Durchführung der Wahl zum 1. Kinder- und Jugendbeirat (KJB) im Bezirk Wandsbek
Letzte Beratung: 26.08.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 7.2
Für die Wahl des Kinder- und Jugendbeirats, sowie den anschließenden Betrieb des Kinder- und Jugendbeirates, ist es erforderlich den § 33 BezVG durch eine spezifische Vereinbarung zwischen Bezirksamt und Bezirksversammlung zu konkretisieren.
Die Vereinbarung bildet die Grundlage für eine datenschutzkonforme Wahl und einen datenschutzkonformen Betrieb des Kinder- und Jugendbeirates und überbrückt die derzeit fehlende landegesetzliche Regelung. Mittels der Vereinbarung kann die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates auf Basis des Melderegister erfolgen.
Die Vereinbarung wurde auf Grundlage des Rahmenkonzeptes (Drs. 22-0255.1) erarbeitet und ist mit dem bezirklichen Rechtsamt, der Datenschutzbeauftragten der Bezirke und dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt worden.
Zeitplan für die Wahl:
10. September |
Beschluss Bezirksversammlung Vereinbarung §33 BezVG |
ab 11. September |
Start Informationskampagne Phase 1/Stell dich zur Wahl |
bis 12. Oktober |
Bewerbung Kandidat*innen |
bis 26. Oktober |
Bekanntgabe der Kandidat*innen |
26. Oktober – 22. November |
Informationskampagne Phase 2/ Geh wählen! |
09. – 22. November |
Wahlzeitraum |
10./11. Dezember |
Workshop zur Konstituierung des 1. KJB Wandsbek |
Die Detailplanung zur Durchführung der Wahl sind der Wahlordnung zu entnehmen. Die Wahlordnung wurde mit dem bezirklichen Rechtsamt abgestimmt.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.
Der Jugendhilfeausschuss möge eine Vertretung für den Wahlausschuss und ggf. weitere Beisitzende benennen.
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