21-4008.1

Bahrenfeld: Attraktive soziale und kulturelle Angebote gemeinsam entwickeln! Beschlussempfehlung des Sonderausschusses Science City Bahrenfeld

Beschlussempfehlung öffentlich

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29.06.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 27.04.2023 die als Anlage beigefügte Drucksache 21-4008 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Sonderausschuss Science City Bahrenfeld überwiesen.

 

Der Sonderausschuss Science City Bahrenfeld hat sich in seiner Sitzung vom 21.06.2023 mit dem Thema befasst. Darin wurde der Beschlussteil wie folgt angepasst und ergänzt:

 

„Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, in den Auslobungstext des städtebaulichen Wettbewerbs für das Wohngebiet „Quartiere am Volkspark“ (Trabrennbahngelände und angrenzende Flächen) ein Stadtteilkulturzentrum mit einer Fläche von mindestens 1.200 qm verbindlich aufzunehmen.

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, bezogen auf den Stadtteil Bahrenfeld folgende Maßnahmen zu realisieren:

 

a)      Der aktuelle Bestand kultureller und sozialer Angebote sowie Einrichtungen ist zu ermitteln.

 

b)     Die Bedarfe für kulturelle und soziale Angebote sowie Einrichtungen sind zu erheben. Dabei ist der im Gebiet der geplanten Science City Bahrenfeld zu erwartende Zuwachs der Wohnbevölkerung einzukalkulieren.

 

c)      Bei der Bestands- und Bedarfserhebung sind die zuständigen Fachbehörden, die Senatskanzlei sowie der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, welche die Quartiersinitiative Urbanes Leben gemeinsam tragen, zu beteiligen.

 

d)     In Abhängigkeit von der flächenmäßigen Größe des im geplanten Wohngebiet „Quartiere am Volkspark“ vorgesehen Stadtteilkulturzentrums, ist zu prüfen, ob und ggf. an welchen Standort ein weiteres Stadtteilkulturzentrum oder zusätzliche Einrichtungen bzw. Angebote erforderlich sind. Es ist ein Konzept für ein flächendeckendes kulturelles und soziales Angebot im Stadtteil zu erstellen.

 

e)      Bei den zuständigen Fachbehörden sind die erforderlichen finanziellen Mittel für den Betrieb frühzeitig einzuwerben. Dabei ist eine bedarfsgerechte Erhöhung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur zu berücksichtigen. Es ist eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung sicherzustellen.

 

f)       Die Träger neuer Zentren und Einrichtungen sind jeweils in einem diskriminierungsfreien Verfahren auszuwählen. Bei Erstellung dieses Konzeptes sind die im Stadtteil aktiven Vereine – z.B. der Bahrenfelder Bürgerverein –, Kirchengemeinden, Sportvereine, Quartiersbeirat und Initiativen – z.B. Bahrenfeld auf Trab – zu beteiligen.

 

  1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, in Kooperation mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen zu prüfen, ob und ggf. mit welchem baulichen sowie finanziellen Aufwand das Objekt „Notkestraße 3-5“ (Kasernengebäude) für eine Nutzung als Stadtteilkulturzentrum hergestellt werden kann.“

 

Der Sonderausschuss Science City Bahrenfeld empfiehlt der Bezirksversammlung, den so angepassten Ziffern 1, 2b bis 2f sowie 3 zuzustimmen (den Ziffern 1, 2d bis 2f und 3 einstimmig, den Ziffern 2b und 2c mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion GRÜNE).

 

Darüber hinaus empfiehlt der Sonderausschuss Science City Bahrenfeld der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, die Ziffer 2a abzulehnen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

 

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