Herr Heuck begrüßt Herrn Köpke als neues Ausschussmitglied für die SPD-Fraktion. Anschließend weist erihn ausdrücklich auf die Pflichten der Ausschussmitglieder hin, die sich aus dem Bezirksverwaltungsgesetz ergäben, insbesondere auf die Pflicht zur Verschwiegenheit. Ein Merkblatt zu diesem Thema sei bereits übersandt worden.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Die Petentinnen stellen dem Ausschuss ihre Eingabe vor und berichten auch auf Nachfragen das Folgende:
Mehrere Ausschussmitglieder bedanken sich für die Vorstellung der Eingabe und betonen ausdrücklich, die Errichtung eines Mahnmals gegen Feminizide politisch zu unterstützen.
Frau Kösterschlägt den Petent:innen vor, Kontakt zur altonale GmbH aufzunehmen, um das Vorhaben noch prominenter zu platzieren.
Frau Licarischlägt vor, die zu diesem Thema vorgesehene AG Denkmäler wieder einzusetzen.
Herr Heuckschränkt ein,der Ausschuss oder eine hierfür vorgesehene AG Denkmälerkönne erst dann tätig werden, wenn ein klares Konzept für die Errichtung eines Mahnmals bzw. ein entsprechender Antrag vorläge.
Frau Dr. von Criegern betont, ihre Fraktion unterstütze das Vorhaben ausdrücklich. Die Koordination und Planung liegeallerdings in der Verantwortung der Petent:innen. Sie macht deutlich, angesichts des frühen Planungsstadiums werde sich ihre Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt an keinem politischen Beschluss zur vorliegenden Eingabe beteiligen.
Herr Berndt erwidert, die Fassung eines Beschlusses zur vorliegenden Eingabe sei sinnvoll, da die AG Denkmäler auch ohne einen konkreten Antrag zu dem Vorhabenaktiv werden könne. Zudem empfiehlt er den Petent:innen, das Amt um Unterstützung bei der Umsetzung des Vorhabens zu bitten.
Herr Chabrak führt aus, die Errichtung eines Mahnmals auf öffentlichem Grund sei ein langwieriger Prozess. Er rege an, das Mahnmal stattdessen auf privatem Grund zu errichten, da hierfür nur die Zustimmung des:der Eigentümers:in eingeholt werden müsse.
Herr Heuckergänzt, der Vorschlag von Herrn Chabrak, das Mahnmal auf privatem Grund zu errichten, bedeute nicht, dass esim öffentlichen Raum nicht wahrnehmbar wäre. Vielmehr ziele der Vorschlag darauf ab,für die Errichtung eines Mahnmals öffentlich einsehbare, aber privat bewirtschaftete Flächen, wie beispielsweise von städtischen Wohnungsbaugesellschaften wie der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg, zu identifizieren.
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Anlagen
Anlage (2506 KB)
Frau Buchholz betont, die Textfassung für die geplante Gedenktafel müsse überarbeitet werden, da die Kriegsgefangenen nicht nur aus dem heutigen Russland, sondern u.a. auch aus dem heutigen Belarus stammten. Deshalb müsse es anstatt „Kriegsgefangene aus Russland“„Kriegsgefangene aus der Sowjetunion“ heißen.
Die Petentin pflichtet ihr bei und kündigt dem Ausschuss eine geänderte Textfassung an.
[Nachtrag zu Protokoll: Im Nachgang der Sitzung wurde den Ausschussmitgliedern die E-Mail der Petentin (Anlage) mit der geänderten Textfassung von der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung weitergeleitet.]
Mehrere Ausschussmitglieder bedanken sich für die Vorstellung der Eingabe und betonten die Wichtigkeit des Themas.
Auf Grundlage einer geänderten Textfassung (Anlage) und unter der Maßgabe, dass die Errichtung einer Gedenktafel für jüdisch-sowjetische Zwangsarbeiter:innen in der Friedensallee 128 / Quartier Kolbenhöfe von den Ausschussmitgliedern ausdrücklich befürwortet wird, empfiehlt der Ausschuss für Kultur und Bildung der Bezirksversammlung einstimmig das Folgende zu beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert,
1. eine Gedenktafel am Standort Friedensallee 128 im öffentlichen Raum zu errichten, sofern keine anderen öffentlichen Belange der Umsetzung des Vorhabens entgegenstehen;
2. die Größe der Gedenktafel unter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten und der amtlichen Vorgaben zu bestimmen;
3. die anfallenden Kosten für die Errichtung sowie für die regelhafte Pflege einer Gedenktafel zu ermitteln.
