22-4136.1

Durchführung der Wahl zum 1. Kinder- und Jugendbeirat (KJB) im Bezirk Wandsbek Beschlussvorlage des Jugendhilfeausschusses, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.5

Sachverhalt

Der JHA hat der Ursprungsvorlage 22-4136 zusammen mit der Beschlussvorlage „Änderungsvorschläge: Durchführung der Wahl zum 1. Kinder- und Jugendbeirat (KJB) im Bezirk Wandsbek“ (Drs. 22-4219, s. Anlage) in seiner Sitzung am 26.08.26 einstimmig zugestimmt und bittet die Bezirksversammlung um Zustimmung.

Als drei Beisitzende für den Wahlausschuss wurden benannt:

- Vorsitzender / Marc Buttler (SPD)

- Stellvertretende Vorsitzende / Claudia Folkers (CDU)

- Träger / Arne Klindt

Für die Wahl des Kinder- und Jugendbeirats, sowie den anschließenden Betrieb des Kinder- und Jugendbeirates, ist es erforderlich den § 33 BezVG durch eine spezifische Vereinbarung zwischen Bezirksamt und Bezirksversammlung zu konkretisieren.

Die Vereinbarung bildet die Grundlage für eine datenschutzkonforme Wahl und einen datenschutzkonformen Betrieb des Kinder- und Jugendbeirates und überbrückt die derzeit fehlende landegesetzliche Regelung. Mittels der Vereinbarung kann die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates auf Basis des Melderegister erfolgen.

Die Vereinbarung wurde auf Grundlage des Rahmenkonzeptes (Drs. 22-0255.1) erarbeitet und ist mit dem bezirklichen Rechtsamt, der Datenschutzbeauftragten der Bezirke und dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt worden.

Zeitplan für die Wahl:

10. September

Beschluss Bezirksversammlung Vereinbarung §33 BezVG

ab 11. September

Start Informationskampagne Phase 1/ Stell dich zur Wahl

bis 12. Oktober

Bewerbung Kandidat*innen

bis 26. Oktober

Bekanntgabe der Kandidat*innen

26. Oktober – 22. November

Informationskampagne Phase 2/ Geh wählen!

09. – 22. November

Wahlzeitraum

10./11. Dezember

Workshop zur Konstituierung des 1. KJB Wandsbek

Die Detailplanung zur Durchführung der Wahl sind der Wahlordnung zu entnehmen. Die Wahlordnung wurde mit dem bezirklichen Rechtsamt abgestimmt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Der Jugendhilfeausschuss möge eine Vertretung für den Wahlausschuss und ggf. weitere Beisitzende benennen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

- Vereinbarung zwischen der Bezirksversammlung Wandsbek und dem Bezirksamt Wandsbek zur Anwendung des § 33 BezVG: Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates (KJB)

- Wahlordnung KJB Wandsbek

- Drs. 22-4219

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