Aktualisierte Verteilung der Rahmenzuweisung "Stadtteilkultur" für das Jahr 2021
Letzte Beratung: 22.06.2021 Hauptausschuss Ö 2.1
Bezirksamt Harburg
Bezirksamtsleitung 16. April 2021
Vorlage der Verwaltung
Betrifft: Aktualisierte Feinspezifikation der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur 2021
Gemäß den Vorbereitungen für den Haushaltsplan 2021 der Hamburgischen Bürgerschaft soll die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für den Bezirk Harburg für 2021 um zweimal 9.000 €, also um insgesamt 18.000 € erhöht werden. Diese Summe setzt sich zusammen aus der regelhaften jährlichen Steigerung der gesamten Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für Hamburg um 1,5 Prozent (die nach dem prozentualen Anteil der Bezirke an der Gesamtbevölkerung auf die Bezirksämter verteilt wird) sowie aus einmaligen zusätzlichen Mitteln für in der Vergangenheit nicht umgesetzte Tarifsteigerungen bei den Personalkosten der Einrichtungen. Dass es diese zweite Steigerung der Rahmenzuweisung gibt, ist das positive Ergebnis einer Hamburg weiten Diskussion über angemessene Bezahlung in Kultureinrichtungen.
Im November 2020 wurde bereits ein vorläufiger Verteilungsvorschlag vorgelegt, der am 24.11.2020 vom Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung Harburg beschlossen wurde (Drs. 21-1062). Es handelt sich hierbei um die Aktualisierung des vorläufigen Verteilungsvorschlags der Verwaltung vom 19.11.2020, bei dem die zusätzlichen Mittel zunächst im Schwerpunkt in den Projektmitteln veranschlagt ("geparkt") wurden.
Zwischenzeitlich konnten die Bedarfe der Einrichtungen für 2021 gemäß Anträgen, Aktenlage, Einzelgesprächen sowie mittels eines gemeinsamen Termins mit allen dauerhaft geförderten Stadtteilkultureinrichtungen ermittelt werden. Diese Erkenntnisse sind in den beigefügten aktualisierten Verteilungsvorschlag eingeflossen.
Bewertung/Erörterung
Die Verwaltung hat den beigefügten aktualisierten Verteilungsvorschlag mit den dauerhaft geförderten Stadtteilkultureinrichtungen diskutiert, diese sind mit dem Vorschlag einverstanden. Auf dieser Grundlage können die momentan vorhandenen Bedarfe gedeckt werden. Im Einzelnen sieht der Vorschlag vor, dass die Vergütung mehrerer Stellen in den Einrichtungen an eine analoge Bezahlung gemäß TV-L angepasst wird. Dabei wird weiterhin das Besserstellungsverbot gewahrt. Ergänzend sollen bei Elbdeich e.V. sowie im Kulturhaus Süderelbe jeweils ungefähr eine halbe neue 450€-Stelle geschaffen werden, um neue Bedarfe (Hausmeister bzw. Buchhaltungsunterstützung) abzufangen.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, etwas mehr als 2.500 € von der Erhöhung der Rahmenzuweisung in diesem Jahr in den Projektmitteln zu parken, da aufgrund der COVID-19-Pandemie manche Erfordernisse momentan schwer abzuschätzen sind. Die Einrichtungen wünschen sich, dass dieses Geld bei Bedarf im nächsten Jahr zur Verteilung zur Verfügung steht, so dass 2022 dann insgesamt 11.525,50 unter den Einrichtungen verteilt werden können (jährliche Erhöhung 9.000 €).
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Der Kulturausschuss wird gebeten, den im Anhang befindlichen Vorschlag des Bezirksamtes Harburg für die aktualisierte Feinspezifikation der Rahmenzuweisung für die Stadtteilkultur 2021 zu beraten und der Bezirksversammlung Harburg eine Beschlussempfehlung zu geben. Im Nachgang wird die Bezirksversammlung (oder der Hauptausschuss gem. § 15 Abs. 3 BezVG) gebeten, die Feinverteilung zu beschließen.
Fredenhagen
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