22-1372

Umsetzungskonzept zur Implementierung eines Kinder- und Jugendbeirats im Bezirk Wandsbek (Bezug zu Drs. 22-0255.1)

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 23.04.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 6.1

Sachverhalt

Das Bezirksamt Wandsbek beabsichtigt, das anliegende Konzept bei der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) einzureichen, um die für die Umsetzung erforderlichen Mittel abzurufen.

Die AG Jugendbeteiligung des Jugendhilfeausschusses wurde am 07.04.2025 gemäß Drucksache 22-0255.1 vorab eingebunden.

Die für die Qualitätssicherung von Beteiligungsverfahren der Bezirksämter zuständige Stabsstelle Beteiligung der BWFGB wurde ebenfalls vorab eingebunden. Da deren Stellungnahme nachdrückliche Empfehlungen zur Erweiterung des in Wandsbek beschlossenen Rahmenkonzepts umfasst, wird diese im Wortlaut dem eigentlichen Umsetzungskonzept vorangestellt:

Das von der Bezirksversammlung Wandsbek im Oktober 2024 beschlossene ‚Rahmenkonzept für einen Kinder- und Jugendbeirat in Wandsbek soll gemäß Drucksache 22-0255.1 als konzeptionelle Grundlage einer Implementierung dienen. Dem Beschluss ging keine Ermittlung der Höhe der Haushaltsmittel voraus, die für eine vollständige Umsetzung des Konzepts erforderlich wären, sieht aber eine Einbeziehung des JHA und dessen AG Jugendbeteiligung im weiteren Umsetzungsprozess vor. Dies kann und sollte genutzt werden, wenn die Höhe der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel feststeht und hierdurch ggf. konzeptionelle Prioritäten zu setzen sind.

Im Dezember 2024 beschloss die Bürgerschaft (Drucksache 22-17212), dass in Hamburg in allen Bezirken repräsentative Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung auf den Weg gebracht werden sollen, hierbei jedoch die Bezirksämter Altona und Wandsbek mit Pilotprojekten beginnen sollen.

Der BWFGB (Stabsstelle Beteiligung) kommt hierbei die Aufgabe zu, alle Projekte fachlich beratend zu begleiten, den Austausch zwischen den Bezirksämtern zu koordinieren und vergleichende Analysen durchzuführen, damit der größtmögliche Erkenntnisgewinn erzielt und eine belastbare Verstetigungsperspektive entwickelt werden kann.

Das Petitum des Bürgerschaftsbeschlusses sieht vor, dass für die gesamte Erprobungsphase in den Jahren 2025 und 2026 in den Zentralen Bezirksmitteln jeweils 250.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Davon können jährlich 100.000 Euro jeweils in den Bezirken Altona und Wandsbek sowie 50.000 Euro für Nachfolgeprojekte in den anderen Bezirken, Begleitforschung etc. eingesetzt werden.

Es handelt sich hierbei somit um einen gesamtstädtischen Prozess, der mit eigenen Zielsetzungen versehen ist, der im Fall von Altona und Wandsbek aber auch mit den bereits bestehenden Beschlusslagen zu verknüpfen ist. Die bei der BWFGB durch die Bezirksämter Altona und Wandsbek einzureichenden Umsetzungskonzepte sollten nicht nur die nun bekannte Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel widerspiegeln, sondern auch die von der Bürgerschaft hervorgehobenen Zielsetzungen berücksichtigen: zum Beispiel, dass die Beteiligungsformen ausdrücklich geeignet sind, auch Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien sowie aus Familien mit Migrationshintergrund zu erreichen.

Wie bei allen Beteiligungsprozessen besteht auch hier das Risiko, dass eine konzeptionelle Zielüberfrachtung und eine Überschätzung der tatsächlich vorhandenen Gestaltungsspielräume dazu führen, dass Kinder und Jugendliche bei der Einführung von Kinder- und Jugendbeiräten bzw. -parlamenten letztlich Erfahrungen sammeln, die sie enttäuscht zurücklassen wodurch die Zielsetzung einer Annäherung an und einer Gewinnung für demokratische Prozesse konterkariert werden würde.

Einige Kommunen in Deutschland haben bereits die Erfahrung machen müssen, dass die Einführung von repräsentativen Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung scheitern kann bzw. die Beiräte oder Parlamente nach einer Weile nur noch wenige Lebenszeichen von sich geben. Die Stabsstelle Beteiligung hat mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten aus der Praxis und Wissenschaft Vorgespräche geführt (unter konkreter Bezugnahme auf die Beschlusslagen in Altona und Wandsbek) und gibt auf der Basis dieser Konsultationen folgende Empfehlungen für ein konzeptionell belastbares und in Anbetracht der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel angemessenes Umsetzungskonzept:

