Frau Chiandone überprüft im Vorhinein die Anwesenheit der sich zugeschalteten Ausschussmitglieder und eröffnet im Anschluss die Sitzung. Sie begrüßt alle Anwesenden und legt die Tagesordnung im vorgelegten Umfang fest. Darüber hinaus stimmt sie mit dem Ausschuss ab, dass Wortmeldungen sowie Abstimmungen über die Chatfunktion erfolgen.
Zudem begrüßt sie Frau Schmolke-Gawor als neues Ausschussmitglied und weist sie auf die Hinweise zur Ausübung des Mandats sowie auf die Verschwiegenheitspflicht gemäß §§ 6, 7 BezVG hin.
Ein Bürger äußert sich zu TOP 5.1. Er hebt hervor, dass der Allhorndiek Badesee und Erholungsgebiet sei und die Öffentlichkeit in die Entscheidung über die in Rede stehende Verpachtung einbezogen werden müsse. Daher bittet er eindringlich, der vorliegenden Beschlussvorlage heute nicht zuzustimmen.
Ein zweiter Bürger bezieht sich auf TOP 5.2 und führt zum Genehmigungsverfahren eines Mehrfamilienhauses im Maetzelweg aus. Eine Bürgerin äußert sich anschließend ebenfalls kritisch dazu.
Herr Behrens weist darauf hin, dass es sich um ein nicht-öffentliches Thema handele, was der Verschwiegenheitspflicht unterliege. Die Baukommission des Bezirks habe die Zulässigkeit des Bauvorhabens festgestellt und der Bauprüfausschuss habe auf dieser Grundlage weitere Modifizierungen erbeten, die auch berücksichtigt worden seien.
Herr Pape schlägt dem Bürger vor, an der nächsten Sitzung des Bauprüfausschusses teilzunehmen, um detaillierter und unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht Auskunft zu erhalten.
Frau Hoppermann führt aus, dass die massive Bebauung den dringenden Nachholbedarf bei der Ausgestaltung des Bebauungsplans verdeutlicht habe.
Herr Halpap erklärt, er könne den hervorgebrachten Unmut nachvollziehen. Allerdings sei der Bauprüfausschuss an die rechtlichen Vorgaben gebunden und diese ließen im Einzelfall auch Abweichungen vom Bebauungsplan zu.
Die Niederschrift vom 26.11.2020 wird einstimmig genehmigt.
Frau Kayzer erklärt, dass die Leiterin des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes geplant habe, in der nächsten Sitzung über die gemeinsam beim Ortstermin erarbeitete Lösung vortragen zu wollen.
Herr Halpap spricht sich vor diesem Hintergrund dafür aus, diese Eingabe sowie die unter TOP 4.2 auf die nächste Sitzung zu vertagen.
Herr Alfer äußert sich ausführlich zu den in der Eingabe aufgeworfenen Punkten.
Herr Ritter erklärt, dass er den interfraktionellen Antrag unter TOP 4.1.1 ausdrücklich unterstütze. Hinsichtlich der zur Verbreiterung des Gehweges östlich der Straße Im Kohlhof angedachten Grundstücksankäufe hoffe er auf eine Mitteilung über den Verhandlungsstand.
Herr Ahlers lobt den gemeinsamen Ortstermin und den daraus entstandenen Antrag. Unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten sowie der Eigentumsverhältnisse sei für die Straße Im Kohlhof die bestmögliche Lösung gefunden. Er bedankt sich bei der Initiative sowie der Verwaltung für das großartige Engagement.
Herr Behrens berichtet über den Ortstermin und fasst u.a. zusammen, dass durch die Herrichtung des Gehweges an der Straße Im Kohlhof die angrenzenden Bäume in Mitleidenschaft gezogen werden würden. In der Gesamtabwägung habe man sich darauf verständigt, stattdessen den nur ca. 500 Meter längeren und alternativen Schulweg über die Lemsahler Landstraße/Tannenhof verkehrssicher zu machen.
Herr Schoolmann schließt sich seinen beiden Vorrednern an.
