Herr Freund eröffnet als dienstältestes Mitglied der Bezirksversammlung die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und legt die Tagesordnung im vorgelegten Umfang fest.
Der Ausschuss erklärt sich einstimmig damit einverstanden, dass Herr Freund die weitere
Sitzungsleitung in Vertretung für den Vorsitzenden übernimmt.
Keine Beiträge.
Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek genehmigt einstimmig.
Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek stimmt einstimmig zu bei Enthaltung der CDU-Fraktion und AfD-Fraktion.
Entfällt.
Der TOP wird gemeinsam mit TOP 6.1.1. behandelt.
Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek vertagt mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und AfD-Fraktion sowie Enthaltung der FDP-Fraktion.
siehe TOP 6.1
Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek vertagt einstimmig.
Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek formuliert einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und Abwesenheit der FDP-Fraktion den nachfolgenden Beschluss:
„Die Verwaltung wird gebeten, eine/n Referent/in des zuständigen Fachamts zu dem Thema Hundeauslaufzonen in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek zu entsenden."
Die Drucksache 21-6345 wird bis dahin einvernehmlich vertagt.
Herr Khokhar bittet um Mitteilung zu Protokoll, zu welchen Uhrzeiten die Verkehrszählungen durchgeführt wurden.
Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek nimmt Kenntnis.
Das Polizeikommissariat 38 gibt nachträglich folgende Daten zu Protokoll:
1. 12.12.2022 11:30 - 12:30 Uhr
2. 14.12.2022 08:00 - 09:00 Uhr
3. 15.12.2022 17:00 - 18:00 Uhr
4. 20.12.2022 08:30 - 09:30 Uhr
5. 22.12.2022 12:00 - 13.00 Uhr
Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek nimmt Kenntnis.
Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek nimmt Kenntnis.
Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek formuliert einstimmig bei Abwesenheit der FDP-Fraktion den nachfolgenden Beschluss:
„Zur Bewertung der Notwendigkeit einer provisorischen Beschilderung wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, wann mit der endgültigen Herstellung der Veloroute 7 im Abschnitt in Marienthal (insbesondere zwischen Bovestraße und Holstenhofweg) gerechnet wird."
Die Drucksache 21-6383 wird einvernehmlich vertagt.
Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek nimmt Kenntnis.
Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek nimmt Kenntnis.
Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek nimmt Kenntnis.
Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek nimmt Kenntnis.
Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek nimmt Kenntnis.
Herr Martens bittet um Stellungnahme des Polizeikommissariats zu Protokoll, ob die Möglichkeit besteht, die Einrichtung der Tempo-30-Strecke in der Lesserstraße zu verlängern, sodass der Bahnhofsbereich ebenfalls in der Tempo-30-Strecke liegen würde.
Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek nimmt Kenntnis.
Frau Bublitz gibt nachträglich folgende Stellungnahme zu Protokoll mit dem Hinweis, dass diese Auffassung nicht mit dem zuständigen PK 36, sowie der Verkehrsdirektion und BIS/A4 abgestimmt wurde:
Bei der bereits bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung handelt es sich um eine streckenbezogene Begrenzung auf Basis der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtung (HRVV), hier zu § 45 (9) (s.u.), die sich einzig mit der Einrichtung vor schützenswerten Einrichtungen befasst. Dazu zählen u. a. Krankenhäuser, nicht aber Bahnhöfe. Dies ist deshalb bedeutsam, weil die streckenbezogene Anordnung, basierend auf zwei unterschiedlichen Voraussetzungen, nicht ohne Zustimmung der BIS/ A43 erfolgen darf. Für eine T30-Strecke außerhalb von schützenwerten Einrichtungen bedarf es aktuell einer Gefahrenlage (siehe unten gelb unterlegt; dies ist bei den schützenwerten Einrichtungen nicht der Fall), die am Bahnhof Wandsbek Gartenstadt nicht gegeben ist. Es gab dort in den letzten drei Jahren 2 Verkehrsunfälle mit Fußgängerbeteiligung, die beide nicht auf überhöhte Geschwindigkeit, sondern vielmehr auf das Fehlverhalten der Fußgänger zurückzuführen waren. Bezieht man den Bereich Lesserstraße/ Pillauer Straße in die Überlegungen mit ein, so kommt man auf höhere Unfallzahlen, bei den jedoch in keinem Fall überhöhte Geschwindigkeit verursachend zugrunde liegt. Allenfalls könnte man mit nicht angepasster Geschwindigkeit argumentieren (im Gegensatz zu vorgeschriebener Höchstgeschwindigkeit), gegen die jedoch keine Beschilderung wirksam wird. Wir haben hier also keine Gefahrenlage, die durch eine derartige Maßnahme behoben werden und vor dem Hintergrund geltenden Rechts angeordnet werden könnte.
Hinzu kommt, dass die T30-Strecken vor schützenswerten Einrichtungen eine Länge von 300 m nicht übersteigen dürfen. Dies ist bei der jetzigen Geschwindigkeitsbegrenzung bereits gegeben, die Strecke ist voll ausgereizt. Dabei muss der schützenswerteste Bereich im Kern der Strecke liegen. Das wäre in diesem Fall der Eingangsbereich des Krankenhauses. Ein bloße Verlängerung unter dem Rubrum „schützenswerte Einrichtung“ ist also auch nicht möglich.
Aus meiner Sicht würde eine weitere Beschildung in Höhe des Bahnhofs zu weiterer Verunsicherung bei den Fahrzeugführenden beitragen, da hier ohnehin ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit gefordert ist (ein- und ausfahrende Busse; Lichtzeichenanlage; Fußgänger, die auch bei Rotlicht die Straße überqueren; diverse Beschilderungen), so dass grundsätzlich nicht davon auszugehen ist, dass dort zu schnell gefahren wird. Vielmehr gehe ich davon aus, dass neue Verkehrszeichen dann eher zu einer höheren Gefahrenlage führen werden.
§ 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.
Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen darüber hinaus nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“
Entfällt.
Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek nimmt Kenntnis.
Entfällt.
Es werden keine jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss festgestellt.
Es werden keine Themen zur Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt.
Keine Beiträge.