Das Bürgerhaus Bornheide in die Zukunft führen Evaluation zeigt massive Haushaltslücke für die geforderten Aufgaben Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025
Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Ö 12.19
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.03.2025 anliegende Drucksache 22-0782B beschlossen.
Die Finanzbehörde hat mit E-Mail vom 01.04.2025 mitgeteilt, dass sie keine fachliche Zuständigkeit habe und auf die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) verwiesen. Die BWFGB hat mit E-Mail vom 07.04.2025 mitgeteilt, dass sie federführend nicht zuständig sei und zur Information die beigefügte Anlage zur Unterscheidung von Bürgerhäusern und Stadtteilkultureinrichtungen mitgesendet.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-0782B
Unterschied Bürgerhäuser und Stadtteilkultureinrichtungen
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