Herr Cordes stimmt dem Gesagten zu und fügt mit Blick auf den vorliegenden Antrag an, dass ein Fußgängerüberweg im Spechtort in unmittelbarer Nähe zur dort gelegenen Bushaltestelle wünschenswert wäre. Er fragt Herrn Alfer nach seiner Einschätzung dazu.
Herr Alfer erinnert daran, dass an der Einmündung zur Lemsahler Landstraße die erforderlichen Querungszahlen bei der letzten Zählung nicht erreicht worden seien. Er sei daher skeptisch, dass die Voraussetzungen an der neu benannten Stelle erfüllt werden.
Herr Halpap erklärt, die Querungszahlen seien deshalb niedrig, weil das Überqueren der Straße momentan schlicht zu gefährlich sei. Wenn die Radfahrenden mitgezählt werden würden, würden die zur Einrichtung erforderlichen Querungszahlen erreicht werden.
Herr Behrens merkt an, dass die Schulkinder derzeit den gefährlichen Weg über die Straße Im Kohlhof nehmen würden.
Herr Staebe weist darauf hin, dass die Schulen pandemiebedingt derzeit lediglich in Teilpräsenz unterrichten würden. Dies sollte bei der Zählung berücksichtigt werde.
Herr Alfer erklärt, der Polizei sei ebenfalls daran gelegen, den Schulweg sicherer zu machen. Sobald der regelhafte Schulbetrieb wieder anfängt, werde man die Zählung im Spechtort vornehmen.
s. TOP 4.1
s. TOP 4.1
Frau Kayzer nimmt auf die in der letzten Sitzung an die Verwaltung gerichteten Fragen Bezug und führt zur Veranstaltungsfläche „Woold“ aus. Es handele sich um eine öffentliche Grünanlage, auf der unterschiedliche Nutzungen, z.B. Zirkus und Puppentheater, in der Vergangenheit genehmigt worden seien. Letztes Jahr wurden zwei und sonst etwa acht Genehmigungen pro Jahr erteilt. Die Fläche sei nicht denkmalgeschützt. In den Randbereichen gebe es Frühblüherstreifen und außerdem befänden sich schützenswerte Bäume auf der Fläche.
Frau Hoppermann fragt, wie die Verwaltung die Vorschläge aus der Eingabe bewertet.
Frau Kayzer erklärt, dass eine derartige Prüfung bislang nicht erfolgt sei. Da in der Eingabe mehrere Vorschläge gemacht werden, bittet sie darum, den etwaigen Prüfauftrag zu präzisieren.
Herr Halpap spricht sich dafür aus, die Eingabe zu vertagen. Bei einer etwaigen Umgestaltung müsste in jedem Fall sichergestellt werden, dass weiterhin die gewohnten Veranstaltungen dort stattfinden können.
Herr Blumenthal teilt die Einschätzung seines Vorredners. Er schlägt vor, dass die beispielhaften Vorschläge aus der Eingabe durch die Verwaltung zunächst geprüft werden. Anschließend müsse der Ausschuss bewerten, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen und aus welchen Mitteln die Umgestaltung umgesetzt werden soll.
Herr Behrens betont, dass der Charakter der Woold als Veranstaltungsfläche erhalten bleiben müsse. Ob eine zusätzliche Nutzung, wie z.B. eine Boulbahn, dort möglich wäre, müsse von der Verwaltung geprüft werden. Sollte die Umgestaltung möglich und politisch gewollt sein, sollte unbedingt die örtliche Interessengemeinschaft in die Planung einbezogen werden.
Herr Pape gibt zu bedenken, dass mit einer Zunahme des Verkehrsaufkommens durch die bevorstehenden Grundinstandsetzungsarbeiten an der Bergstedter Chaussee zu rechnen sei und eine etwaige Umgestaltung der Fläche womöglich zu weiteren Beeinträchtigungen führen könnte. Die Einbeziehung der Interessengemeinschaft Bergstedt als Vertretung der dortigen Bevölkerung halte er ebenfalls für wünschenswert.
Frau Hoppermann führt aus, dass zunächst zu klären sei, ob und aus welchen Mitteln Umgestaltungsvorhaben realisiert werden könnten. Diese Frage müsse vorab durch die Verwaltung geprüft werden, weshalb sie sich für die Vertagung ausspreche. Grundsätzlich sei aus Ihrer Sicht eine Umgestaltung nur dann denkbar, wenn die Durchführbarkeit der regelmäßig auf dieser Fläche stattfindenden Veranstaltungen dadurch nicht beeinträchtigt werde.
