21-1250

Abtransport Bauschutt aus dem Holsten-Quartier Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

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21.09.2020
Sachverhalt

Mit einstimmigen Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.08.20 (Drs.-Nr. 21-1165 NF) wird die Fachbehörde aufgefordert, zu untersuchen, ob die Voraussetzungen geschaffen werden können, ab März 2021 den Abtransport des Bauschutts aus dem Holsten-Quartier nach Norden über die Holstenstraße zu führen und Abtransporte über die Harkortstraße zu minimieren.

 

Wie im Verkehrsausschuss vorgestellt wurde, ist geplant, dass jeden Tag, jede Stunde 2 LKWs das Quartier verlassen. Von Beginn der Demontage- und Entsorgungsarbeiten (voraussichtlich im Dezember 2020) bis März 2021, soll die Haubachstraße zum Abtransport des Bauschutts genutzt werden. Jedoch entstehen auch hier Belastungen, da die Haubachstraße sowohl von Fahrradfahrer*innen, als auch von Fußgänger*innen häufig genutzt wird und zum Beispiel Teil des Schulweges der Kinder ist, welche die Theodor-Haubach-Schule besuchen.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung in Ergänzung zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.08.20 zu beschließen, die zuständige Fachbehörde nach § 27 Abs. 1 S. 1 BezVG aufzufordern,

 

  1. mit der Zielsetzung, eine Belastung auch der Haubachstraße mit LKW-Verkehr vollständig zu vermeiden, ergänzend folgende Variante für den Abtransport des Bauschutts aus dem Baugebiet Holsten-Quartier alternativ zu prüfen und ggf. in das Rückbau- und Entsorgungskonzept aufzunehmen: Der Bauschutt ist bereits ab Dezember 2020 und nicht erst ab März 2021 über eine termingerecht einzurichtende Ein- und Ausfahrt im Norden des Areals zur Holstenstraße abzutransportieren.

 

  1. vor Beginn und während der Abrissarbeiten zu prüfen, ob

 

a)      die Lärmgrenzwerte während der Abrissarbeiten in den angrenzenden Wohngebieten eingehalten werden;

 

b)     bei den Abrissarbeiten und dem Transport des Bauschutts, Asbestfasern freigesetzt werden

 

und ggf. Maßnahmen vorzusehen, um eine Überschreitung der Grenzwerte und Gesundheitsgefährdungen der Wohnbevölkerung zu vermeiden.

 

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