Das Bürgerhaus Bornheide in die Zukunft führen - Evaluation zeigt massive Haushaltslücke für die geforderten Aufgaben Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025
Letzte Beratung: 12.06.2025 Hauptausschuss Ö 3.1
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.03.2025 anliegende Drucksache 22-0782B beschlossen.
Die Finanzbehörde hat mit E-Mail vom 01.04.2025 mitgeteilt, dass sie keine fachliche Zuständigkeit habe und auf die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) verwiesen. Die BWFGB hat mit E-Mail vom 07.04.2025 mitgeteilt, dass sie federführend nicht zuständig sei und zur Information die beigefügte Anlage zur Unterscheidung von Bürgerhäusern und Stadtteilkultureinrichtungen mitgesendet.
Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 03.06.2025 nachfolgende Stellungnahme übersandt:
Das Bürgerhaus Bornheide erhält eine Projektförderung auf Grundlage der im Bezirk Altona geltenden Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Bürgerhäuser, Freizeitzentren, Begegnungsstätten und ähnliche Einrichtungen.
Die Zuständigkeit für den Erlass dieser Förderrichtlinie und die Gewährung von Zuwendungen liegt beim Bezirksamt Altona. Eine darüberhinausgehende Zuständigkeit einer Fachbehörde liegt nicht vor.
Verwiesen wird zudem auf die Handreichung „Was unterscheidet Bürgerhäuser von Stadtteilkultureinrichtungen“ vom 3. Juni 2024, die sowohl der Bezirksversammlung als auch dem Bezirksamt mit Stellungnahme vom 7. April 2025 bereits zugegangen ist. In dieser Handreichung werden die Merkmale der jeweilen Einrichtungen und die jeweiligen unterschiedlichen Zuständigkeiten dargestellt.
Empfehlungen der Bezirksversammlungen zur Finanzierung von Bürgerhäusern sind an das jeweilige Bezirksamt zu richten. Zunächst ist zu prüfen, ob ein Mehrbedarf aus dem Einzelplan des zuständigen Bezirksamtes gedeckt werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, kann sich das Bezirksamt hinsichtlich der Einwerbung zusätzlicher Ermächtigungen an die Finanzbehörde wenden.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-0782B
Unterschied Bürgerhäuser und Stadtteilkultureinrichtungen
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