21-1304

Abbruch auf dem Gelände des Holsten-Quartiers – Vermeidung einseitiger Belastungen für die Wohnbevölkerung Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.08.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 29.10.2020 Bezirksversammlung Ö 7.11

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.08.2020 anliegende Drucksache 21-1165 beschlossen.

 

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) hat mit Schreiben vom 08.09.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Die BVM meldet hierzu Fehlanzeige.

Begründung: Hier ist der Bezirk Altona verantwortlich. Die in der Drs. 21-1165 debattierte Herstellung des Wohnquartiers und der im Zuge der Umgestaltung entstehenden Einwirkungen in die Hauptverkehrsstraße(n) müssen vom Bezirk Altona berücksichtigt werden. Das nachfolgende Bild zeigt „Bezirk Altona“ als verantwortliche Stelle bei der Kooperation mit den Vorhabenträger Fa. „Consus Real Estate“.

 

 

Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 21 hat mit Schreiben vom 23.09.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1a:

Die Holstenstraße ist eine Hauptverkehrsstraße mit einer Verkehrsmenge von durchschnittlich 32.000 Fahrzeugen am Tag, wobei ein Schwerlastanteil von 6% zu verzeichnen ist.

Nach jetzigem Stand wird im Zusammenhang mit der Baumaßnahme zum Holstenplatz ab März 2021 eine Einspurigkeit im benannten Bereich der Holstenstraße eingerichtet. Daher ist infolgedessen von einer erhöhten Staulage in der Holstenstraße auszugehen. Eine ungehinderte und flüssige Abfahrt der Lastkraftfahrzeuge aus dem Holstenareal über die Holstenstraße würde sich dementsprechend schwierig gestalten. Vielmehr wäre der Verkehrsfluss sowohl für abfahrende Lastkraftwagen als auch für den in beide Richtungen verlaufenden Verkehr in der Holstenstraße zu erwarten.

Eine sinnvolle Abfahrt über die Holstenstraße in Richtung Norden ist daher nicht möglich.

Auch wäre eine weitere Erhöhung einer ohnehin bereits vorhandenen hohen Belastung für Anwohner der Holstenstraße schwerlich vertretbar.

 

Zu 1b:

Eine Verbreiterung der Ausfahrt würde einen Abtransport auf die Holstenstraße nicht erleichtern.

 

Zu 2:

Entfällt

Das PK 21 favorisiert weiterhin die Verkehrsführung für abfahrende Lastkraftwagen über die Holtenaustraße.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
29.10.2020
Ö 7.11
Lokalisation Beta
Altona Holstenstraße Holstenpl. Holtenaustraße

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