Abbruch auf dem Gelände des Holsten-Quartiers - Vermeidung einseitiger Belastungen für die Wohnbevölkerung Titel Dringlicher Antrag der Fraktionen von GRÜNE und CDU (NEUFASSUNG)
Der Errichtung des neuen Wohnquartiers „Holsten-Quartier“ wird der Abriss zahlreicher ober- und unterirdischer Anlagen der ehemaligen Holsten-Brauerei vorausgehen. Der Bauschutt wird dabei voraussichtlich auch Gebäudeteile wie asbesthaltige Platten oder FCKW- oder KMF-haltige Dämmstoffe beinhalten.
Wie in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.08.2020 vorgestellt, sollen die Abtransporte mit Umbaumaßnahmen im Umfeld so koordiniert werden, dass sich unterschiedliche Zeitfenster für die Wege vom Gelände Richtung Norden ins Hauptverkehrsstraßennetz ergeben. Zunächst soll der Weg über die Haubachstraße Richtung Holstenstraße führen, da der Ausbau der Harkortstraße im nördlichen Abschnitt ab September 2020 bis März 2021 geplant ist. Darauffolgend sieht die Baustellenkoordinierung den Ausbau des Holstenplatzes voraussichtlich bis November 2022 vor; daher soll dann die Ausfahrt Harkortstraße genutzt werden. Die direkte Ausfahrt zur Holstenstraße sei aufgrund der dortigen Verkehrsbelastung wenig geeignet. Die Dauer der Demontage- und Entsorgungsarbeiten umfasst etwa zehn Monate von Dezember 2020 bis September 2021.
Im Ergebnis bedeutet dies eine hohe zusätzliche Belastung für die Anwohnenden der Harkortstraße und der dortigen sozialen Einrichtungen über mindestens sechs Monate. Nachdem dort bereits zahlreiche Baustellenverkehre durch die Mitte Altona und den Umbau der Harkortstraße stattgefunden haben und künftig weitere durch den Bau des Holsten-Quartier absehbar sind, sollten dem Quartier vermeidbare Schutttransporte so weit als möglich erspart werden.
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG sowie die zuständigen Fachbehörden (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Behörde für Inneres und Sport) gemäß § 27 BezVG aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger (Consus Real Estate) im Zuge der Baustellenkoordinierung das Rückbau- und Entsorgungskonzept der ehemaligen Holsten-Brauerei um folgende Punkte zu ergänzen:
Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, sind die Abtransporte der Demontage ab März 2021 zu größerem Teil über die Ausfahrt Holstenstraße zu führen, Fahrten über die Harkortstraße sind nach Möglichkeit zu minimieren.
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