Inhaltliche Befassung mit dem Tätigkeitsbericht des Bezirksamtes Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 12.06.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.1
Seit 2022 veröffentlich das Bezirksamt Wandsbek jährlich einen Tätigkeitsbericht. Der Bericht trägt dazu bei, die Arbeit des Bezirksamtes transparenter und für die Bürgerinnen und Bürger zugänglicher zu machen. Der Bezirk Wandsbek folgt damit dem Beispiel Bergedorfs, wo in diesem Jahr der 44. Tätigkeitsbericht (seit 2022 geführt unter „Jahresbericht“) vorgestellt und debattiert wird. Der Bericht wird in der Bergedorfer Bezirksversammlung nicht nur ausführlich besprochen/ debattiert, sondern wird auch fachlich in den Ausschüssen beraten. Im Sachverhalt lädt das Bezirksamt sogar zu einer Aufgabenkritik und zu Anregungen an (vgl. Bergedorf Drs. 21-2088 und 21-1844).
Eine inhaltliche Befassung mit den veröffentlichten Tätigkeitsberichten des Bezirksamts sollte in Wandsbek ebenfalls vorgenommen werden, um die Kontrollfunktion der Bezirksversammlung zu untermauern, dem Bericht durch die Aufnahme in die Tagesordnung mehr Sichtbarkeit zu geben und durch eine Überweisung in die Ausschüsse eine inhaltliche Befassung zu gewährleisten.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
keine Anlage/n
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