20-3107

Haushaltsplanentwurf 2017/2018 - Ansatz zur Rahmenzuweisung Stadtteilkultur

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Den Bezirksämtern wurde von der Kulturbehörde folgender Ansatz zur Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für den Haushalt 2017/2018 übermittelt:

Abschnitt 4.2 Zuweisungen aus dem Einzelplan der Kulturbehörde

Erläuterung zu 4.2.1.1 Zuweisungen von Kosten des Aufgabenbereichs (Seite 9):

Neben dezentraler Vermittlung von Kunst im Sinne von kultureller Produktion zielen die Aktivitäten der Stadtteilkultur auf Förderung des künstlerischen Nachwuchses, Stärkung von Geschichtsbewusstsein und lokaler Öffentlichkeit zur Identifikation mit dem Stadtteil als Teil Hamburgs und Anregung zur Kommunikation über Interessens-, Alters- und Nationalitätengrenzen hinweg. Stadtteilkultur soll als Impuls für Stadtteilentwicklung/Quartiersentwicklung wirken sowie eine kulturelle Infrastruktur für unterschiedliche kulturelle Milieus initiieren und stabilisieren. Dabei sollen die Eigeninitiative und die Bereitschaft der Bewohnerinnen und Bewohner unterstützt werden, am kulturellen Leben in den Stadtteilen teilzunehmen und es aktiv mitzugestalten. Grundlage der Stadtteilkultur in den Bezirken ist die Globalrichtlinie Stadtteilkultur 2014 - 2018. Die Mittel sind vorgesehen für die Bewirtschaftung, die bauliche Unterhaltung und die institutionelle Förderung von Stadtteilkulturzentren, die Förderung von Projekten der Stadtteilkultur sowie die Förderung von Geschichtswerkstätten.

Grundlage für die Aufteilung der Rahmenzuweisungen auf die Einzelpläne der Bezirksämter ist der Bestand (Ist-Stand 2016), welcher zu 100 Prozent als Sockel festgeschrieben wird. Die Kulturbehörde verfolgt damit vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen das Ziel, durch Fortschreibung des bisherigen Niveaus der Rahmenzuweisung und unter Beibehaltung der bisherigen Aufteilung für die Bezirksämter mit jeweils unterschiedlich ausdifferenzierter stadtteilkultureller Praxis (Anzahl, Größe und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Stadtteilkultureinrichtungen) - bei aller Flexibilität in der Feinspezifikation - Planungssicherheit zu gewährleisten. Der in 2017 und 2018 vorgesehene Zuwachs (2017: 400 Tsd. Euro - 2018: 800 Tsd. Euro) soll einerseits jährlich gemäß dem prozentualen Anteil der Bezirke am Bestand als Ausgleich von Tarif- und Kostensteigerungen und andererseits im Sinne eines Festbetragsanteils von jeweils 30 Tsd. Euro pro Bezirk ausgebracht werden, um für alle Bezirke gleichermaßen die Chance einzuumen, neue Impulse zu setzen. Ab 2019 wird der Ansatz der Rahmenzuweisung per anno um 1,5% erhöht. Die Schlüsselung des Budgets folgt dann dem prozentualen Anteil der einzelnen Bezirke am Budget des Vorjahres.“

Die Einzelwerte können der beigefügten Tabelle entnommen werden.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen und Kultur nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

Aufteilung RZ-Steigerungsbeträge

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.