22-0255.1

Konzeption eines Kinder- und Jugendbeirats in Wandsbek Beschlussvorlage aus dem Jugendhilfeausschuss

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
10.10.2024
Ö 9.5
Sachverhalt

-          Der Jugendhilfeausschuss hat die Ursprungsvorlage 22-0255 in seiner konstituierenden Sitzung am 25.09.24 in geänderter Fassung einstimmig beschlossen und bittet die Bezirksversammlung um Zustimmung.

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und die Berücksichtigung ihrer Wünsche und Anliegen in politischen Entscheidungsprozessen sind unabdingbar für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. An einer zukunftsweisenden Politik müssen auch zukünftige Generationen beteiligt sein. Diese Haltung steht im Einklang mit Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention. Die Etablierung eines inklusiven Kinder- und Jugendbeirats kann dazu beitragen, ein Bindeglied zwischen der Bezirksversammlung und den Kindern und Jugendlichen im Bezirk herzustellen. Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek hat in der laufenden Legislatur interfraktionell ein Rahmenkonzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Bezirk erarbeitet. Ein Teilabschnitt dieses Konzepts handelt von der Beteiligung junger Menschen in einem inklusiven, bezirklichen Beirat. Dieser Beirat soll als Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche dienen und setzt sich gegenüber der Bezirksversammlung und ihren Ausschüssen sowie der Öffentlichkeit für die Interessen von Kindern und Jugendlichen ein. Beispiele aus Berlin oder Elmshorn zeigen, dass Kinder- und Jugendbeiräte in Städten und Gemeinden aller Größen funktionieren können. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben soll dem Beirat jährlich ein Verfügungsfonds bereitgestellt werden, um auch durch eigene Projekte gestalterisch tätig werden zu können. Zudem muss eine Betreuung durch eine bezirkliche Koordinierungsstelle Kinder- und Jugendbeirat Wandsbek erfolgen, wofür Mittel für Personal durch die zuständige Fachbehörde zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Politik und Verwaltung sollen nur die Rahmenbedingungen für einen Kinder- und Jugendbeirat setzen. Die Satzung und weitere Regelwerke sollen anhand eines Workshops mit den gewählten Kindern und Jugendlichen erarbeitet werden. Die AG Jugendbeteiligung des Jugendhilfeausschusses Wandsbek hat dazu in einem fünfjährigen und interfraktionellen Prozess ein RahmenkonzeptKinder- und Jugendbeirat Wandsbek” entwickelt. Um eine Umsetzungsphase anstoßen zu können, soll das erarbeitete Konzept “Kinder- und Jugendbeirat Wandsbek” als Orientierungsanker beschlossen werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlungge beschließen:

 

  1. Das Rahmenkonzept “Kinder- und Jugendbeirat Wandsbek” soll als konzeptionelle Grundlage für die Einsetzung einer neuen Form der Jugendbeteiligung im Bezirk Wandsbek dienen und den Prozess der grundlegenden Konzeptionserarbeitung abschließen.
  2. Innerhalb des Umsetzungsprozesses “Kinder- und Jugendbeirat Wandsbek” soll der Jugendhilfeausschuss Wandsbek und die AG Jugendbeteiligung des Jugendhilfeausschusses Wandsbek beratend eingebunden werden.

 

Anhänge

Rahmenkonzept inklusiver Kinder- und Jugendbeirat