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Bahrenfeld: Attraktive soziale und kulturelle Angebote gemeinsam entwickeln! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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21.06.2023
27.04.2023
Sachverhalt

Rund 30.000 Menschen wohnen aktuell im Stadtteil Bahrenfeld. Es ein Stadtteil in dem sich in den nächsten Jahren viel verändern wird: Der Autobahndeckel wird die den Stadtteil zerschneidende Wirkung der A7 deutlich abmildern. Mit der geplanten Science City werden zahlreiche neue Arbeitsplätze geschaffen. Es entsteht ein neues Quartier auf dem Trabrennbahngelände, in dem künftig bis zu 10.000 weitere Einwohner:innen leben werden. Bahrenfeld, das geprägt ist durch Siedlungen wie die Steenkampsiedlung oder den Luthergrund, die Wohnblöcke Sibeliusstraße und Lyserstraße sowie die ABCHäuser in der Luruper Chaussee, wird sich weiterentwickeln. Engagiert arbeitende soziale und kulturelle Einrichtungen wie z.B. der Luthercampus oder das Sozialkaufhaus und Café BaNotke mit seinen Beratungsangeboten werden den wachsenden Bedarf nicht mehr decken können. Treffpunkte wie der Steenkampsaal oder das ParkCafé am Holstenkamp werden nicht mehr ausreichend sein. Schon lange fehlt in Bahrenfeld ein Stadtteilkulturzentrum. Ob das im neuen Wohngebiet „Quartiere am Volkspark“ geplante Kulturzentrum, diese Funktion nur für das neue Wohngebiet und seine nähere Umgebung oder aber für den gesamten Stadtteil erfüllen kann, wird sich erst noch zeigen müssen. Das Senatsprogramm Quartier und Leben erfasst nur das westliche Bahrenfeld. Ein Konzept für die sozialen und kulturellen Angebote im gesamten Stadtteil Bahrenfeld ist dringend erforderlich. Bei der Entwicklung des Konzepts sollten alle im Stadtteil aktiven Vereine - z.B. der Bahrenfelder Bürgerverein – Kirchengemeinden, Sportvereine, Quartiersbeirat und Initiativen – z.B. Bahrenfeld auf Trab – beteiligt werden. Es muss gewährleistet werden, dass die neuen sozialen und kulturellen Angebote bereits zur Verfügung stehen, wenn das Wohngebiet „Quartiere am Volkspark“ bezugsfertig ist.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, in den Auslobungstext des städtebaulichen Wettbewerbs für das Wohngebiet „Quartiere am Volkspark“ (Trabrennbahngelände und angrenzende Flächen) ein Stadtteilkulturzentrum mit einer Fläche von mindestens 1.200 qm verbindlich aufzunehmen.

 


  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, bezogen auf den Stadtteil Bahrenfeld folgende Maßnahmen zu realisieren:

 

a)      Der aktuelle Bestand kultureller und sozialer Angebote sowie Einrichtungen ist zu ermitteln.

 

b)     Die Bedarfe für kulturelle und soziale Angebote sowie Einrichtungen sind zu erheben. Dabei ist der im Gebiet der geplanten Science City Bahrenfeld zu erwartende Zuwachs der Wohnbevölkerung einzukalkulieren.

 

c)      Bei der Bestands- und Bedarfserhebung sind die zuständigen Fachbehörden, die Senatskanzlei sowie der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, welche die Quartiersinitiative Urbanes Leben gemeinsam tragen, zu beteiligen.

 

d)     In Abhängigkeit von der flächenmäßigen Größe des im geplanten Wohngebiet „Quartiere am Volkspark“ vorgesehen Stadtteilkulturzentrums, ist zu prüfen, ob und ggf. an welchen Standort ein weiteres Stadtteilkulturzentrum oder zusätzliche Einrichtungen bzw. Angebote erforderlich sind. Es ist ein Konzept für ein flächendeckendes kulturelles und soziales Angebot im Stadtteil zu erstellen. Die Träger neuer Zentren und Einrichtungen sind jeweils in einem diskriminierungsfreien Verfahren auszuwählen. Bei Erstellung dieses Konzeptes sind die im Stadtteil aktiven Vereine - z.B. der Bahrenfelder Bürgerverein -, Kirchengemeinden, Sportvereine, Quartiersbeirat und Initiativen – z.B. Bahrenfeld auf Trab – zu beteiligen.

 

e)      Sobald Standort sowie Größe und betriebliches Konzept der geplanten Stadtteilkulturzentren bzw. des geplanten Stadtteilkulturzentrums feststehen, sind bei den zuständigen Fachbehörden die erforderlichen finanziellen Mittel für den Betrieb frühzeitig einzuwerben. Dabei ist eine bedarfsgerechte Erhöhung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur zu berücksichtigen. Es ist eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung sicherzustellen.

 

  1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, in Kooperation mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen zu prüfen, ob und ggf. mit welchem baulichen sowie finanziellen Aufwand das Objekt „Notkestraße 24“ für eine Nutzung als Stadtteilkulturzentrum hergestellt werden kann.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Anhänge

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