Information zum Haushaltsvoranschlag 2017/2018 Rahmenzuweisung Stadtteilkultur Änderung zu Drs. 20-3107
Den Bezirksämtern wurde von der Kulturbehörde ein neuer Ansatz zur Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für den Haushalt 2017/2018 übermittelt:
Bezirke/ Abschnitt 4.2 Zuweisungen aus dem Einzelplan der Kulturbehörde
Erläuterung zu 4.2.1.1 Zuweisungen von Kosten des Aufgabenbereichs (Seite 9):
„Neben dezentraler Vermittlung von Kunst im Sinne von kultureller Produktion zielen die Aktivitäten der Stadtteilkultur auf Förderung des künstlerischen Nachwuchses, Stärkung von Geschichtsbewusstsein und lokaler Öffentlichkeit zur Identifikation mit dem Stadtteil als Teil Hamburgs und Anregung zur Kommunikation über Interessens-, Alters- und Nationalitätengrenzen hinweg. Stadtteilkultur soll als Impuls für Stadtteilentwicklung/Quartiersentwicklung wirken sowie eine kulturelle Infrastruktur für unterschiedliche kulturelle Milieus initiieren und stabilisieren. Dabei sollen die Eigeninitiative und die Bereitschaft der Bewohnerinnen und Bewohner unterstützt werden, am kulturellen Leben in den Stadtteilen teilzunehmen und es aktiv mitzugestalten. Grundlage der Stadtteilkultur in den Bezirken ist die Globalrichtlinie Stadtteilkultur 2014 - 2018. Die Mittel sind vorgesehen für die Bewirtschaftung, die bauliche Unterhaltung und die institutionelle Förderung von Stadtteilkulturzentren, die Förderung von Projekten der Stadtteilkultur sowie die Förderung von Geschichtswerkstätten.
Grundlage für die Aufteilung der Rahmenzuweisungen auf die Einzelpläne der Bezirksämter ist der Bestand (Ist-Stand 2016), welcher zu 100 Prozent als Sockel festgeschrieben wird. Die Kulturbehörde verfolgt damit vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen das Ziel, durch Fortschreibung des bisherigen Niveaus der Rahmenzuweisung und unter Beibehaltung der bisherigen Aufteilung für die Bezirksämter mit jeweils unterschiedlich ausdifferenzierter stadtteilkultureller Praxis (Anzahl, Größe und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Stadtteilkultureinrichtungen) - bei aller Flexibilität in der Feinspezifikation - Planungssicherheit zu gewährleisten. Der in 2017 und 2018 vorgesehene Zuwachs (2017 und 2018 jeweils 400 Tsd. Euro) soll einerseits jährlich gemäß dem prozentualen Anteil der Bezirke an der Gesamtbevölkerung Hamburgs als Ausgleich von Tarif- und Kostensteigerungen und andererseits im Sinne eines Festbetragsanteils von jeweils 30 Tsd. Euro pro Bezirk ausgebracht werden, um für alle Bezirke gleichermaßen die Chance einzuräumen, neue Impulse zu setzen. Ab 2019 wird der Ansatz der Rahmenzuweisung jährlich um 1,5% erhöht. Die Schlüsselung des jährlichen Zuwachses folgt dann dem prozentualen Anteil der einzelnen Bezirke an der Gesamtbevölkerung der Stadt.“
Die Einzelwerte können der beigefügten Tabelle entnommen werden.
Der Ausschuss für Finanzen und Kultur nimmt Kenntnis.
Änderung RZ Stadtteilkultur
Schreiben BA-Harburg dazu
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