Jüthornstraße zwischen Hammer Straße und Ring 2 Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.11.2022 (Drs. 21-5878.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, in der Jüthornstraße zwischen Hammer Straße und
Ring 2
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 37 wie folgt Stellung:
Bei der Jüthornstraße als Bezirksstraße von gesamtstädtischer Bedeutung handelt es sich um eine Verbindungsstraße zwischen dem Ring 2 und der Hammer Straße im Stadtteil Marienthal. Die Jüthornstraße verfügt über einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung und wird von einer Vielzahl auch auswärtigen Verkehrsteilnehmenden regelmäßig oder auch sporadisch genutzt. Auch Schwerlastverkehr nutzt die Jüthornstraße, um über die Hammer Straße und den Horner Kreisel zur Bundesautobahn (BAB) 24 zu gelangen. Darüber hinaus besitzt sie stadtteilverbindende Bedeutung zwischen Wandsbek und den Stadtteilen Jenfeld, Horn und Hamm.
Es befindet sich hauptsächlich Einzel- und Mehrfamilienhausbebauung entlang des gesamten Straßenverlaufs. Die Häuser sind etwas abgesetzt von der Straße angeordnet. Auf beiden Straßenseiten befindet sich ein Geh- und ein Radweg. Es besteht keine Radwegbenutzungspflicht
Im gesamten Straßenverlauf besteht eingeschränktes Haltverbot (VZ 286). An der Claudius-straße befindet sich eine Fußgängerlichtsignalanlage, die zur gefahrlosen Querung durch zu Fuß Gehende genutzt werden kann.
In Höhe der Hausnummer 26 befinden sich Bushaltestellen in jede Fahrtrichtung, die von der Linie 160 genutzt werden.
In der Zeit vom 09.12.2022 bis 15.12.2022 wurde in der Jüthornstraße gegenüber der Hausnummer 24 in Fahrtrichtung Hammer Straße und vom 16.12.2022 bis zum 23.12.2022 in der Jüthornstraße in Höhe Zitzewitzstraße in Fahrtrichtung Ring 2 ein Verkehrsstatistikgerät (VSG) angebracht. Die Auswertung ergab folgendes:
In Fahrtrichtung Hammer Straße wurden im o.g. Zeitraum insgesamt 35.697 Fahrzeuge gemessen. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 45 km/h, der V-85-Wert betrug 52 km/h.
Der V-85-Wert gibt an, welche Geschwindigkeit von 85 % der Kraftfahrzeugführer nicht überschritten wird und gilt als maßgebende Kerngröße für das Geschwindigkeitsniveau einer Straße.
In Fahrtrichtung Ring 2 wurden in der Jüthornstraße insgesamt 30.813 Fahrzeuge gemessen. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 44 km/h, die V-85 wurde mit 51 km/h ausgewertet.
Die Auswertung der VSG-Messungen ergab, dass das Geschwindigkeitsniveau in der Jüthornstraße als normal bis niedrig zu bewerten ist.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zur Ziffer 2 des o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die geltenden PM10- und PM2,5-Grenzwerte der 39. BImSchV werden an den repräsentativen Luftmessstationen des Hamburger Luftmessnetzes seit Jahren eingehalten, siehe auch https://www.hamburg.de/contentblob/16368506/81102ffa6fad5fb00d8d39f56015cfcb/data/d-luftqualitaet-jahresbericht-2021-fassung-juli-2022.pdf.
Auch anhand von gutachterlichen Modellrechnungen, die z.B. im Rahmen von Bauleitplanungsverfahren angefertigt werden, sowie der objektiven Schätzung der Fachabteilung kann kein Risiko einer Überschreitung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit für Feinstaub im Stadtgebiet abgeleitet werden. Die Erforderlichkeit einer zusätzlichen Feinstaubmessung wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt fachlich nicht gesehen.
Für das Bezirksamt Wandsbek besteht gleichwohl die Möglichkeit, eine Feinstaubmessung im hier adressierten Gebiet zu beauftragen und durchführen zu lassen. Nach Rücksprache mit dem Luftmessnetz des Instituts für Hygiene und Umwelt (HU) wäre die einfachste Variante ein Kleinfiltermessgerät. Hiermit können tageweise Filter bestaubt und monatlich gewogen/ausgewertet werden. Ein Sammler kann jedoch jeweils nur eine Komponente messen (also entweder PM10 oder PM2,5 oder alle ca. 17 Tage im Wechsel). Bei diesem Verfahren handelt es sich um das Referenzverfahren der 39. BImSchV.
Da diese Zusatzleistung nicht in der Vereinbarung zwischen BUKEA und HU abgedeckt ist, müsste die Rechnungsbegleichung durch das Bezirksamt Wandsbek erfolgen. Gerne unterstützt eine Person aus dem Bereich Luftreinhaltung der BUKEA das Bezirksamt bzw. HU bei der Konzeption, Durchführung und Auswertung der Messung, sofern gewünscht.
Ein Kostenvoranschlag von HU als Dienstleister ist angefügt und wäre vom Bezirksamt zu prüfen.
Das Bezirksamt nimmt zu 2. wie folgt ergänzend Stellung:
Das Bezirksamt hat hinsichtlich Feinstaubmessungen im Straßennetz weder Zuständigkeiten noch Ressourcen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Angebot HU für Luftuntersuchung (Feinstaub) in der Jüthornstraße im Bezirk Hamburg-Wandsbek (nicht-öffentlich)