21-5942

Öffentliche Ausschreibung der Bezirksamtsleitung Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 23.01.2023 Hauptausschuss Ö 6.1

Sachverhalt

 

Mit Wirkung zum 1. Juli 2017 wurde der jetzige Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff am 30. Mai 2017 vom Senat offiziell für sechs Jahre bestellt. Damit wird die Amtszeit des Bezirksamtsleiters Ritzenhoff Mitte nächsten Jahres enden. Laut § 34 Abs. 2 BezVG schreibt der Senat die Stelle des Bezirksamtsleiters öffentlich aus. Von einer Ausschreibung kann allerdings abgesehen werden, wenn die Bezirksversammlung dies mit einer Mehrheit ihrer Mitglieder beschließt (§ 34 Abs. 2 Satz 2 BezVG).

 

Eine öffentliche Ausschreibung hat den Vorteil, dass nachweislich eine Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst und entsprechende Qualifikationen, auch zur Führung eines großen Personalkörpers, vorhanden sein müssen. Kommunalpolitische Erfahrungen und gute Kenntnisse über die bezirklichen Gegebenheiten reichen allein nicht aus, um ein Bezirksamt zu leiten. Die Herausforderungen für die Verwaltung des einwohnerstärksten Bezirks Hamburg nehmen immer weiter zu. Ausdrücklich sollte daher in der Ausschreibung darauf hingewiesen werden, dass Voraussetzung die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine gleichwertige Qualifikation ist. Ebenfalls sind Konfliktlösungskompetenz, Medienkompetenz und Aufgeschlossenheit notwendig für die Leitung des Bezirksamtes.

 

Da eine öffentliche Ausschreibung frühzeitig anberaumt und drei Monate vor Ende der Amtszeit abgeschlossen sein sollte (§ 34 Abs 3 Satz 2 BezVG), möge sich bereits jetzt dafür eingesetzt werden, dass eine öffentliche Ausschreibung der Stelle des Bezirksamtsleiters oder der Bezirksamtsleiterin durchgeführt wird.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek spricht sich dafür aus, die Stelle der Bezirksamtsleitung öffentlich auszuschreiben. Sie bittet den Senat eine Ausschreibung für die Stelle der Bezirksamtsleitung in Wandsbek auf den Weg zu bringen.

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten sich bei der zuständigen Behörde für eine zeitnahe Ausschreibung einzusetzen. Bei der Abstimmung des Ausschreibungstexts, dem Bewerbungsverfahren und den Gesprächen mit den Bewerberinnen und Bewerbern ist die Bezirksversammlung durch je einen Vertreter oder eine Vertreterin der Fraktionen zu beteiligen.

 

 

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