21-6372

Erweiterung der Ampelanlage Maxstraße/Eilbektal Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.11.2022 (Drs. 21-6152)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 22.02.2023 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 7.4

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zur Eingabe Drs. 21-6022 Stellung zu nehmen.

 

 

Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde:

 

1. Erörterungsgegenstand

In der Eingabe eines nicht näher benannten Bürgers an die Bezirksversammlung Wandsbek (Drs. 21-6022) wird angeführt, dass es regelmäßig zu Unfällen unter Beteiligung von Personenkraftwagen an der Kreuzung Eilbektal / Maxstraße käme.

Als aktuelles Schadensereignis wurde ein Verkehrsunfall vom 28.09.2022 angeführt. Aufgrund dessen wird der Bau einer Lichtsignalanlage (LSA) gefordert.

 

2. Stellungnahme

Die Verkehrsdirektion (VD) 52 nimmt unter Beteiligung des Polizeikommissariats (PK) 31 wie folgt Stellung:

Eine Auswertung mit der Elektronischen Unfallsteckkarte (EUSKA) hat ergeben, dass es im Jahr 2021 lediglich zu drei Verkehrsunfällen kam. Im ersten Halbjahr 2022 wurde seitens der Verkehrsdirektion eine Steigerung der Verkehrsunfallzahlen im Verhältnis zum Vorjahr festgestellt.

Zwei Verkehrsunfälle wiesen einen Konflikt zwischen abbiegenden bzw. kreuzenden Fahrzeugen auf. Daraufhin erfolgte eine Ortsbesichtigung am 01.08.2022 unter Teilnahme des Bezirksamt Wandsbek/Management öffentlicher Raum (MR), der Verkehrsdirektion 52 und der Straßenverkehrsbehörde des örtlich zuständigen PK 31.

Anlässlich des Termins wurde festgestellt, dass die Sichtbeziehungen durch bauliche Hindernis-se und parkende Fahrzeuge eingeschränkt waren. Ebenso wurde festgestellt, dass die Verkehrs-führung durch abbiegende Fahrzeugführende nicht beachtet wird.

Vor dem Hintergrund der durch die Verkehrsunfälle entstandenen Personenschäden wurden Maßnahmen identifiziert, die sofort umgesetzt werden können und unmittelbar zu einer Verbesserung der verkehrlichen Situation führen.

Folgende Maßnahmen wurden abgestimmt:

 

-          Entfernung baulicher Hindernisse zur Verbesserung der Sichtachsen,

-          Neuordnung des ruhenden Verkehrs zur Verbesserung der Sichtachsen,

-          Neuordnung des fließenden Verkehrs durch Veränderung der Fahrbahnmarkierung.

 

Am 19./20.09.2022 wurden die Maßnahmen durch MR umgesetzt.

Für den Bau einer LSA wären sowohl straßenverkehrsbehördlich, als auch straßenbaubehördlich zusätzliche Untersuchungen erforderlich gewesen. Ein möglicher Umbau des Knotens hätte zu-dem unter Umständen mehrere Jahre gedauert.

Unter Abwägung von Erforderlichkeit, zeitlicher Dringlichkeit, Eingriffsintensität in Grundrechte und Kostendisziplin sind die angeordneten Maßnahmen verhältnismäßig und zielführend.

 

3. Fazit

Die straßenverkehrsbehördlichen Erfahrungen zeigen, dass die/der Kraftfahrzeugführende eine gewisse Zeit benötigt, um ihr/sein Fahrverhalten an eine geänderte Verkehrsführung anzupassen.

Bedauerlicherweise kam es kurze Zeit nach der Umgestaltung des Knotenpunktes zu einem erneuten Verkehrsunfall. Seit diesem Zeitpunkt wurden keine weiteren Verkehrsunfälle registriert.

Die Evaluierung der Maßnahmen erfolgt fortgesetzt. Spätestens nach einem Jahr wird ein Zwischenfazit gezogen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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