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Abbruch auf dem Gelände des Holsten-Quartiers - Vermeidung einseitiger Belastungen für die Wohnbevölkerung Titel Dringlicher Antrag der Fraktionen von GRÜNE und CDU (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 27.08.2020 Bezirksversammlung Ö 6.3

Sachverhalt

Der Errichtung des neuen Wohnquartiers „Holsten-Quartier“ wird der Abriss zahlreicher ober- und unterirdischer Anlagen der ehemaligen Holsten-Brauerei vorausgehen. Der Bauschutt wird dabei voraussichtlich auch Gebäudeteile wie asbesthaltige Platten oder FCKW- oder KMF-haltige Dämmstoffe beinhalten.

 

Wie in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.08.2020 vorgestellt, sollen die Abtransporte mit Umbaumaßnahmen im Umfeld so koordiniert werden, dass sich unterschiedliche Zeitfenster für die Wege vom Gelände Richtung Norden ins Hauptverkehrsstraßennetz ergeben. Zunächst soll der Weg über die Haubachstraße Richtung Holstenstraße führen, da der Ausbau der Harkortstraße im nördlichen Abschnitt ab September 2020 bis März 2021 geplant ist. Darauffolgend sieht die Baustellenkoordinierung den Ausbau des Holstenplatzes voraussichtlich bis November 2022 vor; daher soll dann die Ausfahrt Harkortstraße genutzt werden. Die direkte Ausfahrt zur Holstenstraße sei aufgrund der dortigen Verkehrsbelastung wenig geeignet. Die Dauer der Demontage- und Entsorgungsarbeiten umfasst etwa zehn Monate von Dezember 2020 bis September 2021.

 

Im Ergebnis bedeutet dies eine hohe zusätzliche Belastung für die Anwohnenden der Harkortstraße und der dortigen sozialen Einrichtungen über mindestens sechs Monate. Nachdem dort bereits zahlreiche Baustellenverkehre durch die Mitte Altona und den Umbau der Harkortstraße stattgefunden haben und künftig weitere durch den Bau des Holsten-Quartier absehbar sind, sollten dem Quartier vermeidbare Schutttransporte so weit als möglich erspart werden.

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG sowie die zuständigen Fachbehörden (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Behörde für Inneres und Sport) gemäß § 27 BezVG aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger (Consus Real Estate) im Zuge der Baustellenkoordinierung das Rückbau- und Entsorgungskonzept der ehemaligen Holsten-Brauerei um folgende Punkte zu ergänzen:

 

  1.  
    1. Der Umstand, dass mit Baubeginn am Holstenplatz ab voraussichtlich März 2021 die Holstenstraße in Richtung Max-Brauer-Allee ganz oder in Teilen gesperrt werden wird, wurde bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Es ist daher zu untersuchen, ob Ausfahrten vom Holstengelände dann nicht doch sinnvoll über die Holstenstraße Richtung Norden geführt werden können, ohne eine vierspurige Hauptverkehrsstraße passieren zu müssen.

 

  1. Es ist darüber hinaus zu untersuchen, ob durch ein Vorziehen des Abrisses von Gebäuden an der Holstenstraße die Ein- und Ausfahrt auf dem Gelände verbreitert werden können, um Abtransporte zu erleichtern.

 

Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, sind die Abtransporte der Demontage ab März 2021 zu größerem Teil über die Ausfahrt Holstenstraße zu führen, Fahrten über die Harkortstraße sind nach Möglichkeit zu minimieren.

 

  1. Es ist zu prüfen, ob unter den vorgenannten Bedingungen der Verkehrsfluss aus dem Gelände heraus mit einer Baustellenampel an der Holstenstraße optimiert werden kann.

 

  1. Dem Verkehrsausschuss ist zu berichten.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.08.2020
Ö 6.3
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Haubachstraße Holstenstraße Harkortstraße Holstenpl. Max-Brauer-Allee

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