Öffentliche Ausschreibung der Bezirksamtsleitung Debattenantrag der CDU-Fraktion
Mit Wirkung zum 1. Juli 2017 wurde der jetzige Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff am 30. Mai 2017 vom Senat offiziell für sechs Jahre bestellt. Damit wird die Amtszeit des Bezirksamtsleiters Ritzenhoff Mitte nächsten Jahres enden. Laut § 34 Abs. 2 BezVG schreibt der Senat die Stelle des Bezirksamtsleiters öffentlich aus. Von einer Ausschreibung kann allerdings abgesehen werden, wenn die Bezirksversammlung dies mit einer Mehrheit ihrer Mitglieder beschließt (§ 34 Abs. 2 Satz 2 BezVG).
Eine öffentliche Ausschreibung hat den Vorteil, dass nachweislich eine Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst und entsprechende Qualifikationen, auch zur Führung eines großen Personalkörpers, vorhanden sein müssen. Kommunalpolitische Erfahrungen und gute Kenntnisse über die bezirklichen Gegebenheiten reichen allein nicht aus, um ein Bezirksamt zu leiten. Die Herausforderungen für die Verwaltung des einwohnerstärksten Bezirks Hamburg nehmen immer weiter zu. Ausdrücklich sollte daher in der Ausschreibung darauf hingewiesen werden, dass Voraussetzung die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine gleichwertige Qualifikation ist. Ebenfalls sind Konfliktlösungskompetenz, Medienkompetenz und Aufgeschlossenheit notwendig für die Leitung des Bezirksamtes.
Da eine öffentliche Ausschreibung frühzeitig anberaumt und drei Monate vor Ende der Amtszeit abgeschlossen sein sollte (§ 34 Abs 3 Satz 2 BezVG), möge sich bereits jetzt dafür eingesetzt werden, dass eine öffentliche Ausschreibung der Stelle des Bezirksamtsleiters oder der Bezirksamtsleiterin durchgeführt wird.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
keine Anlage/n