Antrag CDU betr. Jährlicher Tätigkeitsbericht der Bezirksamtsleitung Harburg
Das Bezirksamt Bergedorf verfasst einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht, um über die Arbeit des Amtes aus dem zurückliegenden Jahr mittels Zahlen, Daten und Fakten zu informieren. Das Bezirksamt Bergedorf hat bereits den 42. Tätigkeitsbericht der Bezirksversammlung vorgelegt.
Neben allgemeinen Informationen werden die einzelnen Dezernate, deren Leitung und Aufgaben vorgestellt. Zudem verfasst jedes Fachamt eine kurze Zusammenfassung über Schwerpunktthemen, Neuerungen und die erreichten Ziele. Gleichzeitig gibt es einen Ausblick auf die bevorstehenden Aufgaben und Ziele für das kommende Jahr.
Der Tätigkeitsbericht wendet sich an interessierte Bürgerinnen und Bürger, sich mit der Arbeit und Entwicklung des Bezirksamtes zu befassen. Zudem gibt es die Chance der Aufgabenkritik, so dass sich Bürgerinnen und Bürger mit Hinweisen, Anregungen oder aber Kritik an das Bezirksamt wenden können. In der Bezirksversammlung Bergedorf wird der Bericht zudem debattiert.
In Anlehnung an die Tätigkeitsberichte des Senats auf Landesebene stellt ein derartiger Report auf kommunaler Ebene vielfältige Informationen zur Verfügung, schafft Transparenz und gibt vor allem den Bürgerinnen und Bürgern einen direkten Einblick in das Verwaltungshandeln aus den Vorjahren.
Zwischenzeitlich hat Ende des vergangenen Jahres mit großer Mehrheit auch die Bezirksversammlung Wandsbek die Forderung nach Vorlage eines derartigen Tätigkeitsberichtes beschlossen.
Die Bezirksversammlung beschliesst:
Die Bezirksamtsleitung wird aufgefordert, im Hinblick auf Transparenz, Information und Bürgerbeteiligung einmal jährlich, beginnend mit dem Jahr 2022, einen Tätigkeitsbericht abzugeben. Vorbild ist der Tätigkeitsbericht des Bezirksamtes Bergedorf. Der Bericht zum Vorjahr möge der Bezirksversammlung jeweils spätestens im Monat Mai des darauffolgenden Jahres zugehen.
Hamburg, am 09.02.2023