Durchführung der Wahl zum 1. Kinder- und Jugendbeirat (KJB) im Bezirk Wandsbek Beschlussvorlage des Jugendhilfeausschusses, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion
Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.5
Der JHA hat der Ursprungsvorlage 22-4136 zusammen mit der Beschlussvorlage „Änderungsvorschläge: Durchführung der Wahl zum 1. Kinder- und Jugendbeirat (KJB) im Bezirk Wandsbek“ (Drs. 22-4219, s. Anlage) in seiner Sitzung am 26.08.26 einstimmig zugestimmt und bittet die Bezirksversammlung um Zustimmung.
Als drei Beisitzende für den Wahlausschuss wurden benannt:
- Vorsitzender / Marc Buttler (SPD)
- Stellvertretende Vorsitzende / Claudia Folkers (CDU)
- Träger / Arne Klindt
Für die Wahl des Kinder- und Jugendbeirats, sowie den anschließenden Betrieb des Kinder- und Jugendbeirates, ist es erforderlich den § 33 BezVG durch eine spezifische Vereinbarung zwischen Bezirksamt und Bezirksversammlung zu konkretisieren.
Die Vereinbarung bildet die Grundlage für eine datenschutzkonforme Wahl und einen datenschutzkonformen Betrieb des Kinder- und Jugendbeirates und überbrückt die derzeit fehlende landegesetzliche Regelung. Mittels der Vereinbarung kann die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates auf Basis des Melderegister erfolgen.
Die Vereinbarung wurde auf Grundlage des Rahmenkonzeptes (Drs. 22-0255.1) erarbeitet und ist mit dem bezirklichen Rechtsamt, der Datenschutzbeauftragten der Bezirke und dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt worden.
Zeitplan für die Wahl:
10. September |
Beschluss Bezirksversammlung Vereinbarung §33 BezVG |
ab 11. September |
Start Informationskampagne Phase 1/ Stell dich zur Wahl |
bis 12. Oktober |
Bewerbung Kandidat*innen |
bis 26. Oktober |
Bekanntgabe der Kandidat*innen |
26. Oktober – 22. November |
Informationskampagne Phase 2/ Geh wählen! |
09. – 22. November |
Wahlzeitraum |
10./11. Dezember |
Workshop zur Konstituierung des 1. KJB Wandsbek |
Die Detailplanung zur Durchführung der Wahl sind der Wahlordnung zu entnehmen. Die Wahlordnung wurde mit dem bezirklichen Rechtsamt abgestimmt.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Der Jugendhilfeausschuss möge eine Vertretung für den Wahlausschuss und ggf. weitere Beisitzende benennen.
- Vereinbarung zwischen der Bezirksversammlung Wandsbek und dem Bezirksamt Wandsbek zur Anwendung des § 33 BezVG: Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates (KJB)
- Wahlordnung KJB Wandsbek
- Drs. 22-4219
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