Frau Feldmann spricht sich auch für die Prüfung der einzelnen Vorschläge aus der Eingabe aus. Die Ausarbeitung eines Nutzungskonzept müsse dann in einem weiteren Schritt und in engem Austausch mit den Bergstedter:innen erst noch erfolgen.
Herr Staebe plädiert dafür, zunächst die vorhandenen Mängel, wie z.B. die vermüllten Fahrradständer, zu beseitigen und die Wasserversorgung für kommende Veranstaltungen zu optimieren. Zudem sollte auf der Seite zur Bergstedter Chaussee eine Barriere aufgebaut werden, um auf der Fläche spielende Kinder besser vor dem Straßenverkehr zu schützen.
Frau Hoppermann schlägt vor, die Eingabe zu vertagen, da die in der letzten Sitzung dazu erbetene Einschätzung von Seiten der Verwaltung bislang noch nicht vorläge.
Herr Pape erkundigt sich, ob Geschwindigkeitsmessungen an der in der Eingabe genannten Stelle durchgeführt wurden oder geplant seien.
Herr Alfer kündigt an, bis zur nächsten Sitzung Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen und dem Ausschuss über die Ergebnisse zu berichten.
Herr Nanns stellt sich und den Anglerverein Alster e.V. kurz vor. Der Verein habe rund 450 Mitglieder, die an den gepachteten Gewässern in und um Hamburg ihrem Hobby nachgehen. Der Naturschutz liege dem Verein sehr am Herzen; so sei erst kürzlich zusammen mit dem NABU die Meeresforelle in der Alster wieder angesiedelt worden. Er stellt klar, dass mit der in Rede stehenden Pacht des Allhorndieks ausdrücklich nicht das Ziel verfolgt werde, die Öffentlichkeit in irgendeiner Form auszuschließen.
Herr Blumenthal fragt, ob Freizeitaktivitäten für die Öffentlichkeit, wie z.B. Spazierengehen oder Schlittschuhfahren im Winter, uneingeschränkt möglich bliebe. Zudem erkundigt er sich nach ggf. weiteren Restriktionen, die mit der Verpachtung einhergehen würden.
Herr Heins betont den wichtigen Beitrag, den Anglervereine für den Naturschutz leisten würden. Er begreife die Verpachtung als Chance für den Stadtteil. Durch Projekte könnten Jugendliche an Themen, wie artgerechtes Fischen oder den Umgang mit heimischen Gewässern, herangeführt werden. Zudem würden Anglervereine auf den Fischbestand und auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben achten.
Herr Nanns antwortet, dass keine Einschränkungen für die Öffentlichkeit durch die Verpachtung entstünden und Freizeitaktivitäten in bisherigem Umfang weiterhin möglich blieben. Sofern der Pachtvertrag es später erlaubt, würden maximal Schilder mit dem Hinweis, dass es sich um ein Pachtgewässer des Anglervereins handelt, aufgestellt werden.
Herr Kirschstein berichtet, dass in den Abendstunden gelegentlich jugendliche Gruppen mit ggf. lauterer Musik am Allhorndiek verweilen würden. Er fragt, ob dies potenziell zu Problemen mit den Anglern führen könnte.
Herr Nanns erklärt, dass dies keine Auswirkungen auf die Angelaktivität hätte.
Herr Heins führt aus, dass der Allhorndiek ein öffentliches Gewässer sei, an dem bereits geangelt werde. Der Anglerverein würde auf eine tiergerechte Ausübung hinwirken und auf die Einhaltung etwaiger Vorgaben, wie die Schonzeit, achten.
Herr Ritter dankt Herrn Nanns für die kundige Auskunft. Er könne sich nunmehr die Verpachtung des Alllhorndieks an den Anglerverein vorstellen.
Herr Behrens erklärt, die Bedenken, wie sie in der Öffentlichen Fragestunde zutage getreten seien, konnten weitestgehend ausgeräumt werden. Er spricht sich dafür aus, dass der Ausschuss vor Vertragsunterzeichnung den fertig ausgehandelten Pachtvertrag vorgelegt bekommt.
