22-4136

Durchführung der Wahl zum 1. Kinder- und Jugendbeirat (KJB) im Bezirk Wandsbek

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 26.08.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 8.2

Sachverhalt

Für die Wahl des Kinder- und Jugendbeirats, sowie den anschließenden Betrieb des Kinder- und Jugendbeirates, ist es erforderlich den § 33 BezVG durch eine spezifische Vereinbarung zwischen Bezirksamt und Bezirksversammlung zu konkretisieren.

Die Vereinbarung bildet die Grundlage für eine datenschutzkonforme Wahl und einen datenschutzkonformen Betrieb des Kinder- und Jugendbeirates und überbrückt die derzeit fehlende landegesetzliche Regelung. Mittels der Vereinbarung kann die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates auf Basis des Melderegister erfolgen.

Die Vereinbarung wurde auf Grundlage des Rahmenkonzeptes (Drs. 22-0255.1) erarbeitet und ist mit dem bezirklichen Rechtsamt, der Datenschutzbeauftragten der Bezirke und dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt worden.

Zeitplan für die Wahl:

10. September

Beschluss Bezirksversammlung Vereinbarung §33 BezVG

ab 11. September

Start Informationskampagne Phase 1/Stell dich zur Wahl

bis 12. Oktober

Bewerbung Kandidat*innen

bis 26. Oktober

Bekanntgabe der Kandidat*innen

26. Oktober – 22. November

Informationskampagne Phase 2/ Geh wählen!

09. – 22. November

Wahlzeitraum

10./11. Dezember

Workshop zur Konstituierung des 1. KJB Wandsbek

Die Detailplanung zur Durchführung der Wahl sind der Wahlordnung zu entnehmen. Die Wahlordnung wurde mit dem bezirklichen Rechtsamt abgestimmt.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.

Der Jugendhilfeausschuss möge eine Vertretung für den Wahlausschuss und ggf. weitere Beisitzende benennen.

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