  • Die Heranführung von möglichst vielen Kindern und Jugendlichen an demokratische Prozesse ist ohne Zweifel ein sehr wichtiges Ziel, das die Bezirksversammlung Wandsbek mit ihrem Rahmenkonzept für einen Kinder- und Jugendbeirat adressiert.
  • Die Arbeitsweise der Bezirksversammlungen kann hierbei als konzeptionelle Referenz zugrunde gelegt werden. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass die Mitglieder der Bezirksversammlungen und ihrer Ausschüsse Meinungsbildungsprozesse sowie eine Gremienarbeit gewohnt sind, die auf einem erheblichen Einsatz ehren- sowie hauptamtlicher Personalressourcen sowie finanzieller Mittel für die Organisation von Wahlen, die Gremienbetreuung und die Verwaltungsvertretung in Ausschüssen beruhen. Im Vergleich hierzuist eine realistische Einschätzung erforderlich, was eine Koordinierungsstelle des Kinder- und Jugendbeirats leisten kann.
  • Da sich das bisherige Konzept auf die Struktur und die Arbeitsweise der Gremien des Beirats fokussiert durch die aber quantitativ letztlich nur sehr wenige Jugendliche erreicht werden empfehlen wir nachdrücklich, dass Elemente ergänzt werden, die auf eine breite Meinungsbildung innerhalb der Kinder und Jugendlichen des Bezirks abzielen.
  • Als Unterbau zur Arbeit der gewählten Mitglieder des Beirats sowie als Erfahrungsraum für demokratische Prozesse für möglichst viele Kinder und Jugendliche bietet es sich zum Beispiel an, zwei Mal im Jahr in allen vier Regionen mit zufällig ausgewählten Kindern und Jugendlichen Workshops oder Zukunftswerkstätten durchzuführen, in denen aktuelle Stärken und Schwächen sowie zukünftige Potentiale und Herausforderungen der Lebensqualität der jungen Menschen in den Regionen identifiziert werden.
  • Zielsetzung sollte es sein, dass eine punktuelle Beteiligung, durch die die Breite der jungen Bevölkerung erreicht wird, systematisch mit einer längerfristigen Beiratsarbeit verkoppelt wird, die als eher „hochschwellig“ anzusehen ist. Nur so wird es möglich sein, Brücken zu bauen und hierdurch auch Übergänger junge Menschen zu ebnen, die sich von einer längerfristigen parlamentarischen Arbeit zunächst nicht angesprochen fühlen.
  • Nach den Beschlussfassungen der Bezirksversammlung und der Bürgerschaft steht nun für das Bezirksamt Wandsbek das operative Geschäft an, für das es entscheidend und zunächst auch limitierend ist, dass Personalressourcen nur mit einem gewissen zeitlichen Verzug aktiviert werden können. Da es ohnehin wichtig ist, dass die Kinder und Jugendlichen ein ausreichendes Bild davon haben, wieso eine Mitarbeit im Beirat attraktiv sein könnte, bevor die erste Wahl durchgeführt wird, empfehlen wir einen sowohl modularen als auch konsekutiven Aufbau des Umsetzungskonzeptes.
  • Damit die von der Bezirksversammlung angestrebten Ziele tatsächlich erreicht werden können, sollte eine Vorlaufphase mit niedrigschwelliger, punktueller und zugleich breiter Beteiligung in den vier Regionen eingeplant werden, in der Interesse an der Beiratsarbeit geweckt wird und die von externen Dienstleistern realisiert werden kann, während im Hintergrund kontinuierliche personelle Ressourcen aktiviert werden.
  • Diese Vorlaufphase sollte auch dafür genutzt werden, noch einmal mit jungen Menschen über das gesamte Konzept des Beirats und die geplanten Maßnahmen zu sprechen, um deren Expertise für eine Optimierung des Umsetzungskonzepts zu nutzen. Im Hinblick auf eine möglichst repräsentative Beratung des Bezirksamtes bieten sich sowohl Schulklassen an als auch eine Kooperation mit den drei Kreisschüler:innenräten im Bezirk Wandsbek.
  • An die Vorlaufphase und die Wahlen zum Kinder- und Jugendbeirat schließt sich der im Rahmenkonzept bereits sehr dezidiert beschriebene Regelbetrieb an. Da die erfolgreiche Aufnahme des Regelbetriebs davon abhängt, dass der Vorlaufphase genug Zeit und Aufmerksamkeit gewidmet wurde, sollte die Erreichung des Regelbetriebs nicht überhastet angestrebt werden. Basierend auf unseren Erfahrungen mit der Planung und Umsetzung von zahlreichen Beteiligungsprojekten erscheint es uns als angemessen, das erste und zweite Quartal 2025 für die Vorlaufphase, das dritte Quartal für die Durchführung der Wahl und das vierte Quartal für den Übergang in den Regelbetrieb vorzusehen.“

Unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Stabsstelle Beteiligung der BWFGB hat das Bezirksamt Wandsbek das anliegende Umsetzungskonzept erarbeitet.

Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
23.04.2025
Ö 6.1
Anhänge

Umsetzungskonzept zum Rahmenkonzept Kinder- und Jugendbeirat Wandsbek (Drs. 22-0255.1)

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