Beratungsbedarf der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 07.04.2025.
Abstimmung, siehe TOP 12.
Zwei Vertretungendes TriBühne e.V. stellen dem Ausschuss ihr Projekt (Anlage, nicht-öffentlich) vor und erläutern auf Nachfragen das Folgende:
Mehrere Ausschussmitglieder loben das Projekt und bedanken sich für dessen Vorstellung.
Eine Eingabe vom 04.05.2025 (Anlage) wird als Tischvorlage vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Heuck schlägt vor, die mit vorliegender Drucksache in Verbindung stehende Eingabe (Anlage) in die AG Verkehrsflächenbenennung zur weiteren Beratung zu überweisen.
Auf Vorschlag von Herrn Heuck überweist der Ausschuss den TOP zusammen mit der Eingabe (Anlage) zur weiteren Beratung in die AG Verkehrsflächenbenennung.
Zuletzt beraten in der Sitzung vom 03.02.2025.
Herr Chabrak führt aus, die neuen Denkmaltafeln hätten gegenüber den vorherigen Tafeln ein neues Design in der Farbe anthrazit. In den nächsten Wochen und Monaten würden diese durch das Amt montiert. Bei dem Text für die Tafel zum Kornblumenmosaik, dem die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung vom 27.02.2025 auf Empfehlung dieses Ausschusses bereits zugestimmt habe (Drucksache 22-0637.1B, Anlage), seien im Nachhinein Fehler entdeckt worden.Der Satz „Das 2014 eingelassene Bodenfenster zeigt einen Ausschnitt des Kornblumenmosaiks“ sei nichtzutreffend und müsse genausogestrichen werden, wie die Passage „Die Blaue Blume der Romantik und Kaisertreue, so preußischblau wie die Uniformröcke, war auch die Lieblingsblume des Reichskanzlers Otto von Bismarck“.Es stelle sich die Frage, ob es formal ausreiche, wenn der Ausschuss diese nachträglichen Änderungen zur Kenntnis nähme oder ob es hierzu einer Annullierung des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 27.02.2025 (siehe oben) bedürfte.
Herr Berndt schlägt vor, im Sinne einer unbürokratischen Lösung solle der Ausschuss den Textänderungen zustimmen.
Herr Heuck pflichtet bei und ergänzt, es genüge, wenn der Ausschuss die nachvollziehbaren Änderungen im Text zur Kenntnis nehme.
[Nachtrag zu Protokoll: Nach Absprache zwischen Herrn Chabrak und der Geschäftsstelle erstellt das Amt bezüglich der angekündigten Textänderung zusätzlich eine Mitteilungsdrucksache, die dem Ausschuss für Kultur und Bildung und der Bezirksversammlung jeweils zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.]
Vor diesem Hintergrund nimmt der Ausschuss die vom Amt vorgetragenen Textänderungen einvernehmlich zur Kenntnis.
Herr Chabrak führt aus, dem Amt seien trotz Bitten an die Fraktionen keine Fragen zum vorliegenden Thema eingereicht worden. Ohne Fragen zu konkreten Sachverhalten sei es schwierig, konkrete Auskünfte zu erteilen. Weiter führt er aus, der Weggang von zwei Kolleg:innen habe zu einer Überlastung der Zuwendungsabteilung geführt. Das Amt versuche, die Stellen so schnell wie möglich nachzubesetzen.
Frau Kösterkonstatiert, es sei problematisch, wenn aufgrund der dargelegten Personalengpässe Zuwendungsanträge nicht rechtzeitig bearbeitet werden könnten.
Herr Heuck pflichtet bei und fügt hinzu, es sei bedauerlich, dass sich die Personalengpässe in der Zuwendungsabteilungnochmals verschärft hätten.
Beratungsbedarf der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 07.04.2025.
Frau Köster betont, ihre Fraktion lehne den Antrag ab.
Frau Licari führt aus, ihre Fraktion werde dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen.
Herr Heuck erläutert, in der Vergangenheit sei das Projekt aus Mitteln der Behörde für Kultur und Medien finanziert worden.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt dem Haushaltausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und FDP, die Beschlussempfehlung des Amtes abzulehnen.