Frau Feldmann schlägt zwei Ergänzungen für den Pachtvertrag vor. Zum einen solle deutlicher festgehalten werden, dass die Nutzung des Allhorndieks für die Allgemeinheit auf keinen Fall ausgeschlossen oder eingeschränkt werden darf. Außerdem spricht sie sich für die vertragliche Aufnahme einer Probezeit aus.
Herr Halpap unterstützt seine Vorrednerin und fragt, ob der Anglerverein sich mit dem Gedanken einer im Pachtvertrag verankerten Probezeit von z.B. fünf Jahren anfreunden könne.
Herr Nanns erklärt, die Probezeit stelle kein Problem dar.
Frau Hoppermann teilt mit, dass ihre Fraktion der Verpachtung mit den von Frau Feldmann vorgeschlagenen Ergänzungen gerne zustimme.
Frau Hoppermann stellt den Antrag kurz vor und verweist auf die vorangegangenen Diskussionen aus der Öffentlichen Fragestunde. Wichtig sei, dass sich der Regionalausschuss in dieser Frage klar positioniere.
Herr Pape merkt an, dass es sich um ein Thema handele, was aufgrund der Komplexität vom zuständigen Fachausschuss beraten werden müsse. Er schlägt deshalb vor, dieses Thema an den Planungsausschuss mit der Bitte um Prüfung, inwiefern die Strukturerhaltungsmaßnahmen Bestand haben oder ob gegebenenfalls eine Überarbeitung erforderlich ist, zu überweisen.
Frau Hoppermann halte diesen Vorschlag für unzureichend. Es müsse zumindest der erste Satz des Ursprungsantrags bestehen bleiben, um ein deutliches Statement an den Planungsausschuss zu senden.
Herr Behrens unterstützt den Vorschlag von Herrn Pape. Es werde der falsche Eindruck geweckt, dass zur Umsetzung des Antrags lediglich eine einfache Textplanänderung nötig wäre. Tatsächlich wäre mit einem erheblichen Aufwand zu rechnen, z.B. durch die dann durchzuführenden Bestandsaufnahmen und Bürgerbeteiligungen. Es müsse deshalb vor der Beschlussfassung sorgfältig überprüft werden, ob ein derartiger Aufwand in ausgewogenem Verhältnis zur Absicht stehe.
Herr Ritter spricht sich dafür aus, den vorgeschlagenen Prüfauftrag mit einem bekräftigenden Votum für den Strukturerhalt an den Planungsausschuss zu versehen.
Herr Blumenthal begrüße den Vorschlag von Herrn Pape. Eine einfache Textplanänderung würde nicht reichen und darüber hinausgehende Maßnahmen wären äußerst ressourcenaufwändig. Die Festsetzung einer etwaigen Veränderungssperre käme lediglich als letztes Mittel in Betracht, weil hiervon sämtliche Bauvorhaben, auch die unumstrittenen, betroffen wären.
Herr Schoolmann führt aus, dass die aktuellen Bauvorhaben den Stadtteil Volksdorf in eine Richtung verändern würden, die fraktionsübergreifend nicht gewollt sein könne. Er appelliert an die anderen Fraktionen, den notwendigen Mut aufzubringen und für die bestehende Art von Struktur einzustehen.
Herr Ritter gibt zu bedenken, dass neben dem Strukturerhalt auch die Nahverdichtung ein Aspekt sei, unter dem dieses Thema behandelt werden müsse. Auch deshalb halte er den Planungsausschuss für das richtige Gremium, um dies zu diskutieren und ggf. weitere Maßnahmen zu beschließen.
Herr Blumenthal betont, es gebe den Strukturerhaltungsplan, den seine Fraktion selbstverständlich unterstütze. Gleichzeitig sei festzuhalten, dass der Bedarf nach Wohnraum ungebrochen groß sei. Ein anderes Argument sei die Stadtteilgerechtigkeit. Es müsse darauf geachtet werden, dass neue Wohnräume in allen Stadtteilen des Bezirks geschaffen werden. Gleichwohl sei er dafür, den Charakter der Walddörfer zu erhalten. Er begrüße daher die in Rede stehende Prüfung.
