Vorlage eines Tätigkeitsberichts des Bezirksamtes Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.11.2022 (Drs. 21-5983)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Hinblick auf Transparenz, Information und Bürgerbeteiligung, einmal jährlich - beginnend mit dem Jahr 2022 - einen Tätigkeitsbericht abzugeben. Vorbild ist der Tätigkeitsbericht des Bezirksamtes Bergedorf. Der Tätigkeitsbericht zum Vorjahr möge der Bezirksversammlung jeweils spätestens im Monat Mai des darauffolgenden Jahres
zugehen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Der Tätigkeitsbericht wurde erstellt und veröffentlicht und ist ab sofort zu finden auf der Website des Bezirksamtes unter https://www.hamburg.de/wandsbek/bezirksamt/taetigkeitsberichte/.
Eine barrierefreie Version wird zeitnah ergänzt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.