einen Ausbau der bezirklichen Straßensozialarbeit vor. Gleichzeitig soll die Anbindung an die bezirklichen Beratungsstellen jedoch bis zum 1. Januar 2026 vollständig entfallen und der Ausbau schrittweise erfolgen – zunächst nur in den Bezirken Hamburg-Mitte, Altona und Harburg. Für die übrigen Bezirke Wandsbek, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Bergedorf gibt es weder einen Zeitplan noch gesicherte Finanzierungen.
Damit droht in Wandsbek eine mehrjährige Versorgungslücke. Die dort über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen der Straßensozialarbeit könnten ersatzlos wegfallen, ohne dass kurzfristig gleichwertige Alternativen zur Verfügung stehen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
keine Anlage/n
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