20-3622.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Rahmenzuweisung Stadtteilkultur

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 2.45

Sachverhalt


Seit vielen Jahren beklagt die Bezirksversammlung, dass die Finanzmittel im Bereich der Stadtteilkultur zu gering sind und dass der Bezirk Harburg traditionell benachteiligt wird.

Dazu stellt der Rechnungshof in seinem aktuellen Jahresbericht 2018 folgendes fest:

Die Mittel der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur der Behörde für Kultur und Medien sind für die Bewirtschaftung, die bauliche Unterhaltung sowie institutionelle Förderung von Stadtteilkulturzentren und für die Förderung von Projekten der Stadtteilkultur sowie von Geschichtswerkstätten vorgesehen. Sie sollen gemäß der Globalrichtlinie der Identifizierung der Bevölkerung mit ihrem Stadtteil sowie der Entwicklung von Stadtteilen dienen.
Die Rahmenzuweisung für die Jahre 2015/2016 in Höhe von 5,8 Mio. Euro war - gemessen an ihrer Einwohnerzahl - sehr unterschiedlich auf die Bezirke aufgeteilt. Beispielsweise standen den Bezirksämtern Hamburg-Mitte und Altona viermal höhere Mittel pro Einwohner zur Verfügung als Harburg.
Die BKM berücksichtigt zwar ab 2017 die Bevölkerungszahl, allerdings nur bei der Bemessung der Zuwächse der Förderung um jeweils 400.000 Euro in den Jahren 2017 und 2018 sowie ab 2019 jährlich um 1,5 %. Dies vermag die bisherige Gewichtung zwischen den Bezirken aber nicht ernsthaft zu verändern, zumal die Förderung im Übrigen einen am Bestand orientierten Sockelbetrag enthält.
Der Rechnungshof hat den bis 2016 festgeschriebenen Verteilungsschlüssel und die hauptsächlich am Bestand orientierte Verteilung ab 2017 kritisiert, da mit ihnen eine bedarfsgerechte Ressourcenverteilung nicht hergestellt wird. Zudem behindern sie die von der Globalrichtlinie bezweckte Planung und Entwicklung einer an Bedarfen orientierten Stadtteilkultur. Der Rechnungshof hat eine Mittelverteilung empfohlen, die auf einer systematischen Bedarfserhebung basiert, zum Beispiel mit Hilfe mehrerer Indikatoren, die sowohl die Sozialstruktur, als auch vorhandene Einrichtungen berücksichtigen. Er macht darauf aufmerksam, dass derzeit nicht geregelt ist, inwieweit sich im Bezirk festgestellte Bedarfe auf die Verteilung der Rahmenzuweisung überhaupt auswirken, und entsprechende lokale Erhebungen damit ins Leere gehen. Er hält die Entwicklung von bedarfsorientierten Kriterien für die jährliche Verteilung mehrerer Millionen Euro für unabdingbar.

Damit bestätigt der Rechnungshof eindrucksvoll die von der Bezirksversammlung immer wieder angemahnte bessere Berücksichtigung des Bezirks Harburg bei der Mittelvergabe.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge bei der zuständigen Fachbehörde, der Finanzbehörde und der Senatskanzlei darauf hinwirken, dass im Rahmen der zukünftigen Haushaltsaufstellungen den Bedenken des Rechnungshofes vollständig Rechnung getragen wird, um die Benachteiligung des Bezirks Harburg bei der Kulturförderung endlich vollständig zu beseitigen und auch in Harburg bedarfsorientiert geplant werden kann.

Hamburg, am 07.03.2018

Ralf-Dieter Fischer                                       Lars Frommann
Fraktionsvorsitzender                                   Brit-Meike Fischer-Pinz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg14.05.2018

Die Vorsitzende

 

 

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu dem Antrag der CDU Drs. 20-3622 wie folgt Stellung:

 

Die Bezirksversammlung Harburg hat die Behörde für Kultur und Medien mit Beschluss vom 9. März 2018 aufgefordert, die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für den Bezirk Harburg stärker an sozialräumlichen Daten des Bezirks auszurichten und das Förderbudget zu erhöhen. Die Behörde für Kultur und Medien übermittelt dazu folgende Stellungnahme:

Stadtteilkultur entsteht und wirkt – unabhängig von Planungs- oder Sozialindikatoren – auf der Grundlage spezifischer, regional unterschiedlicher gewachsener und entwickelter Strukturen und Milieus in Verbindung mit initiativem Engagement von Personen, Gruppen und Einrichtungen. Der Senat sieht vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit, erfolgreiche Arbeit von Stadtteilkulturzentren und Geschichtswerkstätten als Netzwerkknoten in lokalen Milieus zu stabilisieren und ihre Projektarbeit insbesondere zur Herausbildung lokaler Identität zu stärken. In dieser Rolle wirken Zentren auch als Impulsgeber, Projektentwickler und Servicepartner für nachwachsende Initiativen. Die genannten Leistungen entfalten sich auf der Grundlage kontinuierlicher Arbeit und begründen eine nachhaltige Förderung.

Die Bezirke sind auf Grundlage der Globalrichtlinie Stadtteilkultur eigenverantwortlich in der Feinspezifikation der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur. Mit dem Doppelhaushalt 2017 /2018 waren substanzielle Erhöhungen der Rahmenzuweisungen im Bereich Stadtteilkultur verbunden: Es konnte eine Steigerung des Ansatzes um insgesamt 800 Tsd. Euro realisiert werden. Gegenüber dem Haushaltsansatz 2016 wurde der Ansatz in 2018 für Harburg um 93 Tsd. Euro erhöht. Ab dem Doppelhaushalt 2019/2020 wird die Steigerung des Ansatzes für die Stadtteilkultur um jährlich 1,5 % fortgeschrieben. Zur Schlüsselung des erhöhten Ansatzes hat die Behörde für Kultur und Medien ein Abstimmungsverfahrungen durchgeführt und im Ergebnis Einvernehmen mit allen Bezirksamtsleitungen erzielt.

Unabhängig davon setzt sich die Behörde für Kultur und Medien weiterhin für einen bedarfsgerechten Mittelansatz in der Hamburger Stadtteilkultur ein und macht dabei auch auf spezifische Bedarfe einzelner Bezirke aufmerksam.

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Riechers

 

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