Frau Licari berichtet, sie habe im Rahmen eines Treffens mit dem:der Antragsteller:in einen guten Eindruck von der Einrichtung gewonnen, dennoch müsse ihre Fraktion über den Antrag zunächst intern beraten, bevor sie diesem zustimmen könne. Außerdem bitte sie die Geschäftsstelle um Einladung der Antragstellenden.
Herr Heuck konstatiert, die beantragte Zuwendungshöhe sei außerordentlich hoch. Zudem handele es sich bei der Antragstellerin um eine GmbH, weshalb zunächst davon ausgegangen werden könne, dass diese über ausreichend Mittel für die Realisierung des Projektes verfügten.
Frau Licari meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Dyroff führt aus, für SKP-21 gebe es bereits eine Förderung seitens der Behörde für Kultur und Medien. Vor diesem Hintergrund müsse die Frage gestellt werden, ob es notwendig sei, für dieses Projekt zusätzlich Stadtteilkulturmittel des Bezirks zur Verfügung zu stellen.
Herr Heuck pflichtet bei.
Frau Moring pflichtet ebenfalls bei und ergänzt, auf der Website des:der Antragstellers:in seien 38 Partner:innen aufgeführt, die das Festival bereits finanziell unterstützten.
Frau Buchholz bezweifelt, ob im Fall von SKP-33die Vorstellung des Films an Schulen der richtige Ort sei.
Herr Holster ergänzt, die Schulen unterlägen dem Grundsatz der Selbstbewirtschaftung. Es sei fraglich, ob Schüler:innenprojekte wie im Fall von SKP-33 querfinanziert werden könnten.
Herr Chabrak erläutert, der Erstkontakt im Fall von Projekten die von, für oder an Schulen durchgeführt würden, laufe in der Regel über die die Behörde für Kultur und Medien.
Herr Heuck wirft ein, der Ausschuss habe in der Vergangenheit bereits der finanziellen Förderung des Theaterprojekts, auf das der Film aufbaue, zugestimmt. Mit einer Förderung des Films könnten dem Antragsteller die notwendigen Produktionsmittel bis zur Aufführung finanziert werden.
SKP-19: Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt dem Haushaltsausschuss einstimmig, für das Projekt „Aufführung TriBühne“ Politikmittel in Höhe von 9.862,64 Euro zur Verfügung zu stellen.
SKP-24: Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt dem Haushaltsausschuss einstimmig, für das Projekt „Stadtteilfest ‚Lurup Feiert’ 2025“ Politikmittel in Höhe von 6.040 Euro zur Verfügung zu stellen.
SKP-21: Einstimmig abgelehnt bei Enthaltung der Fraktionen von CDU, DIE LINKE und Volt.
SKP-30: Einstimmig beschlossen.
SKP-31: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der CDU-Fraktion
SKP-32: Einstimmig beschlossen.
SKP-33: Frau Buchholz meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an und bittet die Geschäftsstelle um Einladung des: der Antragstellers:in.
SKP-34: Einstimmig beschlossen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Köster informiert, die AG Zwangsarbeit sei im Rahmen eines Treffens übereingekommen, auch im Jahr 2026 eine Gedenkveranstaltung durchzuführen und hierfür einen Antrag auf Finanzierung in Höhe von 2.500 Euro in der kommenden Sitzung zu stellen.
Frau Licari moniert, das Amt habe die Politik über die Einzäunung des WC-Gebäudes im Fischers Park nicht informiert. Zudem sei der Zaun von Passanten weggeräumt worden. Sie bittet das Amt, Gründe zu benennen, warum dieser Zaun aufgestellt worden sei.
Frau Dyrofferläutert, der Zaun sei aufgestellt worden, weil das WC-Gebäude einsturzgefährdet sei.
Frau Buchholz führt aus, das Amt habe mit der Umzäunung des WC-Gebäudes richtig gehandelt. Dennoch müsse die Allgemeinheit über den Grund der Umzäunung informiert werden.
Herr Chabrak entgegnet, das Amt habe die Einsturzgefahr des WC-Gebäudes öffentlich kommuniziert. Er schlage vor, über eine Pressemitteilung des Amtes zusätzlich auf den Grund der Umzäunung hinzuweisen.
Der Vorschlag der Fraktion GRÜNE, ein Schild an den Zaun zu montieren, das auf die Einsturzgefahr des WC-Gebäudes hinweist, wird mehrheitlich abgelehnt (Zustimmung der Fraktionen von GRÜNE und DIE LINKE; Ablehnung der Fraktionen von SPD, CDU und FDP; Enthaltung der Volt-Fraktion).