Herr Schoolmann zieht in Zweifel, dass die Neubauprojekte zur Lösung des Wohnungsproblems beitragen könnten. Vielmehr sei mit einem Anstieg der Grundstückspreise zu rechnen, weil durch die bestehenden Bauvorhaben eine erneute Nachfrage erzeugt werde. Dieser Entwicklung könne man nur durch Regelungen bei dem Verhältnis von Wohnfläche zur Grundstücksfläche sowie durch Regelungen der Abstände zwischen den Wohnhäusern entgegen treten.
Frau Hoppermann erklärt als Antragstellerin und auf Nachfrage von Frau Chiandone, bei der ursprünglichen Fassung des Antrags bleiben zu wollen.
Frau Hoppermann stellt den Antrag kurz vor.
Herr Ritter weist darauf hin, dass die Tempo-30-Strecke von PK 35 erst kürzlich abgelehnt worden sei, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorlägen. Eine erneute Beschlussfassung halte er daher für wenig sinnvoll.
Herr Halpap erklärt, er unterstütze den Antrag.
Frau Hoppermann merkt eingehend auf die Aussage von Herrn Ritter an, dass der jetzt vorliegende Antrag weiter gefasst sei, weil generell um Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Temporeduzierung gebeten werde.
Herr Alfer führt aus, dass die Erweiterung der Tempo-30-Strecke von der Behörde für Inneres und Sport abgelehnt worden sei, weil die Freiluftschule in der Bredenbekstraße nicht die Voraussetzungen einer sozialen Einrichtung erfülle. Des Weiteren gibt er zu bedenken, dass je länger eine Tempo-30-Strecke gehe, die Autofahrer:innen im Verlauf früher beschleunigen würden. Überdies liege eine auffällige Verkehrsunfalllage erfreulicherweise dort nicht vor. Die Bredenbekerstraße sei eine stark befahrene Straße von überregionaler Bedeutung, weshalb der Fließverkehr so gering wie möglich eingeschränkt werden sollte. Wie die Erfahrung zeige, sei die Verkehrssicherheit auf Höhe der Kita in ausreichendem Maße gewährleistet.
Herr Pape teilt mit, dass er den Antrag ausdrücklich unterstütze.
Abstimmungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt punktweise wie folgt:
Der Punkt 1 wird mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion, bei Gegenstimme der FDP-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Die Linke beschlossen.
Der Punkt 2 wird einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke beschlossen.
Herr Ahlers verweist auf den Antrag und wirbt um Zustimmung.
Herr Halpap merkt an, dass es sich um eine Biotopfläche handele. Womöglich seien die Baumstämme dort bewusst platziert worden, damit der Weg nicht genutzt werde. Zur Klärung wäre aus seiner Sicht eine Überweisung an den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz zielführend.
Herr Ahlers weist darauf hin, dass dort ein Schild mit der sinngemäßen Aufschrift „Weg auf eigene Gefahr“ stünde; der Zutritt also nicht verboten sei. Mit der Überweisung an den Fachausschuss erklärt er sich einverstanden.
Herr Behrens zeigt sich skeptisch gegenüber einem Ausbau des Weges, weil dies einen zu großen Eingriff in die Natur bedeuten würde.
Frau Feldmann spricht sich ebenfalls für die Überweisung des Antrags aus. Wenn sich der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz mit dem Thema befasse, sollte auch die vorhandene Beschilderung überprüft und ggf. geändert werden.
Herr Behrens erklärt, die erneute Verschiebung des Pilotprojekts sei für ihn nicht nachvollziehbar. Das Projekt könne wichtige Kenntnisse liefern und die Verkehrswende auch in der Region Walddörfer bedeutend vorantreiben.
Herr Ritter teilt mit, dass er ebenfalls enttäuscht über die Verschiebung sei. Dennoch seien die Gründe für diese Entscheidung, wie z.B. die pandemiebedingt deutlich zurückgegangene Auslastung des ÖPNV´s, aus seiner Sicht nicht von der Hand zu weisen.
Herr Halpap fragt, welches Ziel mit der vorliegenden Anordnung verfolgt werde.
