21-4262

Bahrenfeld: Attraktive soziale und kulturelle Angebote gemeinsam entwickeln! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.06.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.09.2023
20.09.2023
20.09.2023
Ö 4.2
18.09.2023
06.09.2023
04.09.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.06.2023 anliegende Drucksache 21-4008.1B beschlossen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 22.08.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Grundsätzlich sollen die städtebaulich-freiraumplanerischen Entwürfe der Planungsteams die Integration eines Stadtteils- oder auch Quartierszentrum in einer Größenordnung von ca. 1.200 qm als Platzhalter für zukünftige quartiersrelevante Angebote in zentraler Lage ermöglichen. Die Nutzung ist in ein Baufeld zu integrieren (Erdgeschoss und 1. OG). Der Ansatz wird als Vorgabe für die Planenden in die Auslobung mit aufgenommen. Nach Festlegung der städtebaulich-freiraumplanerischen Grundstruktur durch den wettbewerblichen Dialog ist der Nutzungsbaustein Stadtteil- / Quartierszentrum im weiteren Prozess (Funktionsplanung) u.a. im Hinblick auf eine genaue Verortung, die weitere Entwicklung (z.B. mit den sozialen Investorinnen) und vor allem abhängig von einem Finanzierungsmodell zu konkretisieren.

 

Zu 3:

Von Seiten des LIG wird für das Gebäude Notkestraße 3 -5 die Anhandgabe an Fördern & Wohnen (f&w) konkret vorbereitet. Mit der Erstellung eines Bauantrages wird von f&w geprüft, ob in dem Gebäude eine Unterkunft mit der Perspektive Wohnen oder Senioren Wohnen entstehen kann. Hier läuft die Bearbeitung. In einem ersten Ansatz wurde auch die Verlagerung des Juno 23 aus der Notkestraße 23 in dieses Gebäude geprüft und dabei festgestellt, dass sich die baulichen Gegebenheiten nicht für die Nutzungen und Ansprüche des Juno23 bzw. eines Stadteilzentrums eignen. Der Zustand des Gebäudes ist zum einen stark instandsetzungsbedürftig und zum anderen ergeben sich durch die vorhanden inneren Grundrisse Nutzungsvorgaben, die nur schwer oder nicht veränderbar sind. Durch die Stahlbetondecken des Gebäudes besteht aber eine Dauerhaftigkeit, welche eine Umnutzung interessant macht.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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