Verteilung Rahmenzuweisung BKM auf die institutionell geförderten Stadtteilkultureinrichtungen 2021
Letzte Beratung: 03.06.2021 Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives Ö 4.2
Vorbemerkung: Ab 2019 wird der Ansatz der Rahmenzuweisung jährlich hamburgweit um 1,5% erhöht. Für die Jahre 2021 und 2022 werden zusätzlich hamburgweit jeweils 100 Tsd. Euro von der BKM zur Verfügung gestellt. Die Schlüsselung des jährlichen Zuwachses folgt dem prozentualen Anteil der einzelnen Bezirke an der Gesamtbevölkerung der Stadt.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 19.11.2020 der Vorlage 22-1434 „Feinspezifikation Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für das Haushaltsjahr 2021“ einstimmig zugestimmt.
Für den Bezirk Hamburg-Mitte bedeuten die Steigerungen eine Erhöhung in 2021 um 16.000,- Euro aus der prozentualen Erhöhung sowie eine Erhöhung um weitere 16.000,- Euro aus den hamburgweit zur Verfügung gestellten 100.000,- Euro.
Daraus ergibt sich insgesamt eine Erhöhung in Höhe von 32.000,- Euro, die nach Vorschlag der Verwaltung für den teilweisen Ausgleich von Tarifsteigerungen genutzt werden soll.
Vorgang: Die Verteilung der Zuwächse in Höhe von 32.000,- Euro an die institutionell geförderten Stadtteilkultureinrichtungen kann nach dem Haushaltsbeschluss der FHH im Juni 2021 erfolgen. Die dann neuen Summen werden ggf. per Änderungsbescheide zugewendet.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
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