Herr Alfer führt aus, dass die bisherige Beschilderung zu Irritation in der Bevölkerung geführt hätte. Deshalb habe man sich dazu entschlossen, eine Änderung hin zu einer positiven Beschilderung vorzunehmen. Die Situation selbst ändere sich dadurch nicht; das Parken an den vorgesehenen Flächen bleibe weiterhin möglich.
Es liegen keine Anfragen/Auskunftsersuchen vor.
1. Abschied von Frau Hoppermann aus dem Regionalausschuss
Frau Hoppermann verkündet, dass dies heute ihr letzter Regionalausschuss gewesen sei, da sie ihr Mandat aufgrund der Unvereinbarkeit mit ihrer neuen dienstlichen Tätigkeit aufgeben werde. Sie blickt zurück auf das gemeinsam Erreichte und dankt den Fraktionen für die gute partnerschaftliche Zusammenarbeit.
2. Verschmutzung durch weggeworfene Hundekotbeutel im Wohldorfer Wald
Herr Pape berichtet davon, dass die Menschen vermehrt Hundekotbeutel im Wohldorfer Wald entsorgt würden. Er habe dieses Thema an die Regionalbeauftragte im Vorwege zur Sitzung herangetragen und erkundigt sich nun, ob eine Lösung dazu in Sicht sei.
Frau Kayzer teilt mit, dass die Abteilung Forsten diese unerwünschte Entwicklung bestätigen könne. Durch eine erhöhte personelle Präsenz wolle man dem Entgegentreten und die entsprechenden Hundebesitzer:innen vor Ort auf ihr Fehlverhalten ansprechen. Die Installation von Müllbehältern sei dagegen nicht geplant, weil die Gegenargumente überwiegen würden.
3. Grundinstandsetzung Lemsahler Landstraße/Poppenbütteler Berg
Herr Halpap erkundigt sich, ob zur Grundinstandsetzung der Lemsahler Landstraße/Poppenbütteler Berg eine Vorstellung der ersten Planung im Regionalausschuss erfolgen werde.
Frau Kayzer erklärt, die Planungen würden nicht vom Bezirk, sondern vom LSBG erstellt werden.
Frau Hoppermann schlägt vor, sich per Beschluss an die zuständige Fachbehörde zu wenden.
Einstimmiger Spontanantrag/-beschluss:
Der Regionalausschuss Walddörfer bittet um eine Vorstellung der Planung für die Grundinstandsetzung des Straßenzuges Lemsahler Landstraße/Poppenbütteler Berg im Rahmen der ersten Planverschickung.
Es werden keine jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss festgestellt.
s. TOP 5.4
Ein Bürger bezieht sich auf TOP 5.1 und erklärt, die anfänglich geäußerten Zweifel hätten sich durch die Ausführungen des Anglervereins weitestgehend aufgelöst. Dass die uneingeschränkte öffentliche Nutzung des Allhorndieks nun deutlicher im Pachtvertrag verankert werden wird, begrüße er ausdrücklich.
Eine Bürgerin geht auf TOP 5.2 ein und erklärt, die Anwohnerschaft in der Umgebung des Maetzelweges sei nicht generell gegen Nachverdichtung und Wohnungsbau. Gleichwohl müsse dabei aber der dörfliche Charakter des Stadtteils gewahrt bleiben. Es gebe in der Gegend um den Maetzelweg aus ihrer Sicht mehrere überdimensionale Bauvorhaben, die diesem Ziel zuwider liefen.
Eine andere Bürgerin kritisiert ebenfalls die neuerlichen Bauvorhaben, die aus ihrer Sicht nicht mit den Vorgaben aus dem Bebauungsplan Volksdorf 40 vereinbar seien und die sich auf Sondergenehmigungen stützen würden. Auch Regelungen, die z.B. den Baumschutz betreffen, würden von großen Bauunternehmen missachtet werden.
Herr Blumenthal erklärt, dass die Verwaltung nach Recht und Gesetz handele und keine Unterscheidung zwischen den Bauantragstellern gemacht werde. Im Rahmen des geltenden Planrechts werde überprüft, ob im Einzelfall genehmigungsfähige Abweichungen vom Bebauungsplan möglich sind. Sollten Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, so stehe den Nachbarn der Rechtsweg offen.