Umsetzungskonzept zur Implementierung eines Kinder- und Jugendbeirats im Bezirk Wandsbek (Bezug zu Drs. 22-0255.1)
Letzte Beratung: 23.04.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 6.1
Das Bezirksamt Wandsbek beabsichtigt, das anliegende Konzept bei der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) einzureichen, um die für die Umsetzung erforderlichen Mittel abzurufen.
Die AG Jugendbeteiligung des Jugendhilfeausschusses wurde am 07.04.2025 gemäß Drucksache 22-0255.1 vorab eingebunden.
Die für die Qualitätssicherung von Beteiligungsverfahren der Bezirksämter zuständige Stabsstelle Beteiligung der BWFGB wurde ebenfalls vorab eingebunden. Da deren Stellungnahme nachdrückliche Empfehlungen zur Erweiterung des in Wandsbek beschlossenen Rahmenkonzepts umfasst, wird diese im Wortlaut dem eigentlichen Umsetzungskonzept vorangestellt:
„Das von der Bezirksversammlung Wandsbek im Oktober 2024 beschlossene ‚Rahmenkonzept für einen Kinder- und Jugendbeirat in Wandsbek‘ soll gemäß Drucksache 22-0255.1 als konzeptionelle Grundlage einer Implementierung dienen. Dem Beschluss ging keine Ermittlung der Höhe der Haushaltsmittel voraus, die für eine vollständige Umsetzung des Konzepts erforderlich wären, sieht aber eine Einbeziehung des JHA und dessen AG Jugendbeteiligung im weiteren Umsetzungsprozess vor. Dies kann und sollte genutzt werden, wenn die Höhe der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel feststeht und hierdurch ggf. konzeptionelle Prioritäten zu setzen sind.
Im Dezember 2024 beschloss die Bürgerschaft (Drucksache 22-17212), dass in Hamburg in allen Bezirken repräsentative Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung auf den Weg gebracht werden sollen, hierbei jedoch die Bezirksämter Altona und Wandsbek mit Pilotprojekten beginnen sollen.
Der BWFGB (Stabsstelle Beteiligung) kommt hierbei die Aufgabe zu, alle Projekte fachlich beratend zu begleiten, den Austausch zwischen den Bezirksämtern zu koordinieren und vergleichende Analysen durchzuführen, damit der größtmögliche Erkenntnisgewinn erzielt und eine belastbare Verstetigungsperspektive entwickelt werden kann.
Das Petitum des Bürgerschaftsbeschlusses sieht vor, dass für die gesamte Erprobungsphase in den Jahren 2025 und 2026 in den Zentralen Bezirksmitteln jeweils 250.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Davon können jährlich 100.000 Euro jeweils in den Bezirken Altona und Wandsbek sowie 50.000 Euro für Nachfolgeprojekte in den anderen Bezirken, Begleitforschung etc. eingesetzt werden.
Es handelt sich hierbei somit um einen gesamtstädtischen Prozess, der mit eigenen Zielsetzungen versehen ist, der im Fall von Altona und Wandsbek aber auch mit den bereits bestehenden Beschlusslagen zu verknüpfen ist. Die bei der BWFGB durch die Bezirksämter Altona und Wandsbek einzureichenden Umsetzungskonzepte sollten nicht nur die nun bekannte Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel widerspiegeln, sondern auch die von der Bürgerschaft hervorgehobenen Zielsetzungen berücksichtigen: zum Beispiel, dass die Beteiligungsformen ausdrücklich geeignet sind, auch Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien sowie aus Familien mit Migrationshintergrund zu erreichen.
Wie bei allen Beteiligungsprozessen besteht auch hier das Risiko, dass eine konzeptionelle Zielüberfrachtung und eine Überschätzung der tatsächlich vorhandenen Gestaltungsspielräume dazu führen, dass Kinder und Jugendliche bei der Einführung von Kinder- und Jugendbeiräten bzw. -parlamenten letztlich Erfahrungen sammeln, die sie enttäuscht zurücklassen – wodurch die Zielsetzung einer Annäherung an und einer Gewinnung für demokratische Prozesse konterkariert werden würde.
Einige Kommunen in Deutschland haben bereits die Erfahrung machen müssen, dass die Einführung von repräsentativen Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung scheitern kann bzw. die Beiräte oder Parlamente nach einer Weile nur noch wenige Lebenszeichen von sich geben. Die Stabsstelle Beteiligung hat mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten aus der Praxis und Wissenschaft Vorgespräche geführt (unter konkreter Bezugnahme auf die Beschlusslagen in Altona und Wandsbek) und gibt auf der Basis dieser Konsultationen folgende Empfehlungen für ein konzeptionell belastbares und in Anbetracht der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel angemessenes Umsetzungskonzept:
Unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Stabsstelle Beteiligung der BWFGB hat das Bezirksamt Wandsbek das anliegende Umsetzungskonzept erarbeitet.
Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung gebeten.
Umsetzungskonzept zum Rahmenkonzept Kinder- und Jugendbeirat Wandsbek (Drs. 22-0255.1)
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