21-6448

Wandsbeker Wochenmarkt: Marktbeschicker während der Umbauphase durch Gebührenreduzierung und Öffentlichkeitsarbeit entlasten Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.11.2022 (Drs. 21-6092.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.02.2023
16.02.2023
02.02.2023
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung möge prüfen, inwiefern die Marktbeschicker während der Umbauphase des Marktes und bei einer evtl. Verlegung des Marktes aufgrund angrenzender Bauarbeiten eine Gebührenreduzierung erhalten können. Zudem soll der Markt verstärkt von der Verwaltung durch geeignete Maßnahmen beworben werden, damit das Auffinden der Ersatzfläche mit den jeweiligen Marktbeschickern für den Kunden erleichtert wird.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker zahlen auf den bezirklichen Wochenmärkten im Bezirksamtsbereich Standgebühren sowie eine verbrauchsabhängige Stromkostenpauschale. Der Gebührenrahmen findet sich in der Gebührenordnung für das Marktwesen vom 11. Dezember 2001 und beträgt aktuell € 3,10 bis 5,00 je angefangener Frontmeter. Das Bezirksamt kann nur innerhalb dieses Gebührenrahmens frei über die Gebührenhöhe entscheiden. Bei der Festlegung der konkreten Höhe ist grundsätzlich die Kostendeckung der Wochenmärkte zu berücksichtigen. Die Zuständigkeit für Änderungen des Gebührenrahmens liegt bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI). Ob eine Anpassung der Standgebühren innerhalb des Gebührenrahmens während der Umbauphase möglich und sachgerecht ist, kann erst dann beurteilt werden, wenn Zeitpunkt, Dauer und konkrete Einschränkungen bezüglich der Markterreichbarkeit bekannt sind.

 

Eine vollständige Gebührenbefreiung erfordert gemäß Gebührengesetz (GebG) vom 5. März 1986 eine Entscheidung des Senats (siehe z.B. die Gebührenbefreiung für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in den Jahren 2021-2022 zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gastronomie).

 

Das zuständige Fachamt  verfügt über keine finanziellen Mittel um die Wochenmärkte extern, d.h. außerhalb der dem Bezirksamt zur Verfügung stehenden Kommunikationsmitteln (wie z.B. durch Pressemitteilungen und Social Media), zu bewerben. Werbekampagnen der Vergangenheit waren zentral gesteuert und finanziert. Bei der Suche nach einer Ersatzfläche wird das Bezirksamt berücksichtigen, dass die Erreichbarkeit sowie Sichtbarkeit des Marktes möglichst erhalten bleibt.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n