21-7219

Wann kommt der Tätigkeitsbericht? Kleine Anfrage vom 06.06.2023

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

In der Bezirksversammlung, am 17. November 2022, beantragte die CDU-Fraktion mit der Drs. 21-5983, dass das Bezirksamt Wandsbek zukünftig jährlich – beginnend mit dem Jahr 2022 – einen Tätigkeitsbericht vorlegen solle. Im Petitum heißt es weiter, dass der Bericht bis spätestens Mai des darauffolgenden Jahres veröffentlicht werden soll. Der Antrag wurde angenommen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Warum wurde bislang von der Bezirksamtsleitung noch kein Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vorgelegt?

 

  1.   Wurde mit dem Anfertigen des Tätigkeitsberichts bereits begonnen?
    1.   Wenn ja, wie vollständig ist dieser bereits?
    2.   Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wann kann mit der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts für das Jahr 2022 gerechnet werden?

 

  1.   Wo und in welcher Form wird der Tätigkeitsbericht veröffentlicht werden?

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

In der Bezirksversammlung, am 17. November 2022, beantragte die CDU-Fraktion mit der Drs. 21-5983, dass das Bezirksamt Wandsbek zukünftig jährlich – beginnend mit dem Jahr 2022 – einen Tätigkeitsbericht vorlegen solle. Im heißt es weiter, dass der Bericht bis spätestens Mai des darauffolgenden Jahres veröffentlicht werden soll. Der Antrag wurde angenommen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Warum wurde bislang von der Bezirksamtsleitung noch kein Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vorgelegt?

 

  1.   Wurde mit dem Anfertigen des Tätigkeitsberichts bereits begonnen?
    1.   Wenn ja, wie vollständig ist dieser bereits?
    2.   Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wann kann mit der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts für das Jahr 2022 gerechnet werden?

 

  1.   Wo und in welcher Form wird der Tätigkeitsbericht veröffentlicht werden?

 

Anhänge

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