21-6383

Ausbau der Rodigallee und die Veloroute 7 (bez. Drs. 21-5814) Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.11.2022 (Drs. 21-5914)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde wird um die Prüfung des Anliegens Drs. 21-5814 gebeten.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zum Beschluss:

 

Zu Pkt. 1. des Anliegens:

Ein dauerhaftes, einheitlich beschildertes Leitsystem für die Velorouten ist vorgesehen; hierbei sollen das gesamte Veloroutennetz sowie weitere Fahrradrouten (insbesondere die Radfernwege) mit dem bundesweit einheitlichen Standard für Fahrradwegweisung ausgestattet werden. Die BVM hat mit den Vorbereitungen für dieses umfangreiche Projekt begonnen; bis zur Umsetzung wird aufgrund der notwendigen konzeptionellen Vorarbeiten, Ausschreibungszeiträume etc. noch einige Zeit vergehen. Es ist dem Bezirksamt freigestellt, provisorische gelbe Schilder nach Art einer Umleitung aufzustellen.

 

Das Bezirksamt nimmt ergänzend folgt Stellung:

 

Es bestehen Überlegungen die Strecke Rauchstraße, Osterkamp bis Schimmelmannstraße als Fahrradstraße zu gestalten, sobald die Veloroute 7 durchgängig befahrbar ist. Hierzu ist auch eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs notwendig, Anpassungen an den Knotenpunkten und ggf. Beschränkungen für den Durchgangsverkehr. Die komplette Fertigstellung der VR7 hängt u.a. von den Arbeiten der S4 ab. Eine Umgestaltung zur Fahrradstraße müsste ins Arbeitsprogramm des Bezirksamtes und ins Bündnispapier für den Fuß- und Radverkehr aufgenommen werden.

 

Der Bezirk würde aus wirtschaftlichen Gründen aktuell von einer provisorischen Beschilderung absehen und auf die Aufstellung einer dauerhaften und hamburgweit einheitlichen Beschilderung durch die BVM warten.

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 37 wie folgt Stellung:

 

  1. Lagebeschreibung

Die Straße Osterkamp im Stadtteil Marienthal verbindet die Gustav-Adolph-Straße im Norden mit der Oktaviostraße im Süden. Sie liegt in einer Tempo-30-Zone.

 

  1. Bewertung

Im Bereich Rauchstraße ist das Parken am Fahrbahnrand erlaubt. Durch die Bebauung stehen hier regelmäßig Grundstückszufahrten zur Verfügung vor denen nicht geparkt werden darf und somit als Ausweichstellen genutzt werden können. Die Anordnung eines großflächigen Haltverbots würde das Geschwindigkeitsniveau erhöhen. Dies steht jedoch im Widerspruch zu der Verwaltungsvorschrift zum § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wonach sogenannte Temp-30-Zonen möglichst ohne regelnde Beschränkungen auskommen sollen.

Letztlich sollte die endgültige Planung der Veloroute 7 abgewartet werden.

 

Die Einrichtung einer Einbahnstraße verbietet das Befahren einer Straße in einer Fahrtrichtung. Solche Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nach den für die Straßenverkehrsbehörde verbindlichen Bestimmungen des § 45 Absatz 9 StVO auch in Tempo 30-Zonen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Eine Unfallauswertung für die Straße Osterkamp zwischen Gustav-Adolph-Straße und Schimmelmannstraße der letzten drei Jahre (01.01.2020-31.12.2022) ergab ein unauffälliges Unfalllagebild. Es sind auch sonst keine Gefahren erkennbar, die eine solche Gefahrenlage begründen.

Zudem würde die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße Osterkamp für die umliegenden Straßen und deren Anwohner eine höhere Lärm- und Umweltbelastung durch ein höheres Verkehrsaufkommen bedeuten.

Überdies steigen erfahrungsgemäß die gefahrenen Geschwindigkeiten in einer Einbahnstraße, da kein Begegnungsverkehr mehr stattfindet. Begegnungsverkehr hat grundsätzlich eine geschwindigkeitsdämpfende Funktion.

 

  1. Fazit

Für die Anordnung einer Einbahnstraße in der Straße Osterkamp zwischen der Gustav-Adolph-Straße und Schimmelmannstraße bzw. Rauchstraße fehlt es an einer erforderlichen Rechtsgrundlage. Zudem würde die Anordnung einer Einbahnstraße eine Mehrbelastung für Anwohner der umliegenden Straßen bedeuten und außerdem befürchten lassen, dass die Verkehrsteilnehmenden die Straße Osterkamp schneller als bisher passieren würden.

Das PK 37 wird die Verkehrsverhältnisse weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten und Prioritätensetzungen vor Ort beobachten, begleiten und ggf. die zur Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n